Ratgeber · Unfall und Verletzung · Stand 25.10.2026

Verletztengeld nach Arbeitsunfall: Höhe, Dauer, Ansprechpartner

Verletztengeld ist die Lohnersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall. Es beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, darf aber das Nettoentgelt nicht übersteigen, und wird in der Regel längstens bis zur 78. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, nicht die Krankenkasse.

Wann besteht Anspruch auf Verletztengeld?

Nach § 45 SGB VII besteht Anspruch, wenn Sie infolge eines Versicherungsfalls, also eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, arbeitsunfähig sind oder wegen einer Heilbehandlung keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausüben können. Außerdem muss unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf eine Entgeltleistung bestanden haben, zum Beispiel Arbeitsentgelt, Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den Durchgangsarzt oder den behandelnden Arzt ist der Startpunkt. Sie wird dem Unfallversicherungsträger gemeldet.

Wie hoch ist das Verletztengeld?

Das Verletztengeld beträgt nach § 47 SGB VII 80 Prozent des Regelentgelts. Das Regelentgelt ist das regelmäßige Arbeitsentgelt, höchstens aber ein 360-stel des Höchstjahresarbeitsverdienstes. Der Betrag darf das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen, das nach den Regeln des SGB V berechnet wird. Der Höchstjahresarbeitsverdienst legt jeder Unfallversicherungsträger in seiner Satzung fest. Für Unternehmer und mitarbeitende Ehegatten gilt eine eigene Berechnung auf Basis des Jahresarbeitsverdienstes.

Wie viel Sie konkret erhalten, errechnet Ihr Unfallversicherungsträger. Eine eigene Berechnung ist ohne Lohnabrechnungen kaum möglich.

Verletztengeld bei Selbstständigen und Arbeitslosen

Auch Unternehmer sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn sie sich freiwillig versichert haben oder die Satzung der Berufsgenossenschaft sie erfasst. Für sie gilt eine eigene Berechnung auf Basis des Jahresarbeitsverdienstes, je Kalendertag 1/450. Die Satzung kann vorsehen, dass für die ersten 13 Wochen kein oder nur ein Teil des Verletztengeldes gezahlt wird (§ 46 Abs. 2 SGB VII). Wer unmittelbar vor dem Unfall Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder bestimmte andere Leistungen bezog, erhält Verletztengeld in Höhe des Krankengeldes nach § 47b SGB V (§ 47 Abs. 2 SGB VII). Prüfen Sie Ihre Versicherung und fragen Sie bei Ihrem Träger nach.

Wie lange wird Verletztengeld gezahlt?

Das Verletztengeld beginnt mit dem Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und endet, wenn die Arbeitsunfähigkeit endet oder Übergangsgeld beginnt. Ist keine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten und werden keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, endet es spätestens mit Ablauf der 78. Woche ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Eine laufende stationäre Behandlung wird dabei noch abgewartet.

Nach Ende des Verletztengeldes kann je nach Folgen eine Verletztenrente, eine Umschulung oder Teilhabeleistung in Betracht kommen. Das klärt der Unfallversicherungsträger.

Verletztengeld oder Krankengeld: der Unterschied

MerkmalVerletztengeldKrankengeld
AuslöserArbeitsunfall, Wegeunfall, BerufskrankheitKrankheit oder Unfall außerhalb der Arbeit
ZahlstelleBerufsgenossenschaft oder Unfallkassegesetzliche Krankenkasse
Höhe80 % des Regelentgelts, max. Nettoentgelt70 % des Regelentgelts, max. 90 % des Nettos
Höchstdauerin der Regel bis zur 78. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit
Rechtsgrundlage§§ 45 bis 47 SGB VII§§ 44 bis 51 SGB V

Das Verletztengeld fällt in der Regel höher aus. Außerdem übernimmt die Unfallversicherung die gesamte Heilbehandlung ohne Zuzahlungen. Wird ein Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, zahlt stattdessen die Krankenkasse Krankengeld.

Was zahlt der Arbeitgeber, was die Unfallversicherung?

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zahlt der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel bis zu sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter. Verletztengeld schließt sich danach an, wenn die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht. Wie sich Entgeltfortzahlung und Verletztengeld im Einzelfall überschneiden, klärt der Unfallversicherungsträger. Fragen Sie dort nach, bevor Sie Zahlungen planen.

Ablauf: So kommen Sie zum Verletztengeld

  1. Unfall dem Arbeitgeber oder Vorgesetzten sofort melden.
  2. Zum Durchgangsarzt gehen. Er entscheidet über die Art der Behandlung und stellt die Arbeitsunfähigkeit fest.
  3. Der Arbeitgeber erstattet die Unfallanzeige, wenn Sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind, binnen drei Tagen nach Kenntnis.
  4. Der Unfallversicherungsträger prüft den Fall und fordert Lohnunterlagen an.
  5. Das Verletztengeld wird per Bescheid festgesetzt und regelmäßig gezahlt.
  6. Verlängerungen der Arbeitsunfähigkeit werden vom behandelnden Arzt an den Träger gemeldet.

Häufige Fehler

  • Den Unfall nicht melden, weil er anfangs harmlos wirkte.
  • Zu einem anderen Arzt als dem Durchgangsarzt gehen und die Kosten bei der Krankenkasse einreichen.
  • Nebeneinkünfte nicht angeben. Sie werden auf das Verletztengeld angerechnet.
  • Den Bescheid nicht prüfen oder Fristen für den Widerspruch versäumen.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten helfen Ihr Unfallversicherungsträger, Gewerkschaften, Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht.

Krankschreibung bei Arbeitsunfall

Die Arbeitsunfähigkeit stellt bei einem Arbeitsunfall der Durchgangsarzt oder der behandelnde Arzt fest, die Meldung geht an den Unfallversicherungsträger. Sie benötigen in der Regel nicht die übliche Krankmeldung über die Krankenkasse, der Arbeitgeber wird aber über die Arbeitsunfähigkeit informiert. Klären Sie mit Ihrem Arzt, in welcher Form Sie dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann der Unfallversicherungsträger ein Reha-Management einleiten, um die Rückkehr in den Beruf zu unterstützen. Sprechen Sie Ihre Reha-Beraterin oder Ihren Reha-Berater an, wenn die frühere Tätigkeit nicht mehr möglich ist.

Unfallanzeige: Was der Arbeitgeber melden muss

Der Unternehmer muss einen Unfall dem Unfallversicherungsträger anzeigen, wenn eine Person getötet oder so verletzt wird, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Die Anzeige ist binnen drei Tagen ab Kenntnis des Unfalls zu erstatten (§ 193 SGB VII). Der Betriebs- oder Personalrat unterzeichnet die Anzeige mit. Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt werden über jede Unfallanzeige informiert. Sie selbst können vom Unternehmer verlangen, dass er Ihnen den Inhalt der Anzeige mitteilt, bei Bedarf in barrierefreier Form. Prüfen Sie, ob Unfallhergang, Zeitpunkt und Verletzung richtig beschrieben sind, denn Fehler können später die Anerkennung erschweren.

Wann der Durchgangsarzt Pflicht ist

Laut DGUV sollen Versicherte dem Durchgangsarzt vorgestellt werden, wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig macht, die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert, Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen oder es sich um eine Wiedererkrankung infolge der Unfallfolgen handelt. Genau diese Fälle lösen später auch das Verletztengeld aus. Bei leichten Verletzungen ohne Arbeitsunfähigkeit entfällt die Vorstellung.

Widerspruch: Frist und Form

Mit dem Bescheid über das Verletztengeld oder die Ablehnung eines Arbeitsunfalls beginnt eine Frist. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen (§ 84 SGG). Er kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Stelle erfolgen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei einer anderen inländischen Behörde oder einem Versicherungsträger eingeht. Notieren Sie das Datum des Bescheids und holen Sie bei Unsicherheit Rat bei einer Beratungsstelle ein, bevor die Frist abläuft.

Checkliste

Fragen vor der OP

Zehn Fragen für das Aufklärungsgespräch. Haken setzen, sobald eine Frage geklärt ist. Die Haken werden weder gespeichert noch übertragen.

Ratgeber: Aufklärung und Einwilligung

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Verletztengeld?

80 Prozent des Regelentgelts, höchstens das Nettoarbeitsentgelt. Die genaue Summe berechnet Ihr Unfallversicherungsträger.

Wie lange gibt es Verletztengeld?

Grundsätzlich bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, in der Regel längstens bis zur 78. Woche seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 Abs. 3 SGB VII).

Wer zahlt Verletztengeld?

Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, nicht die Krankenkasse. Sie sind bei einem Arbeitsunfall der Ansprechpartner.

Was ist der Unterschied zwischen Verletztengeld und Krankengeld?

Verletztengeld zahlt die Unfallversicherung nach Arbeits- oder Wegeunfall und beträgt 80 Prozent, Krankengeld zahlt die Krankenkasse mit 70 Prozent des Regelentgelts bei Krankheit.

Bekomme ich Verletztengeld auch bei einem Wegeunfall?

Ja, Wegeunfälle auf dem Weg zur Arbeit oder zurück zählen zu den Versicherungsfällen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss ich nach einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt?

In der Regel ja, bei Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus oder Behandlungsbedürftigkeit von mehr als einer Woche. Einzelheiten finden Sie im Leitfaden zum Durchgangsarzt.

Ab wann muss der Arbeitgeber einen Arbeitsunfall melden?

Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit. Die Unfallanzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.