Ratgeber · Fristen, Formulare und Zielgruppen · Stand 25.10.2026
Physiotherapie nach OP: Verordnung, Frist und Zuzahlung
Nach einer Operation verordnet die Ärztin oder der Arzt Physiotherapie als Heilmittel. Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach der Ausstellung beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen, sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung.
Hauptratgeber zum Thema Fristen, Formulare und Zielgruppen: Krankengeld nach OP: Fristen, Höhe und Dauer im Überblick
Wie kommen Sie zur Physiotherapie nach der Operation?
Physiotherapie nach einer Operation zählt zu den Heilmitteln. Sie braucht eine ärztliche Verordnung, die auf Basis der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ausgestellt wird. Auf der Verordnung stehen unter anderem die Diagnose, das Heilmittel, die Zahl der Behandlungseinheiten und die Frequenz. Praxis und Klinik wählen dafür die passende Diagnosegruppe aus dem Heilmittelkatalog.
Es gibt zwei übliche Wege:
- Verordnung durch die Klinik: Im Rahmen des Entlassmanagements darf das Krankenhaus Heilmittel für bis zu sieben Tage nach der Entlassung verordnen (§ 39 Absatz 1a SGB V). Das überbrückt die Zeit bis zum Termin bei der weiterbehandelnden Praxis.
- Verordnung durch die Praxis: Die chirurgische Praxis, die Orthopädie oder die Hausarztpraxis stellt die weitere Verordnung aus, oft bei der ersten Kontrolle nach der Operation.
Fragen Sie vor der Entlassung ausdrücklich, ob eine Verordnung für Physiotherapie nötig ist und wer sie ausstellt. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sie Physiotherapie brauchen, trifft die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Welche Fristen gelten für den Behandlungsbeginn?
Die Verordnung muss rechtzeitig eingelöst werden. Maßgeblich ist § 15 der Heilmittel-Richtlinie.
| Situation | Behandlungsbeginn |
|---|---|
| Normale Verordnung | innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung |
| Dringlicher Behandlungsbedarf (auf dem Rezept gekennzeichnet) | innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellung |
| Behandlung beginnt nicht fristgerecht | Verordnung verliert ihre Gültigkeit, eine neue ist nötig |
Bis 2020 galt allgemein eine Frist von 14 Tagen, seit dem 1. Januar 2021 beträgt sie regelmäßig 28 Tage. Die Ärztin oder der Arzt kennzeichnet den dringlichen Bedarf, wenn medizinische Gründe einen frühen Beginn erfordern. Vereinbaren Sie den ersten Termin deshalb sofort nach der Ausstellung. Praxen für Physiotherapie haben oft Wartezeiten, rufen Sie schon vor der Entlassung an.
Auch Unterbrechungen sind relevant. Wird die Behandlung länger unterbrochen, kann eine Verordnung ungültig werden, wenn die Unterbrechung nicht ärztlich begründet ist. Klären Sie das bei Terminverschiebungen mit der Physiotherapiepraxis.
Was kostet die Physiotherapie und wer zahlt?
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen eine Zuzahlung von 10 Prozent der Heilmittelkosten plus 10 Euro je Verordnung (§ 61 SGB V). Die Praxis zieht den Betrag ein, gibt eine Quittung und rechnet den Rest mit der Krankenkasse ab. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der Regel von Zuzahlungen befreit.
Beispiel, vereinfacht: Eine Verordnung umfasst sechs Behandlungseinheiten, die Kasse vergütet pro Einheit einen festen Betrag. Die Praxis berechnet 10 Prozent des Gesamtbetrags und addiert 10 Euro. Den genauen Betrag nennt Ihnen die Praxis vor der ersten Sitzung.
Wenn Ihre Zuzahlungen im Jahr die Belastungsgrenze erreichen, sind Sie von weiteren Zuzahlungen befreit (§ 62 SGB V). Sammeln Sie deshalb alle Quittungen. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung der Praxis und reichen sie bei der Versicherung ein. Welcher Teil erstattet wird, regelt der Tarif.
Regelfall, orientierende Behandlungsmenge und weitere Verordnungen
Der Heilmittelkatalog nennt für jede Diagnosegruppe eine orientierende Behandlungsmenge. Sie ist ein Richtwert und keine Obergrenze. Reichen die verordneten Einheiten medizinisch nicht aus, kann die Ärztin oder der Arzt weitere Einheiten ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse verordnen, sofern es notwendig ist und begründet wird. Eine Folgeverordnung braucht ebenfalls einen Termin in der Praxis. Beachten Sie auch hier die Fristen, und lassen Sie die Folgeverordnung rechtzeitig ausstellen, bevor die letzte Behandlung stattfindet, damit keine Lücke entsteht.
Der Umfang hängt von Art und Verlauf der Operation ab. Welche Behandlung nach einem Gelenkersatz, einer Bauch-OP oder einem Handeingriff sinnvoll ist, legt die Ärztin oder der Arzt fest, abhängig von Befund und Fortschritt. Versprechen zu Heilungsdauer oder Ergebnis kann ein Ratgeber nicht geben.
Langfristiger Heilmittelbedarf: Wann braucht es keine neue Prüfung?
Bei dauerhaften, schweren funktionellen Beeinträchtigungen kann ein langfristiger Heilmittelbedarf bestehen. Der Gemeinsame Bundesausschuss führt dazu eine Diagnoseliste, die regelmäßig ergänzt wird, zuletzt mit Beschluss vom 20. August 2026. Liegt eine Diagnose auf der Liste, kann die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen. Sieht die Richtlinie ein Genehmigungsverfahren vor, muss die Krankenkasse innerhalb von vier Wochen entscheiden, sonst gilt die Genehmigung als erteilt (§ 32 Absatz 1a SGB V). Fordert die Kasse weitere Informationen an, steht die Frist bis zum Eingang still.
Nach einem einmaligen Eingriff wie einer Knieoperation besteht diese Konstellation meist nicht. Sie kommt eher bei neurologischen Erkrankungen oder dauerhaften Folgen vor. Fragen Sie bei Zweifeln die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.
Das sollten Sie auf dem Rezept prüfen
Fehler auf der Verordnung führen später zu Rückfragen der Praxis. Kontrollieren Sie gleich nach der Ausstellung:
- Name, Geburtsdatum und Versichertenangaben sind korrekt.
- Das Ausstellungsdatum ist lesbar, damit Sie die Frist ausrechnen können.
- Heilmittel, Zahl der Einheiten und Frequenz sind angegeben.
- Der dringliche Behandlungsbedarf ist gekennzeichnet, falls er besprochen wurde.
- Die Diagnose passt zur Operation.
- Ein Hausbesuch ist nur eingetragen, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können.
Fehlt eine Angabe, bitten Sie noch in der Praxis oder Klinik um Korrektur. Die Therapiepraxis kann eine unvollständige Verordnung in der Regel nicht abrechnen und schickt Sie sonst zurück.
Checkliste: Physiotherapie nach der OP
- Vor der Entlassung klären, ob Physiotherapie nötig ist und wer das Rezept ausstellt.
- Prüfen, ob der dringliche Behandlungsbedarf gekennzeichnet ist.
- Sofort einen Termin in einer Praxis für Physiotherapie vereinbaren, Wartezeiten einplanen.
- Ausstellungsdatum notieren und 14 beziehungsweise 28 Tage im Kalender markieren.
- Zuzahlung bereithalten und Quittung aufbewahren.
- Folgeverordnung rechtzeitig vor der letzten Behandlung anfordern.
- Bei Beschwerden zwischen den Terminen die Chirurgin oder den Chirurgen ansprechen.
Dieser Ratgeber informiert über die Regeln der Heilmittelverordnung. Er ersetzt weder die ärztliche Beratung noch die Therapieplanung durch Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Physiotherapeuten.
Checkliste
Fragen vor der OP
Zehn Fragen für das Aufklärungsgespräch. Haken setzen, sobald eine Frage geklärt ist. Die Haken werden weder gespeichert noch übertragen.
Häufige Fragen
Wie lange ist eine Verordnung für Physiotherapie gültig?
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung beginnen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Kalendertagen. Beginnt sie später, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Wie viel Zuzahlung zahlt man für Physiotherapie nach einer OP?
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der Regel befreit. Ab der Belastungsgrenze können Sie sich befreien lassen.
Darf das Krankenhaus Physiotherapie verordnen?
Ja. Im Rahmen des Entlassmanagements darf das Krankenhaus Heilmittel für bis zu sieben Tage nach der Entlassung verordnen. Danach übernimmt die Praxis die weitere Verordnung.
Was passiert, wenn der Behandlungsbeginn zu spät ist?
Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit. Die Praxis kann dann nicht mehr mit der Kasse abrechnen. Lassen Sie sich eine neue Verordnung ausstellen und sprechen Sie mit der Ärztin oder dem Arzt.
Sind die verordneten Einheiten eine feste Obergrenze?
Die orientierende Behandlungsmenge im Heilmittelkatalog ist ein Richtwert. Bei medizinischer Notwendigkeit können weitere Einheiten ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse verordnet werden.
Was bedeutet langfristiger Heilmittelbedarf?
Das betrifft dauerhafte, schwere funktionelle Beeinträchtigungen, die auf einer Diagnoseliste des Gemeinsamen Bundesausschusses stehen. Dann sind Verordnungen außerhalb des Regelfalls möglich. Nach einem einmaligen Eingriff liegt das meist nicht vor.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie
- SGB V § 32 Heilmittel
- SGB V § 39 Krankenhausbehandlung und Entlassmanagement
- SGB V § 61 Zuzahlungen
- SGB V § 62 Belastungsgrenze
- G-BA: Heilmittelverordnung ab 1. Januar 2021
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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