Ratgeber · Unfall und Verletzung · Stand 25.10.2026
Knochenbruch: Erkennen, Erste Hilfe und Behandlung
Bei Verdacht auf einen Knochenbruch gilt: ruhigstellen, nicht einrenken, ärztlich abklären lassen. Ob Gips, Schiene oder Operation nötig ist, entscheidet sich nach Röntgenbild und Stabilität des Bruchs. Die Ruhigstellung dauert bei Arm- und Beinbrüchen in der Regel etwa sechs Wochen, bis zur vollständigen Heilung vergehen Wochen bis Monate.
Woran erkenne ich einen Knochenbruch?
Ein Bruch lässt sich ohne Bildgebung nicht sicher ausschließen. Mediziner unterscheiden aber sichere und unsichere Zeichen.
Sichere Frakturzeichen sind eine sichtbare Fehlstellung des Gliedes, eine Stufe oder Lücke im Knochenverlauf, eine abnorme Beweglichkeit an einer Stelle ohne Gelenk und ein knirschendes Reibegeräusch. Treten sie auf, liegt fast sicher ein Bruch vor.
Unsichere Zeichen sind Schmerz, Schwellung, Bluterguss, Wärme und eingeschränkte Beweglichkeit. Sie kommen auch bei Prellungen, Zerrungen und Bänderverletzungen vor. Fehlt ein sicheres Zeichen, ist ein Bruch trotzdem nicht ausgeschlossen. Das betrifft zum Beispiel Haarrisse, eingestauchte Brüche und das Kahnbein im Handgelenk.
Warnzeichen, die einen schnellen Arztkontakt nötig machen:
- Das Gelenk oder Glied kann nicht belastet oder bewegt werden.
- Starke, zunehmende Schmerzen nach einem Sturz oder Aufprall.
- Gefühllosigkeit, Kribbeln, kalte oder blasse Finger oder Zehen unterhalb der Verletzung.
- Eine offene Wunde an der Verletzungsstelle.
Erste Hilfe bei Verdacht auf Bruch
Ziel der Ersten Hilfe ist, weitere Schäden zu vermeiden und den Betroffenen bis zur ärztlichen Versorgung stabil zu halten.
- Bewegung vermeiden. Die verletzte Person soll die Stellung einnehmen, die am wenigsten schmerzt.
- Nicht einrenken und nicht begradigen. Das kann Nerven und Gefäße verletzen.
- Ruhig lagern und polstern, bei Bedarf mit Schal, Jacke oder Dreieckstuch über die angrenzenden Gelenke hinaus ruhigstellen.
- Geschlossene Brüche vorsichtig kühlen, aber nicht direkt mit Eis auf der Haut. Ein Tuch dazwischenlegen.
- Offene Wunden keimfrei abdecken. Aus der Wunde ragende Knochenteile werden nicht zurückgedrückt.
- Auf Schockzeichen achten: blasse, kalte Haut, schneller Puls, Unruhe oder Benommenheit. Die Person nicht allein lassen.
- Bei starker Blutung, Schock, Verdacht auf Wirbelsäulen-, Becken- oder Oberschenkelbruch oder bei einem offenen Bruch den Notruf 112 wählen.
Ist eine Operation in Narkose wahrscheinlich, fragen Sie das ärztliche Personal, ob Sie noch essen und trinken dürfen. Für die Narkose kann Nüchternheit nötig sein.
Wohin: Notaufnahme, Unfallchirurg oder Hausarzt?
Bei einem frischen Verdacht auf Bruch ist die richtige Adresse eine chirurgische oder unfallchirurgische Einrichtung mit Röntgen, also eine Notaufnahme, eine unfallchirurgische Praxis oder bei einem Arbeits- oder Wegeunfall der Durchgangsarzt. Der Hausarzt kann erste Schritte einleiten, hat aber nicht immer ein Röntgengerät vor Ort.
Außerhalb der Sprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 erreichbar. Er ist für dringende, nicht lebensbedrohliche Beschwerden gedacht. Bei lebensbedrohlichen Situationen gilt 112.
Entscheidend ist, ob der Verdacht auf einen Bruch mit Alarmzeichen verbunden ist. Eine sichtbare Fehlstellung, eine offene Wunde am Knochen, Taubheit, eine kalte oder blasse Hand beziehungsweise ein kalter oder blasser Fuß sowie starke, zunehmende Schmerzen sprechen für die Notaufnahme, bei Bedarf mit Rettungsdienst. Bei stabilem Zustand und geöffneter Praxis ist eine chirurgische oder unfallchirurgische Praxis mit Röntgen eine Alternative. Bei Arbeits- und Wegeunfällen ist der Durchgangsarzt zuständig. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117, solange keine Lebensgefahr besteht.
Wie wird ein Bruch diagnostiziert?
Am Anfang stehen das Gespräch zum Unfallhergang und die körperliche Untersuchung. Dabei prüft die Ärztin oder der Arzt Schmerzpunkt, Fehlstellung, Hautzustand sowie Durchblutung, Gefühl und Kraft unterhalb der Verletzung. Diese Werte werden im Verlauf wiederholt kontrolliert, weil Gefäß- und Nervenschäden sowie ein Kompartmentsyndrom (Druckanstieg in der Muskelloge) auch verzögert auftreten können.
Die Bildgebung:
- Röntgen in mindestens zwei Ebenen ist das Standardverfahren.
- Ultraschall kommt bei Kindern und bestimmten Brüchen ohne Strahlenbelastung zum Einsatz.
- CT zeigt komplexe Brüche, Gelenkbeteiligung oder Becken- und Wirbelsäulenverletzungen genauer.
- MRT hilft bei Ermüdungsbrüchen und unklaren Befunden. Bei Ermüdungsbrüchen zeigt das Röntgenbild erst nach einigen Wochen eine Reaktion.
Bleibt der Befund trotz Beschwerden unauffällig, kann eine Kontrollaufnahme nach ein bis zwei Wochen sinnvoll sein.
Gips, Schiene oder Operation: wie wird behandelt?
Entscheidend ist, ob der Bruch stabil ist und ob die Knochenenden in guter Stellung zueinander stehen. Die Therapie folgt zwei Wegen.
Konservative Behandlung
Dazu zählen Gips, Kunststoffverband, Schiene oder Orthese. Sie setzt voraus, dass der Bruch richtig steht oder sich ohne Operation in die richtige Stellung bringen lässt, zum Beispiel durch eine geschlossene Einrichtung in Betäubung. Häufig konservativ behandelt werden unkomplizierte Unterarm- und Handgelenkbrüche, Kahnbeinbrüche ohne Verschiebung, viele Sprunggelenk- und Fußbrüche ohne Instabilität sowie die meisten kindlichen Brüche. Ein nicht verschobener Oberarmkopfbruch wird zum Beispiel oft nur etwa 14 Tage im Verband ruhiggestellt, danach beginnt die frühe Bewegungstherapie.
Operative Behandlung
Bei einer Operation werden die Knochenteile meist offen eingestellt und mit Platten, Schrauben, Nägeln oder Drähten fixiert (Osteosynthese). Eine Operation wird in der Regel erwogen bei mehreren Bruchstücken, Brüchen, die sich nicht geschlossen einrichten lassen, anhaltender Instabilität und Beteiligung der Gelenkfläche. Zwingend ist sie bei Gefäß- oder Nervenverletzung, Kompartmentsyndrom und meist bei offenen Brüchen, um Infektionen vorzubeugen.
Die Wahl hängt auch von Alter, Begleiterkrankungen, Hautzustand, Beruf und dem Ziel ab, früh wieder zu belasten. Fragen Sie ausdrücklich nach den Alternativen.
Behandlungswege im Vergleich
| Merkmal | Gips oder Schiene | Operation |
|---|---|---|
| Geeignet bei | stabilen, richtig stehenden Brüchen | instabilen, verschobenen, gelenknahen oder offenen Brüchen |
| Vorteil | kein Eingriff, kein Narkoserisiko | genaue Stellung, oft frühere Bewegung und Belastung |
| Nachteil | Verrutschen möglich, Muskelabbau, Steifheit | Narkose, Infektions- und Blutungsrisiko, Narbe |
| Kontrollen | Röntgen in den ersten Wochen, Gipskontrolle | Wundkontrolle, Röntgen, ggf. Fadenzug |
| Krankschreibung (Richtwert) | je nach Beruf Wochen bis Monate | je nach Beruf Wochen bis Monate |
Beide Wege können zum gleichen guten Ergebnis führen. Welcher besser passt, hängt vom Einzelfall ab.
Heilungszeiten je Knochen
Die Angaben sind grobe Orientierungswerte aus Patienteninformationen und keine Vorgaben für den Einzelfall. Sie ändern sich mit Alter, Rauchen, Vorerkrankungen, Bruchform und Behandlungsart. Maßgeblich sind Ihre Röntgenkontrollen und die Einschätzung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.
| Bruch | Typische Ruhigstellung oder Entlastung | Heilung und Belastung (Orientierung) |
|---|---|---|
| Handgelenk (Speiche) | 4 bis 6 Wochen Gips oder OP mit Platte | mehrere Wochen bis Monate, vollständige Ausheilung bis zu 6 Monate |
| Kahnbein (Hand) | 6 bis 12 Wochen, teils länger | mehrere Monate |
| Unterarmschaft | Gips oder OP, bei Erwachsenen häufig operiert | mehrere Wochen bis Monate |
| Oberarmkopf, nicht verschoben | etwa 2 Wochen Verband, dann Bewegungstherapie | mehrere Wochen bis Monate |
| Schlüsselbein | Armschlinge oder Rucksackverband, frühe Bewegungsübungen | Knochenheilung meist 6 bis 12 Wochen, schmerzfreie Belastung oft nach 2 bis 3 Monaten |
| Rippen | keine Ruhigstellung, Schmerztherapie | mehrere Wochen |
| Sprunggelenk (Knöchel) | etwa 6 Wochen Schiene, Gips oder OP | Monate bis zur vollständigen Heilung |
| Mittelfuß, Zehen | Schuh, Schiene oder Gips, je nach Bruch | mehrere Wochen bis Monate |
| Schienbeinschaft | meist OP mit Nagel oder Platte | mehrere Monate |
| Oberschenkel, Schenkelhals | fast immer OP | mehrere Monate, oft länger |
Feine Drähte (Kirschner-Drähte) werden häufig nach etwa 4 bis 6 Wochen entfernt, sobald der Bruch geheilt ist. Wann Platten, Schrauben oder Nägel entfernt werden, entscheiden Sie mit Ihrem Operateur. Nicht jedes Metall muss raus.
Beispiel: Handgelenksbruch nach einem Sturz
Beispiel (fiktiv, zur Veranschaulichung): Eine 58-jährige Büroangestellte stürzt auf dem Gehweg und fängt sich mit der Hand ab. Das Handgelenk schwillt an und schmerzt. Sie lässt es noch am selben Tag in einer unfallchirurgischen Praxis röntgen. Das Bild zeigt einen Speichenbruch ohne Verschiebung. Die Ärztin legt einen Gips an und vereinbart eine Röntgenkontrolle nach einer Woche, um ein Verrutschen auszuschließen. Nach 5 Wochen wird der Gips abgenommen, es folgen Bewegungsübungen mit Physiotherapie. Wäre der Bruch verschoben gewesen und nicht einzurichten, hätte eine Operation mit Platte zur Wahl gestanden. Arbeitsfähig ist sie je nach Tätigkeit nach einigen Wochen wieder, schweres Heben folgt später.
Der Ablauf zeigt das Muster: schnelle Abklärung, Bildgebung, Entscheidung nach Stellung, Kontrolle, Rehabilitation.
Checkliste für Ihren Arzttermin
- Unfallhergang, Uhrzeit und Datum notieren.
- Versichertenkarte, Impfausweis und Medikamentenliste mitbringen. Blutverdünner unbedingt nennen.
- Bei Arbeits- oder Wegeunfall den Arbeitgeber informieren und einen Durchgangsarzt aufsuchen.
- Fragen: Welcher Knochen ist gebrochen? Steht er richtig? Gips oder Operation, und welche Alternativen gibt es?
- Wie lange gilt die Ruhigstellung, wann ist die nächste Kontrolle, wann darf ich belasten?
- Welche Warnzeichen verlangen sofortige Vorstellung?
- Krankschreibung, Hilfsmittel (Unterarmgehstützen) und Physiotherapie klären.
- Tetanus-Impfstatus prüfen lassen, besonders bei Wunden.
Arbeits- oder Wegeunfall: wann der Durchgangsarzt Pflicht ist
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sollen Verletzte laut DGUV dem Durchgangsarzt vorgestellt werden, wenn mindestens eines dieser Kriterien zutrifft:
- Die Verletzung führt über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit.
- Die notwendige Behandlung dauert voraussichtlich länger als eine Woche.
- Heil- oder Hilfsmittel müssen verordnet werden.
- Es handelt sich um eine Wiedererkrankung infolge der Unfallfolgen.
Bei einem Knochenbruch ist in der Praxis fast immer eines davon erfüllt. Der Durchgangsarzt entscheidet, ob eine allgemeine hausärztliche Behandlung genügt oder eine besondere Heilbehandlung nötig ist, und überwacht den Heilverlauf. Wer eigenständig einen anderen Arzt aufsucht, riskiert Streit um die Kostenübernahme. In dringenden Fällen versorgt die Notaufnahme zuerst, die Vorstellung beim Durchgangsarzt folgt danach.
Besonderheiten bei Kindern und älteren Menschen
Kinder. Kinderknochen sind elastischer und heilen schneller. Es gibt typische Bruchformen wie den Wulstbruch oder den Grünholzbruch, die oft mit Gips oder Schiene auskommen. Weil die Wachstumsfugen betroffen sein können, gehören Brüche bei Kindern in die Hände von Kinderchirurgen oder Unfallchirurgen. Bei Kleinkindern ohne plausible Unfallursache achten Ärzte auch auf andere Gründe.
Ältere Menschen. Mit dem Alter sinkt die Knochendichte. Schon ein leichter Sturz kann zu Brüchen an Handgelenk, Oberarm, Wirbelsäule und Hüfte führen. Hüftnahe Brüche werden meist operiert, damit die Betroffenen früh wieder mobil sind. Nach einem Bruch ohne großes Trauma sollte die Knochendichte abgeklärt werden, um Folgebrüche zu vermeiden. Auch Sturzvorbeugung, passende Schuhe und Hilfsmittel gehören zur Nachsorge.
Bei Kindern gilt zusätzlich: Wachstumsfugen können betroffen sein, deshalb sollte jeder Verdacht ärztlich abgeklärt werden, auch wenn das Kind noch bewegt. Bei älteren Menschen sind Brüche nach Stürzen oft mit Osteoporose verbunden. Nach einem solchen Bruch lohnt das Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt über Knochendichte, Sturzvorbeugung und Medikamente.
Häufige Fehler
- Bruch ausprobieren. Wer prüft, ob das Gelenk noch belastbar ist, kann einen unverschobenen Bruch verschieben.
- Einrenken auf eigene Faust. Das gefährdet Nerven und Gefäße.
- Zu lange warten. Eine Verzögerung kann die Behandlung erschweren, vor allem bei Gelenkbrüchen und Fehlstellungen.
- Gipsregeln ignorieren. Nasser Gips, Kratzen unter dem Gips mit spitzen Gegenständen und eigenmächtige Entlastung oder Belastung gefährden das Ergebnis.
- Kontrolltermine auslassen. Verrutschte Brüche fallen nur im Röntgenbild auf.
- Warnzeichen übersehen. Zunehmender Schmerz, Taubheit oder Blässe unter dem Gips sind ein Grund für die sofortige Vorstellung.
- Rehabilitation überspringen. Ohne Bewegungsübungen bleibt das Gelenk steif.
Kosten und Kostenträger
Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die notwendige Diagnostik, Gips- und operative Behandlung sowie Heilmittel nach ärztlicher Verordnung. Es fallen Zuzahlungen für Hilfsmittel, Heilmittel, Arznei und Krankenhausaufenthalt an. Bei Arbeits- und Wegeunfällen trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung und kann ein Verletztengeld zahlen, die Zuständigkeit klärt der Durchgangsarzt. Privatversicherte rechnen nach ihrem Tarif ab. Fragen Sie bei Hilfsmitteln wie Unterarmgehstützen oder Orthesen nach, ob sie verordnet werden können.
Die Abrechnung hängt davon ab, wie es zum Bruch kam. Bei einem Freizeit- oder Sportunfall zahlt die Krankenkasse, bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die gesetzliche Unfallversicherung. Bitten Sie die Praxis im Zweifel, den Unfallhergang genau zu dokumentieren, damit der richtige Kostenträger zuständig ist. Zuzahlungen für Hilfsmittel wie Unterarmgehstützen oder Orthesen sowie für Heilmittel wie Krankengymnastik richten sich nach den Regeln Ihrer Krankenkasse. Fragen Sie vor Beginn der Therapie nach, welche Eigenanteile entstehen.
Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte im Überblick
Nach einem Freizeit- oder Sportunfall tragen gesetzlich Versicherte einen Teil der Kosten selbst. Die folgende Übersicht zeigt die Zuzahlungen, die bei einem Knochenbruch typischerweise anfallen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen bei Krankenhausaufenthalten nicht.
| Leistung | Zuzahlung für Erwachsene | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Krankenhausaufenthalt | 10 Euro je Kalendertag, höchstens 28 Tage je Kalenderjahr | § 39 Abs. 4, § 61 SGB V |
| Heilmittel, zum Beispiel Physiotherapie | 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung | § 61 SGB V |
| Arzneimittel | 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro | § 61 SGB V |
| Rettungsfahrt zum Krankenhaus | derselbe Satz je Fahrt (10 Prozent, 5 bis 10 Euro) | § 60, § 61 SGB V |
Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die Unfallversicherung die Heilbehandlung, hier gelten diese Zuzahlungen nicht in dieser Form. Bewahren Sie Quittungen für Zuzahlungen auf: Sie sind gesetzlich zu quittieren und helfen bei der Prüfung einer Belastungsgrenze durch Ihre Krankenkasse.
Nachbehandlung, Rehabilitation und Komplikationen
Nach der Ruhigstellung beginnt die Wiederherstellung der Funktion. Ein Gelenk, das Wochen im Gips lag, ist steif, die Muskeln sind geschwächt. Physiotherapie oder Ergotherapie trainiert Beweglichkeit, Kraft und Koordination. Ärztinnen und Ärzte verordnen dafür Heilmittel, die Dauer richtet sich nach Bruch und Verlauf.
Wichtig sind drei Punkte: Belastung schrittweise steigern, Schmerz als Signal ernst nehmen und Übungen auch zu Hause durchführen. Bei Beinbrüchen legen Ärzte fest, ob Sie zunächst mit Unterarmgehstützen entlasten, teilbelasten oder voll belasten dürfen. Halten Sie sich daran, weil zu frühe Belastung die Stellung gefährden kann. Nach Operationen kommt je nach Verfahren eine Anschlussheilbehandlung infrage, besonders nach Hüft- oder Beckenbrüchen. Bei Arbeitsunfällen organisiert die Unfallversicherung die Rehabilitation und kann besondere Verfahren einleiten.
Warnzeichen im Verlauf
Selten treten Komplikationen auf, auf die Sie achten sollten. Dazu zählen Wundinfektionen nach einer Operation (Rötung, Schwellung, Eiter, Fieber), Durchblutungs- oder Nervenstörungen, ein Kompartmentsyndrom mit zunehmendem, sehr starkem Schmerz sowie eine verzögerte Heilung oder ein Ausbleiben der Knochenheilung. Auch Thrombosen können nach Ruhigstellung der Beine auftreten. Melden Sie sich bei solchen Zeichen umgehend bei Ihrer Praxis oder in der Notaufnahme. Diese Übersicht ersetzt keine ärztliche Abklärung.
Auch nach einem unauffälligen Verlauf kann ein Bruch Folgen hinterlassen, etwa Bewegungseinschränkungen, Arthrose bei Gelenkbrüchen, Schmerzen bei Wetterwechsel oder Restschwellungen. Sprechen Sie Beschwerden bei der Kontrolle an, damit Therapie und Hilfsmittel angepasst werden können. Ein Arztbrief oder Röntgenbilder helfen, wenn Sie später die Praxis wechseln.
Checkliste
Fragen vor der OP
Zehn Fragen für das Aufklärungsgespräch. Haken setzen, sobald eine Frage geklärt ist. Die Haken werden weder gespeichert noch übertragen.
Häufige Fragen
Wie erkenne ich, ob etwas gebrochen oder nur geprellt ist?
Sicher lässt sich das nur mit Bildgebung klären, meist mit einem Röntgenbild. Fehlstellung, Knirschen, Unbelastbarkeit und starke Schwellung sprechen für einen Bruch. Eine Prellung ist nicht ausgeschlossen, aber bei Zweifel sollten Sie ärztlich abklären lassen.
Darf ich einen gebrochenen Knochen selbst einrenken?
Nein. Eigenes Einrenken kann Nerven und Gefäße verletzen. Ruhigstellen, kühlen und ärztliche Hilfe holen.
Wie lange dauert es, bis ein Knochenbruch heilt?
Bei Arm- und Beinbrüchen dauert die Ruhigstellung in der Regel etwa sechs Wochen, manche Brüche brauchen deutlich länger. Bis zur vollständigen Heilung vergehen Wochen bis Monate. Die Werte sind Orientierung und hängen vom Einzelfall ab.
Wann muss ein Bruch operiert werden?
Eine Operation wird erwogen bei Verschiebung, mehreren Bruchstücken, Instabilität, Gelenkbeteiligung und bei offenen Brüchen. Zwingend ist sie bei Gefäß- oder Nervenverletzung und bei einem Kompartmentsyndrom.
Muss ich mit einem Knochenbruch in die Notaufnahme?
Bei starken Schmerzen, Fehlstellung, Taubheit oder offener Wunde ja. Bei unklaren, leichteren Beschwerden reicht oft eine unfallchirurgische Praxis mit Röntgen. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der Bereitschaftsdienst unter 116117, im Notfall die 112.
Kann ein Bruch auch ohne Gips heilen?
Manche Brüche, etwa Rippen oder bestimmte nicht verschobene Brüche, werden ohne Gips behandelt. Ob das bei Ihnen möglich ist, entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach dem Röntgenbild.
Wann darf ich nach einem Knochenbruch wieder arbeiten?
Das hängt vom Bruch und von Ihrer Tätigkeit ab. Eine Büroarbeit ist oft früher möglich als körperliche Arbeit. Die Arbeitsfähigkeit legt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt fest.
Was ist, wenn der Bruch bei der Arbeit passiert ist?
Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall suchen Sie einen Durchgangsarzt auf. Die gesetzliche Unfallversicherung trägt dann die Kosten der Heilbehandlung und kann Verletztengeld zahlen.
Quellen
- Wikipedia: Knochenbruch (Zeichen, Diagnostik, Erste Hilfe, Behandlungsprinzipien)
- Wikipedia: Knochenbruchbehandlung (Verband, Kirschner-Drähte)
- Gesetze im Internet: § 34 SGB VII Heilbehandlung
- Bereitschaftsdienst 116117
- Orthinform (Fachgesellschaften): Knochen- und Gelenkbrüche
- gesund.bund.de: Schlüsselbeinbruch
- gesundheitsinformation.de (IQWiG): Sprunggelenkbruch
- gesundheitsinformation.de (IQWiG): Handgelenksverletzungen
- DGUV: Durchgangsarzt-Verfahren (Kriterien, Zulassung)
- Gesetze im Internet: § 61 SGB V Zuzahlungen
- Gesetze im Internet: § 39 SGB V Krankenhausbehandlung (Zuzahlung, 28 Tage)
- Gesetze im Internet: § 60 SGB V Fahrkosten (Rettungsfahrten)
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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