Ratgeber · Häufige Eingriffe · Stand 24.10.2026

Häufige chirurgische Eingriffe: Überblick für Patienten

Zu den häufigsten chirurgischen Eingriffen zählen Leistenbruch, Gallenblasenentfernung, Karpaltunnel, Meniskus, Krampfadern, Hämorrhoiden und die Naht der Schultersehne. Viele davon laufen heute ohne Übernachtung ab, ob das für Sie passt, hängt von Befund, Begleiterkrankungen und Ihrer Situation zu Hause ab. Dieser Überblick ordnet die Eingriffe nach Fachgebiet ein und zeigt, worauf es vor der Entscheidung ankommt.

Welche chirurgischen Eingriffe sind besonders häufig?

Chirurgie ist ein breites Feld. Für Patienten tauchen vor allem sieben planbare Eingriffe immer wieder auf. Sie verteilen sich auf mehrere Fachgebiete: die Allgemein- und Viszeralchirurgie (Bauchraum, Enddarm), die Handchirurgie, die Orthopädie und Unfallchirurgie (Knie, Schulter) sowie die Gefäßchirurgie (Venen).

  • Leistenbruch: In Deutschland werden jährlich rund 230.000 Leistenbrüche operiert. Etwa 0,5 % der Bevölkerung erkranken pro Jahr neu, Männer sind rund neunmal häufiger betroffen als Frauen.
  • Gallenblasenentfernung: Gallensteine haben nach unterschiedlichen Schätzungen 5 bis 25 % der Menschen, die meisten merken nichts davon. Operiert wird bei Beschwerden oder Komplikationen.
  • Karpaltunnelsyndrom: Etwa 3 von 1.000 Menschen erkranken pro Jahr, meist zwischen 40 und 70 Jahren, Frauen häufiger.
  • Meniskus: In Deutschland gibt es rund 480.000 Kniearthroskopien pro Jahr. Nicht jeder Meniskusriss muss operiert werden.
  • Krampfadern: Etwa 20 % der Erwachsenen entwickeln im Lauf des Lebens Krampfadern.
  • Hämorrhoiden: Die Beschwerden sind verbreitet, rund 10 % der Patienten, die ärztlichen Rat suchen, benötigen einen Eingriff.
  • Rotatorenmanschette: Sehnenrisse an der Schulter nehmen mit dem Alter zu. In Obduktionsstudien lagen sie bei 5 bis 39 %.

Die Einordnung ist keine Behandlungsempfehlung. Ob und wann ein Eingriff sinnvoll ist, klärt die Ärztin oder der Arzt nach Untersuchung und Bildgebung.

Eingriffe nach Fachgebiet im Überblick

Die Tabelle zeigt, welches Fachgebiet für welchen Eingriff zuständig ist und welche Verfahren es gibt. Die Zuordnung kann je nach Praxis oder Klinik leicht abweichen.

EingriffFachgebietGängige VerfahrenBetäubung
LeistenbruchAllgemein-/Viszeralchirurgieoffen mit Naht (Shouldice) oder Netz (Lichtenstein), Schlüsselloch (TAPP, TEP)örtlich bei offenen Verfahren möglich, sonst Vollnarkose
GallenblaseAllgemein-/ViszeralchirurgieSchlüsselloch (laparoskopisch), selten offenVollnarkose
HämorrhoidenProktologie, ViszeralchirurgieSklerosierung, Gummibandligatur, Stapler-Verfahren, Hämorrhoidektomieje nach Verfahren örtlich, regional oder Vollnarkose
KarpaltunnelHandchirurgieoffen, selten endoskopischmeist regionale oder örtliche Betäubung
MeniskusOrthopädie und UnfallchirurgieTeilentfernung oder Naht, arthroskopischRegional- oder Vollnarkose
RotatorenmanschetteOrthopädie und Unfallchirurgiearthroskopische Naht mit AnkernVollnarkose und/oder Nervenblock, Absprache mit der Anästhesie
KrampfadernGefäßchirurgie, PhlebologieLaser, Radiowelle, Verödung, Stripping, Phlebektomiethermische Verfahren meist in örtlicher Betäubung

Die Plastische Chirurgie umfasst daneben rekonstruktive Eingriffe, etwa nach Unfällen oder Tumoroperationen. Sie wird in diesem Überblick nicht im Einzelnen behandelt.

Die Bezeichnungen sind für Patienten oft verwirrend. Als Orientierung: Die Allgemein- und Viszeralchirurgie operiert Bauchwand, Gallenblase, Darm und Enddarm. Die Orthopädie und Unfallchirurgie behandelt Knochen, Gelenke, Sehnen und Bänder, etwa Knie und Schulter. Die Handchirurgie ist auf Hand und Handgelenk spezialisiert, zum Beispiel Karpaltunnel. Die Gefäßchirurgie behandelt Arterien und Venen, die Venenbehandlung bieten auch Phlebologen an. Die Plastische Chirurgie rekonstruiert und formt Gewebe, etwa nach Unfällen. Bei Verletzungen nach einem Arbeitsunfall ist der Durchgangsarzt die erste Anlaufstelle.

Im Zweifel beginnen Sie bei Ihrem Hausarzt. Er überweist an das passende Fachgebiet, wenn der Befund es erfordert.

Ambulant oder stationär: Was bedeutet das?

Ein ambulanter Eingriff findet in einer Praxis, einer Praxisklinik oder im Krankenhaus statt, ohne dass Sie über Nacht bleiben. Die Rechtsgrundlage für viele Eingriffe ist der Vertrag nach § 115b SGB V (AOP-Vertrag) zwischen GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Er enthält einen Katalog von Eingriffen, die ambulant oder stationsersetzend erbracht werden können. Ziel ist es, unnötige vollstationäre Aufenthalte zu vermeiden, wenn Krankheitsbild und Patient es zulassen.

Ob ambulant oder stationär, entscheiden nicht Sie allein und nicht die Klinik allein, sondern die Behandelnden anhand von Befund, Begleiterkrankungen, Narkoseart, häusliche Versorgung und Sicherheit. Offene Leistenbruchverfahren lassen sich oft in örtlicher Betäubung durchführen und eignen sich gut für ambulante Operationen. Minimalinvasive Eingriffe werden zunehmend ambulant durchgeführt.

Kriterien, die häufig für einen stationären Aufenthalt sprechen

  • schwere Begleiterkrankungen (zum Beispiel Herz, Lunge, Diabetes mit Komplikationen)
  • Einnahme von Gerinnungshemmern, die nicht pausiert werden können
  • niemand, der Sie nach der Narkose abholt und die erste Nacht begleitet
  • größerer Eingriff oder erwartete starke Schmerzen

Einen eigenen Ratgeber zu Ablauf und Vorbereitung ambulanter Operationen finden Sie im Verzeichnis.

Erholungszeiten: Was ist belegt, was ist Richtwert?

Wie lange Sie nach einem Eingriff krankgeschrieben sind, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt individuell fest. Es hängt von Eingriff, Wundheilung, Schmerzen und vor allem vom Beruf ab. Belegte Angaben aus medizinischen Nachschlagewerken:

EingriffAngabeEinordnung
Hämorrhoiden (klassische Verfahren)meist ein bis drei Wochen krankgeschriebenfür Berufstätige
Karpaltunnel (offen)wenige Tage bis einige Wochenabhängig vom Beruf
Meniskus (Teilentfernung)Arbeitsfähigkeit meist nach ein bis zwei Wochenschwere körperliche Arbeit und Sport mehrere Wochen länger
Meniskus (Naht)Bewegungsumfang zunächst begrenzt, voller Sport nach etwa 6 Monaten, teils früherNachbehandlung mit Schiene
Rotatorenmanschette (Naht)Abduktionsschiene etwa 6 Wochen, aktive Übungen danachPhysiotherapie über Monate

Für Leistenbruch, Gallenblase und Krampfadern gibt es keine einheitlichen verbindlichen Zahlen, die für alle gelten. Praxiserfahrung: Wer überwiegend im Büro arbeitet, ist häufig früher wieder einsatzfähig als jemand mit schwerem Heben. Das sind Richtwerte, kein Anspruch auf eine bestimmte Dauer.

Wann braucht es eine Zweitmeinung?

Nach § 27b SGB V haben gesetzlich Versicherte bei planbaren Eingriffen, bei denen eine Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist, Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Sie darf nicht von der Stelle kommen, die den Eingriff durchführen soll. Welche Eingriffe konkret gelistet sind, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Die behandelnde Ärztin muss mündlich über das Recht aufklären und schriftliche Informationen aushändigen, in der Regel mindestens 10 Tage vor dem Eingriff.

Auch außerhalb der gelisteten Eingriffe können Sie eine zweite Meinung einholen. Die Kostenübernahme klären Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse. Besonders sinnvoll ist das, wenn die Empfehlung nicht eindeutig ist, zum Beispiel bei einem Meniskusriss ohne Blockade oder einem stummen Gallenstein.

Welche Eingriffe stehen auf der Liste?

Die Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA nennt in der geprüften Fassung (in Kraft seit November 2025) 13 Eingriffe. Der G-BA nahm danach weitere Eingriffe auf, die aktuelle Liste prüfen Sie auf der Seite des G-BA. Von den sieben Eingriffen dieses Überblicks sind zwei erfasst:

Eingriff dieses ÜberblicksAuf der Zweitmeinungsliste?
Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)ja, ausgenommen akutes Abdomen und Tumorerkrankungen
Schulterspiegelung (Arthroskopie)ja, planbare Arthroskopien am Schultergelenk
Leistenbruch, Karpaltunnel, Meniskus (Knie), Krampfadern, Hämorrhoidennein, freiwillige zweite Meinung möglich

Weitere Eingriffe der Liste sind unter anderem Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen, Knie- und Hüftgelenkersatz, Eingriffe an der Wirbelsäule und am Herzen. Bei einem Wunsch nach zweiter Meinung ohne Listeneingriff fragen Sie die Kasse vorab nach der Kostenübernahme.

Welche Eingriffe stehen auf der Liste?

Die Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA nennt in der geprüften Fassung (in Kraft seit November 2025) 13 Eingriffe. Der G-BA nahm danach weitere Eingriffe auf, die aktuelle Liste prüfen Sie auf der Seite des G-BA. Von den sieben Eingriffen dieses Überblicks sind zwei erfasst:

Eingriff dieses ÜberblicksAuf der Zweitmeinungsliste?
Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)ja, ausgenommen akutes Abdomen und Tumorerkrankungen
Schulterspiegelung (Arthroskopie)ja, planbare Arthroskopien am Schultergelenk
Leistenbruch, Karpaltunnel, Meniskus (Knie), Krampfadern, Hämorrhoidennein, freiwillige zweite Meinung möglich

Weitere Eingriffe der Liste sind unter anderem Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen, Knie- und Hüftgelenkersatz, Eingriffe an der Wirbelsäule und am Herzen. Bei einem Wunsch nach zweiter Meinung ohne Listeneingriff fragen Sie die Kasse vorab nach der Kostenübernahme.

So holen Sie eine Zweitmeinung ein

  1. Bitten Sie die behandelnde Praxis um Kopien von Befunden, Bildern und dem Operationsvorschlag. Das Recht auf Abschriften ist im Gesetz ausdrücklich genannt, die Kasse trägt die Kosten der Zusammenstellung.
  2. Fragen Sie Ihre Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung nach geeigneten Anbietern.
  3. Vereinbaren Sie einen Termin bei einer Ärztin oder einem Arzt, der den Eingriff nicht selbst durchführen würde.
  4. Vergleichen Sie die Empfehlungen: Diagnose, Alternativen, Dringlichkeit und Risiken.

Eine zweite Meinung bedeutet nicht, dass die erste falsch war. Sie hilft, die Entscheidung auf mehr Wissen zu stützen.

Narkose und Betäubung: Welche Formen gibt es?

Die Betäubung ist ein eigener Entscheidungspunkt, den Operateur und Anästhesie gemeinsam mit Ihnen treffen. Grob unterscheidet man vier Formen:

FormPrinzipTypische Eingriffe
Örtliche Betäubungnur das Operationsgebiet wird betäubt, Sie sind wachoffener Leistenbruch (oft), Venenverfahren mit Laser oder Radiowelle, kleine Eingriffe
Regionalanästhesieein Arm oder Bein bzw. ein Körperabschnitt wird betäubtKarpaltunnel, Knie-Arthroskopie (Spinalanästhesie), Schulter (Nervenblock, oft mit Vollnarkose kombiniert)
SedierungDämmerschlaf zusätzlich zur Betäubungje nach Praxis, bei Angst
VollnarkoseSchlaf, Beatmung durch die AnästhesieGallenblase, Schlüsselloch-Eingriffe am Bauch, Schulter

Bei der Spinalanästhesie ist ein Harnverhalt möglich, auch nach Hämorrhoiden-Eingriffen wird er als häufige Komplikation beschrieben. Fragen Sie nach, welche Form für Ihren Eingriff vorgesehen ist und warum.

Kosten, Zuzahlung und Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige Operationen, ambulant wie stationär. Bei einem stationären Aufenthalt zahlen gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr (§ 39 Abs. 4 in Verbindung mit § 61 SGB V, ab 18 Jahren). Bei einzelnen Verfahren, etwa bei Krampfadern, klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Kasse. Das Netzverfahren bei Leistenbruch oder die Naht bei Meniskus sind Teil der üblichen Leistungen, sofern medizinisch begründet.

Als Selbstzahler gelten Leistungen, die nicht im Leistungskatalog stehen oder die Sie auf eigenen Wunsch außerhalb der Kassenversorgung erhalten. Fragen Sie in diesem Fall nach einem schriftlichen Kostenvoranschlag mit Leistungsziffern. Privat Versicherte werden nach der GOÄ abgerechnet, die Erstattung klären sie mit dem Versicherer.

Wann ist ein Eingriff ein Notfall?

Planbare Eingriffe haben Zeit für Beratung und Zweitmeinung. Bei bestimmten Warnzeichen zählt dagegen schnelle Hilfe:

  • plötzliche starke Leistenschmerzen mit nicht wegdrückbarer Schwellung (mögliche Einklemmung)
  • Gallenkolik mit Fieber, Gelbfärbung von Haut oder Augen, dunklem Urin und hellem Stuhl
  • Blutung, die sich nicht stillen lässt, zum Beispiel aus einer Krampfader (Bein hochlagern, Druck auf die Stelle, Hilfe holen)
  • nach Operationen: zunehmende Schwellung, Rötung, Fieber, Eiter oder Schmerzen, die stärker statt schwächer werden

In diesen Fällen: Notruf 112 oder die nächste Notaufnahme. Ein Verzeichnis ersetzt keine ärztliche Beurteilung.

Beispiel: So kann der Weg bis zur Operation aussehen

Beispiel (vereinfacht, keine Einzelfallberatung): Ein 52-jähriger Büroangestellter bemerkt eine Schwellung in der Leiste, die beim Husten sichtbar wird und leicht zieht.

  1. Hausarzt untersucht und stellt eine Überweisung zur Chirurgie aus.
  2. Chirurg bestätigt einen Leistenbruch, bespricht Schmerzen und Einklemmungsrisiko und schlägt eine Operation vor.
  3. Aufklärungsgespräch zu Verfahren (offen oder Schlüsselloch), Narkose, Risiken, ambulant oder stationär.
  4. Termin, Anpassung von Medikamenten, Abholung organisieren.
  5. Eingriff, Nachkontrolle, Krankschreibung nach Befund.

Der Ablauf ist je nach Eingriff ähnlich, nur Diagnostik und Nachsorge unterscheiden sich.

Checkliste für das Arztgespräch vor einem Eingriff

  • Welche Diagnose liegt vor, und wie sicher ist sie (Ultraschall, MRT, Befund)?
  • Gibt es eine Behandlung ohne Operation, und was spricht dafür oder dagegen?
  • Welche Verfahren kommen infrage, und welches empfehlen Sie mir aus welchem Grund?
  • Welche Betäubung ist vorgesehen?
  • Ambulant oder stationär, und was brauche ich dafür zu Hause?
  • Welche Risiken sind bei mir persönlich relevant?
  • Wie lange ist mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, abhängig von meinem Beruf?
  • Wann dürfen Sport, Autofahren und schweres Heben wieder beginnen?
  • Wer ist bei Komplikationen erreichbar, auch nachts und am Wochenende?
  • Welche Kosten übernimmt die Kasse, welche nicht?

Praktische Vorbereitung

  • Medikamente: Gerinnungshemmer, Diabetes- und Blutdruckmittel nur nach Rücksprache absetzen oder weiternehmen.
  • Nüchternheit: Das Narkoseteam nennt die genauen Zeiten.
  • Unterlagen: Überweisung, Versichertenkarte, Befunde, Bildgebung, Medikamentenplan, Allergiepass.
  • Begleitung: Nach Narkose oder Sedierung abgeholt werden und die erste Nacht nicht allein sein.
  • Zu Hause: bequeme Kleidung, Kühlpacks, Schmerzmittel nach Plan, Hilfe im Haushalt.

Häufige Fehler vor und nach Operationen

  • Medikamente eigenmächtig absetzen oder weiternehmen. Gerinnungshemmer und Diabetesmittel bespricht das Team vorher mit Ihnen.
  • Warnzeichen ignorieren. Eine nicht wegdrückbare, schmerzhafte Schwellung in der Leiste kann auf eine Einklemmung hinweisen und ist ein Notfall.
  • Zu früh belasten. Nach Sehnen- oder Meniskusnähten ist der Zeitplan der Nachbehandlung Teil der Therapie.
  • Nachbehandlung auslassen. Physiotherapie und Kontrolltermine entscheiden mit über das Ergebnis.
  • Keine Begleitperson. Nach ambulanter Narkose sollten Sie nicht allein sein und nicht selbst fahren.
  • Fragen nicht stellen. Notieren Sie sich Fragen vor dem Termin und lassen Sie sich Antworten erklären.

Wie finde ich die passende Praxis oder Klinik?

Der erste Weg führt meist über die Hausärztin, die bei Bedarf überweist. Im Verzeichnis können Sie nach Fachgebiet und Schwerpunkt filtern, zum Beispiel Hernienchirurgie, Handchirurgie, Arthroskopie oder Venenbehandlung. Fragen Sie bei der Terminvergabe, ob der gewünschte Eingriff dort ambulant angeboten wird und ob Sie die Aufklärung vorab erhalten können. Aussagen über Qualität einzelner Anbieter treffen wir bewusst nicht. Orientieren Sie sich an Facharzt-Bezeichnung, Schwerpunkt und einem klaren Aufklärungsgespräch.

Für Eingriffe, die in der Regel ambulant gemacht werden, lohnt sich ein Blick auf die Erreichbarkeit der Praxis. Nachkontrollen finden häufig in kurzen Abständen statt. Klären Sie außerdem, wer bei Komplikationen außerhalb der Sprechzeiten zuständig ist, ob die Praxis einen Notdienst nennt und wie Sie Befunde und den Entlassbrief erhalten. Bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg suchen Sie einen Durchgangsarzt auf.

Wer zahlt während der Krankschreibung?

Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit unterscheidet sich je nach Eingriff stark. Entscheidend für Ihre Planung ist, wer in welcher Phase zahlt. Für Beschäftigte gilt:

PhaseWer zahltGrundlage
Bis zu 6 Wochen ArbeitsunfähigkeitArbeitgeber (Entgeltfortzahlung)§ 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz
VoraussetzungArbeitsverhältnis besteht seit mindestens 4 Wochen ununterbrochen§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz
Danach bei fortbestehender ArbeitsunfähigkeitKrankenkasse (Krankengeld), 70 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts§ 47 Abs. 1 SGB V

Der Anspruch auf Krankengeld ist bei derselben Krankheit auf längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt (§ 48 Abs. 1 SGB V). Selbstständige und Privatversicherte klären Absicherung und Karenzzeiten mit ihrer Versicherung.

Wer zahlt während der Krankschreibung?

Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit unterscheidet sich je nach Eingriff stark. Entscheidend für Ihre Planung ist, wer in welcher Phase zahlt. Für Beschäftigte gilt:

PhaseWer zahltGrundlage
Bis zu 6 Wochen ArbeitsunfähigkeitArbeitgeber (Entgeltfortzahlung)§ 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz
VoraussetzungArbeitsverhältnis besteht seit mindestens 4 Wochen ununterbrochen§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz
Danach bei fortbestehender ArbeitsunfähigkeitKrankenkasse (Krankengeld), 70 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts§ 47 Abs. 1 SGB V

Der Anspruch auf Krankengeld ist bei derselben Krankheit auf längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt (§ 48 Abs. 1 SGB V). Selbstständige und Privatversicherte klären Absicherung und Karenzzeiten mit ihrer Versicherung.

Checkliste

Fragen vor der OP

Zehn Fragen für das Aufklärungsgespräch. Haken setzen, sobald eine Frage geklärt ist. Die Haken werden weder gespeichert noch übertragen.

Ratgeber: Aufklärung und Einwilligung

Häufige Fragen

Welche Operationen sind die häufigsten in der Chirurgie?

Zu den häufigen planbaren Eingriffen zählen Leistenbruch (rund 230.000 pro Jahr in Deutschland), Gallenblasenentfernung, Kniearthroskopie mit Meniskuseingriff (rund 480.000 Kniearthroskopien pro Jahr), Karpaltunnel-Operation, Krampfadern-Behandlung und Hämorrhoiden-Eingriffe.

Welche chirurgischen Eingriffe können ambulant durchgeführt werden?

Der Katalog nach § 115b SGB V legt fest, welche Operationen in der Regel ambulant erbracht werden können. Ob Ihr Eingriff dort steht und ob es bei Ihnen ambulant geht, klären Praxis oder Klinik anhand von Befund, Begleiterkrankungen und häuslicher Versorgung.

Habe ich Anspruch auf eine Zweitmeinung vor der Operation?

Bei bestimmten planbaren Eingriffen ja, nach § 27b SGB V. Die Liste legt der G-BA in der Zweitmeinungs-Richtlinie fest, dazu zählen unter anderem die Gallenblasenentfernung und Schulterarthroskopien. Leistenbruch, Karpaltunnel, Knie-Meniskus, Krampfadern und Hämorrhoiden stehen nicht darauf. Auch für andere Eingriffe können Sie eine zweite Meinung einholen, die Kostenübernahme klären Sie vorab mit Ihrer Kasse.

Wie lange bin ich nach einer Operation krankgeschrieben?

Das legt der Arzt individuell fest. Als Beispiele nennen Nachschlagewerke bei Hämorrhoiden-Eingriffen meist ein bis drei Wochen, beim Karpaltunnel wenige Tage bis einige Wochen und bei einer Meniskus-Teilentfernung oft ein bis zwei Wochen für Büroarbeit. Für Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber das Entgelt bis zu sechs Wochen weiter, danach kann die Krankenkasse Krankengeld zahlen (70 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts). Für Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber das Entgelt bis zu sechs Wochen weiter, danach kann die Krankenkasse Krankengeld zahlen (70 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts).

Wann ist eine Operation ein Notfall?

Zum Beispiel bei plötzlichen starken Leistenschmerzen mit nicht wegdrückbarer Schwellung (mögliche Einklemmung), bei Zeichen eines Darmverschlusses oder bei Gelbsucht mit Fieber und Schmerzen. Dann zählt der Notruf 112 oder die Notaufnahme, nicht der Praxistermin.

Zahlt die Krankenkasse jede Operation?

Die gesetzliche Kasse zahlt medizinisch notwendige Leistungen. Bei einzelnen Verfahren, etwa bei Krampfadern, klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Kasse. Holen Sie vorab eine Kostenzusage ein.

Muss ich nüchtern zur Operation kommen?

Bei Narkosen ja, die genauen Zeiten nennt das Narkoseteam im Vorgespräch. Bei kleinen Eingriffen in örtlicher Betäubung gelten oft lockerere Regeln.

Quellen

Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.