Ratgeber · Fristen, Formulare und Zielgruppen · Stand 25.10.2026

Krankengeld nach OP: Fristen, Höhe und Dauer im Überblick

Nach einer Operation zahlt zuerst der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Danach springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse mit Krankengeld ein: 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos, für maximal 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren. Entscheidend ist, dass die Krankschreibung ohne Lücke weiterläuft und rechtzeitig bei der Kasse ankommt.

Wer zahlt nach einer Operation: Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Nach einem Eingriff sind Sie in der Regel einige Tage bis mehrere Wochen arbeitsunfähig. Wer in dieser Zeit Geld zahlt, hängt davon ab, wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauert und ob Sie angestellt sind. Zwei Leistungen folgen aufeinander.

  • Entgeltfortzahlung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ihr Gehalt bis zu sechs Wochen vom Arbeitgeber weiter.
  • Krankengeld: Ab der siebten Woche zahlt die gesetzliche Krankenkasse, solange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist.

Ob eine Operation ambulant oder stationär erfolgt, ändert an dieser Reihenfolge wenig. Bei einer stationären Behandlung auf Kosten der Krankenkasse besteht der Anspruch auf Krankengeld grundsätzlich ab Beginn der Krankenhausbehandlung (§ 46 SGB V). Solange der Arbeitgeber Ihr Gehalt zahlt, ruht der Anspruch jedoch, weil beitragspflichtiges Arbeitsentgelt weiterläuft (§ 49 SGB V).

Privat Versicherte haben je nach Tarif ein vereinbartes Krankentagegeld. Dieses ist eine Vertragsleistung und folgt nicht den Regeln des SGB V. Bitte prüfen Sie die Wartezeit und die Höhe in Ihren Versicherungsbedingungen.

Wie lange zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beträgt bis zu sechs Wochen (§ 3 EntgFG). Er entsteht nach vier Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis. Wer erst kürzlich angefangen hat, bekommt in den ersten vier Wochen deshalb noch kein Gehalt vom Arbeitgeber und ist auf das Krankengeld der Kasse angewiesen.

Wichtig ist die Regel zur Fortsetzungserkrankung. Wird dieselbe Krankheit erneut zum Grund einer Arbeitsunfähigkeit, beginnt ein neuer Sechs-Wochen-Zeitraum nur, wenn Sie mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren oder wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit zwölf Monate vergangen sind. Das betrifft zum Beispiel Folgeeingriffe nach einer Knie- oder Rückenoperation.

Die sechs Wochen sind ein Höchstzeitraum. Endet die Arbeitsunfähigkeit früher, endet auch die Zahlung. Die Wochen der Entgeltfortzahlung werden auf die 78 Wochen Krankengeld angerechnet.

Krankengeld: Voraussetzungen und Höhe

Krankengeld steht gesetzlich Versicherten zu, wenn eine Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Kasse stationär behandelt werden (§ 44 SGB V). Hauptberuflich Selbständige haben nur Anspruch, wenn sie eine Wahlerklärung für den Krankengeldanspruch abgegeben haben. Eine solche Erklärung wirkt nicht rückwirkend für eine bereits laufende Arbeitsunfähigkeit.

Die Höhe richtet sich nach § 47 SGB V:

  • 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoentgelts (Regelentgelt),
  • höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts,
  • gezahlt wird je Kalendertag, ein voller Monat zählt mit 30 Tagen,
  • Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate werden anteilig (ein Dreihundertsechzigstel) hinzugerechnet,
  • das Regelentgelt wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Für 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bei 69.750 Euro im Jahr. Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 135,63 Euro brutto je Kalendertag. Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen, die Krankenversicherung selbst bleibt beitragsfrei. Den genauen Auszahlbetrag nennt Ihre Kasse.

So kommt die Obergrenze zustande

Größe 2026Wert
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung, jährlich69.750 Euro
Kalendertägliche Grenze (Jahreswert geteilt durch 360)193,75 Euro
Höchstbetrag Krankengeld brutto (70 Prozent davon)135,63 Euro je Kalendertag

Wer mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, erhält also nicht mehr als diesen Höchstbetrag. Bei durchschnittlichen Einkommen greift dagegen häufig die zweite Grenze von 90 Prozent des Nettos, wie die Beispielrechnung weiter unten zeigt. Die Kasse berechnet beide Werte und zahlt den niedrigeren aus. Weil jährlich neue Rechengrößen gelten, sollten Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit über den Jahreswechsel die aktuellen Werte bei Ihrer Kasse erfragen.

Das Regelentgelt ergibt sich aus dem zuletzt abgerechneten Entgeltzeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, mindestens aber aus den letzten vier Wochen. Überstundenzuschläge und regelmäßige Zulagen zählen mit, sofern sie beitragspflichtig sind. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden nicht im laufenden Monat berücksichtigt, sondern fließen anteilig über den 360-stel-Zuschlag ein.

Wie lange gibt es Krankengeld? Die 78-Wochen-Regel

Krankengeld wird grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung gezahlt, bei derselben Krankheit aber höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§ 48 SGB V). Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich der Zeitraum nicht.

PhaseZeitraumWer zahlt
EntgeltfortzahlungWoche 1 bis 6Arbeitgeber, volles Gehalt
Krankengeldab Woche 7 bis höchstens Woche 78gesetzliche Krankenkasse
Neuer Anspruch für dieselbe Krankheitnach neuem DreijahreszeitraumKasse, wenn zwischenzeitlich mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit bestand und Sie erwerbstätig waren oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen

Zeiten, in denen der Anspruch ruht, zählen bei der Bezugsdauer mit. Die meisten Operationen sind nach wenigen Wochen auskuriert, für Gelenkersatz, größere Bauchoperationen oder komplizierte Verläufe kann der Zeitraum länger sein. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit legt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt fest, eine Prognose ist ohne Untersuchung nicht möglich.

Fristen und Meldewege: So reißt der Anspruch nicht ab

Die meisten Probleme entstehen nicht bei der Höhe, sondern bei den Fristen. Diese Regeln gelten für gesetzlich Versicherte.

Die lückenlose Krankschreibung

Der Anspruch auf Krankengeld besteht weiter, wenn die Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende erneut ärztlich festgestellt wird. Samstage gelten dabei nicht als Werktage (§ 46 SGB V). Endet die Bescheinigung an einem Freitag, muss der Folgetermin also spätestens am Montag stattfinden. Endet sie an einem Donnerstag, ist Freitag der letzte Tag.

Die Meldung an die Krankenkasse

Das Krankengeld ruht, solange die Arbeitsunfähigkeit der Kasse nicht gemeldet wird. Das gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt oder wenn die Daten elektronisch von der Praxis übermittelt werden (§ 49 SGB V). Seit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übernimmt die Arztpraxis diese Übermittlung für gesetzlich Versicherte in der Regel selbst. Fragen Sie in der Praxis nach, ob die Daten verschickt wurden.

Die Meldung beim Arbeitgeber

Sie müssen dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert sie länger als drei Kalendertage, ist spätestens am folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung nötig (§ 5 EntgFG). Gesetzlich Versicherte lassen die Arbeitsunfähigkeit feststellen, der Arbeitgeber ruft die Daten bei der Kasse ab.

Beispielrechnung: Krankengeld nach einer Knieoperation

Beispiel, vereinfacht und rein zur Veranschaulichung. Eine angestellte Person erhält 3.600 Euro brutto im Monat und hat ein Nettoentgelt von rund 2.500 Euro. Sie ist wegen einer Operation neun Wochen arbeitsunfähig. Alle Zahlen sind Annahmen, Ihr Anspruch hängt von Ihrem Einzelfall ab.

SchrittRechnungErgebnis
Regelentgelt je Kalendertag3.600 Euro geteilt durch 30120,00 Euro
70 Prozent des Bruttos120,00 Euro mal 0,7084,00 Euro
Nettoentgelt je Kalendertag2.500 Euro geteilt durch 3083,33 Euro
90 Prozent des Nettos83,33 Euro mal 0,9075,00 Euro
Krankengeld brutto je Tagder niedrigere Wert75,00 Euro

In den Wochen 1 bis 6 zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt. Für die Wochen 7 bis 9 (21 Kalendertage) zahlt die Kasse rund 1.575 Euro brutto, davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Die Differenz zum bisherigen Gehalt ist spürbar, deshalb lohnt sich eine frühe Planung der Fixkosten.

Das Beispiel zeigt auch, warum die Netto-Obergrenze bei mittleren Einkommen oft wirksam wird: Die 70 Prozent vom Brutto lägen mit 84 Euro über dem Wert von 75 Euro, den die 90-Prozent-Grenze zulässt. Liegt Ihr Nettoentgelt höher, weil zum Beispiel keine Kirchensteuer anfällt oder die Steuerklasse günstig ist, steigt auch das Krankengeld bis zur 70-Prozent-Marke. Rechnen Sie Ihren eigenen Fall daher nicht mit Pauschalwerten, sondern lassen Sie sich von der Kasse die Berechnung nennen.

Fristen auf einen Blick

WasFristGrundlage
Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber meldenunverzüglich, am ersten Tag§ 5 EntgFG
Ärztliche Bescheinigung bei Arbeitsunfähigkeit über drei Kalendertagespätestens am folgenden Arbeitstag, auf Verlangen des Arbeitgebers früher§ 5 EntgFG
Entgeltfortzahlungbis zu 6 Wochen je Krankheit§ 3 EntgFG
Folgebescheinigung für das Krankengeldspätestens am nächsten Werktag nach Ende der letzten Bescheinigung, Samstag zählt nicht§ 46 SGB V
Meldung der Arbeitsunfähigkeit an die Kasseinnerhalb einer Woche, sonst ruht das Krankengeld, außer bei elektronischer Übermittlung§ 49 SGB V
Höchstdauer Krankengeld78 Wochen in drei Jahren je Krankheit§ 48 SGB V
Antrag auf Reha nach Aufforderung der Kassezehn Wochen ab Fristsetzung§ 51 SGB V

Drucken Sie sich diese Übersicht aus oder tragen Sie die Termine in Ihren Kalender ein. Gerade die Kombination aus Wochenende, Feiertag und Praxisurlaub führt in der Praxis zu knappen Terminen.

Was die Krankenkasse während des Bezugs von Ihnen verlangen kann

Beziehen Sie über längere Zeit Krankengeld, tritt die Kasse häufiger mit Ihnen in Kontakt. Das ist normal und gehört zum Verfahren. Zwei Punkte sollten Sie kennen.

Beratung zur Rückkehr: Sie haben Anspruch auf individuelle Beratung zu Leistungen, die Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen können. Dafür ist Ihre schriftliche oder elektronische Einwilligung nötig, die Sie jederzeit widerrufen können (§ 44 SGB V). Sie müssen keine Gesundheitsdaten preisgeben, die Sie nicht preisgeben wollen, und können sich vorher bei einer Beratungsstelle erkundigen.

Aufforderung zur Reha: Ist die Erwerbsfähigkeit laut ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Kasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb derer Sie einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben stellen sollen. Stellen Sie den Antrag nicht fristgerecht, endet der Krankengeldanspruch mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch ab dem Tag der Antragstellung wieder auf (§ 51 SGB V). Reagieren Sie auf ein solches Schreiben deshalb sofort und suchen Sie bei Unsicherheit Rat bei einer Sozialberatung oder der Rentenversicherung.

Finanzen im Blick: Was sich im Alltag ändert

Der Wechsel von Gehalt zu Krankengeld bedeutet für viele Haushalte eine Lücke im Monatsbudget. Planen Sie diese Lücke vor einer geplanten Operation ein.

  • Prüfen Sie laufende Verpflichtungen wie Miete, Kreditraten und Versicherungen und sprechen Sie bei Engpässen früh mit den Vertragspartnern.
  • Klären Sie, ob Sie Anspruch auf eine Zusatzleistung haben, etwa auf eine Haushaltshilfe oder auf Befreiung von Zuzahlungen, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist.
  • Fragen Sie beim Arbeitgeber nach tariflichen oder betrieblichen Zuschüssen zum Krankengeld. In manchen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen sind sie vorgesehen.
  • Prüfen Sie eine private Krankentagegeld-Versicherung, falls vorhanden, auf Wartezeiten und Meldefristen.

Bei finanziellen Notlagen können Sozialberatungen, Schuldnerberatungen und die Wohlfahrtsverbände weiterhelfen. Die Beratung ist häufig kostenlos.

Sonderfälle: Selbständige, Berufseinsteiger, Wiedereingliederung und Arbeitsunfall

  • Selbständige: Krankengeld gibt es nur mit Wahlerklärung. Ohne sie besteht kein Anspruch. Mit Wahlerklärung entsteht der Anspruch erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V), Wahltarife der Kasse können früher beginnen.
  • Neu im Job: In den ersten vier Wochen besteht noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Dann kommt es auf die Kasse an.
  • Stufenweise Wiedereingliederung: Wer nach der OP schrittweise zurückkehrt, bleibt arbeitsunfähig. Die Ärztin oder der Arzt gibt auf der Bescheinigung an, wie viel Arbeit möglich ist (§ 74 SGB V). In dieser Zeit wird in der Regel weiter Krankengeld gezahlt, der Arbeitgeber muss der Wiedereingliederung zustimmen.
  • Kurze Ausfallzeit: Bei einer ambulanten Operation mit nur wenigen Tagen Arbeitsunfähigkeit kommt es in der Regel nicht zum Krankengeld. Sie erhalten Ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiter, die Meldepflichten gelten trotzdem.
  • Arbeitsunfall: Folgt die OP auf einen Arbeits- oder Wegeunfall, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und zahlt Verletztengeld. Hier ist der Durchgangsarzt der erste Ansprechpartner.

Checkliste: Das sollten Sie vor und nach der OP erledigen

  1. Vor der OP den voraussichtlichen Ausfall mit dem Behandlungsteam besprechen.
  2. Arbeitgeber früh informieren, am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit sofort melden.
  3. Termin für die Folgebescheinigung noch vor dem Ende der laufenden Bescheinigung vereinbaren.
  4. Prüfen, ob die Praxis die elektronische Meldung an die Kasse abgeschickt hat.
  5. Entgeltfortzahlung im Blick behalten: Ab wann endet die sechste Woche?
  6. Bei Krankengeldbezug die Kasse nach Antragsformularen, Entgeltbescheinigung und Auszahlungsweg fragen.
  7. Angaben zu Einmalzahlungen, Nebenjob und Bezügen vollständig machen.
  8. Zuzahlungen und Fahrtkosten sammeln, falls die Belastungsgrenze erreicht wird.
  9. Rückkehr planen: Wiedereingliederung, Reha oder Arbeitsplatzanpassung vorab ansprechen.
  10. Alle Bescheinigungen, Bescheide und Schreiben der Kasse in einem Ordner aufbewahren.

Häufige Fehler beim Krankengeld

  • Lücke in der Krankschreibung: Der Termin für die Folgebescheinigung wird um einen Tag verpasst, besonders vor Wochenenden und Feiertagen. Dann kann der Anspruch enden oder neu geprüft werden.
  • Samstag als Werktag gerechnet: Für die Frist zählt der Samstag nicht.
  • Keine Rückfrage zur Datenübermittlung: Wer sich auf die Praxis verlässt, ohne zu prüfen, ob die Meldung ankam, riskiert Ruhen des Anspruchs.
  • Verspätete Meldung beim Arbeitgeber: Die Arbeitsunfähigkeit muss unverzüglich gemeldet werden, sonst drohen arbeitsrechtliche Folgen.
  • Fortsetzungserkrankung übersehen: Bei einer Folgeoperation wegen derselben Erkrankung beginnen nicht automatisch neue sechs Wochen Gehaltsfortzahlung.
  • Falsche Erwartung zur Höhe: Krankengeld ist niedriger als das Gehalt und wird um Sozialabgaben gekürzt.
  • Selbständige ohne Wahlerklärung: Der Anspruch fehlt dann, auch wenn lange Beiträge gezahlt wurden.
  • Ausgesteuert ohne Plan: Wer die 78 Wochen ausschöpft, sollte früh Beratung zu Reha, Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld suchen.

Wie lange Sie nach einer Operation arbeitsunfähig sind, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der Arzt nach Untersuchung. Dieser Ratgeber informiert über die gesetzlichen Regeln und ersetzt weder eine medizinische Einschätzung noch eine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Streit mit Kasse oder Arbeitgeber helfen die Unabhängige Patientenberatung, Sozialverbände, die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt für Sozialrecht. Fragen zur Rückkehr in den Beruf besprechen Sie sinnvollerweise mit dem Chirurgenteam, das Sie betreut hat.

Checkliste

Fragen vor der OP

Zehn Fragen für das Aufklärungsgespräch. Haken setzen, sobald eine Frage geklärt ist. Die Haken werden weder gespeichert noch übertragen.

Ratgeber: Aufklärung und Einwilligung

Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich nach einer OP Krankengeld?

Zuerst zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das Gehalt. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, bei derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Wochen der Entgeltfortzahlung werden angerechnet.

Wie viel Krankengeld bekomme ich nach einer Operation?

Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts, aber höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. 2026 liegt die Obergrenze bei 135,63 Euro brutto je Kalendertag. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden abgezogen.

Bis wann muss ich die Folgebescheinigung holen?

Spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit. Samstage zählen nicht als Werktage. Planen Sie den Termin deshalb vor dem Ende der laufenden Bescheinigung.

Muss ich selbst der Krankenkasse die Krankschreibung schicken?

Bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt die Praxis die Daten an die Kasse. Das Krankengeld ruht nicht, wenn die Daten elektronisch übermittelt werden oder die Meldung innerhalb einer Woche erfolgt. Fragen Sie in der Praxis nach.

Zahlt der Arbeitgeber auch bei einer ambulanten OP sechs Wochen?

Die Entgeltfortzahlung hängt nicht davon ab, ob ambulant oder stationär operiert wird, sondern von der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Sie endet, sobald Sie wieder arbeitsfähig sind, spätestens nach sechs Wochen je Krankheit.

Bekomme ich bei einer zweiten OP wegen derselben Erkrankung wieder sechs Wochen Gehalt?

Nur, wenn Sie mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit zwölf Monate vergangen sind. Sonst werden die Zeiten zusammengerechnet.

Haben Selbständige Anspruch auf Krankengeld nach einer OP?

Hauptberuflich Selbständige haben nur Anspruch, wenn sie gegenüber der Krankenkasse eine Wahlerklärung abgegeben haben. Die Erklärung wirkt nicht für eine bereits laufende Arbeitsunfähigkeit. Klären Sie das vor einer geplanten Operation.

Was passiert nach 78 Wochen Krankengeld?

Dann ist der Anspruch für dieselbe Krankheit im Dreijahreszeitraum ausgeschöpft. Ein neuer Anspruch kann später entstehen, wenn unter anderem mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit bestand. Lassen Sie sich früh zu Reha und Rente beraten.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.