Ratgeber · Fristen, Formulare und Zielgruppen · Stand 25.10.2026

OP bei Kindern: Vorbereitung für Eltern, Nüchternheit und Mitaufnahme

Bei einer Operation Ihres Kindes entscheiden Sie als Sorgeberechtigte nach einer verständlichen ärztlichen Aufklärung über die Einwilligung, das Kind wird altersgerecht einbezogen. Vor der Narkose gelten Nüchternzeiten, nach gängiger Leitlinie etwa 6 Stunden für feste Nahrung und 1 Stunde für klare Flüssigkeit, die Klinik nennt die verbindlichen Zeiten. Bei Kindern unter 9 Jahren wird die Mitaufnahme einer Begleitperson bei stationärer Behandlung als medizinisch notwendig vermutet.

Wie läuft die Aufklärung bei Kindern ab?

Vor jedem Eingriff muss die Ärztin oder der Arzt über Ablauf, Folgen, Risiken, Notwendigkeit und Alternativen aufklären (§ 630e BGB). Die Aufklärung erfolgt mündlich, rechtzeitig und verständlich. Unterschriebene Unterlagen erhalten Sie in Abschrift. Bei Kindern richtet sich die Aufklärung an die Sorgeberechtigten, die in den Eingriff einwilligen. Zusätzlich ist das Kind selbst entsprechend seinem Verständnis zu informieren, soweit es dazu in der Lage ist und das seinem Wohl nicht widerspricht.

Sie sollten zum Gespräch Fragen mitbringen, zum Beispiel:

  • Wozu ist die Operation nötig und gibt es Alternativen oder die Möglichkeit abzuwarten?
  • Ist ein ambulanter Eingriff möglich oder bleibt das Kind über Nacht?
  • Welche Art der Narkose ist vorgesehen und wer betreut Ihr Kind?
  • Welche Risiken bestehen, und wie sieht die Nachsorge aus?
  • Ab wann darf das Kind wieder in Kita oder Schule?

Die Einwilligung können Sie jederzeit und formlos widerrufen (§ 630d BGB). Bei schwerwiegenden Eingriffen wünschen Kliniken häufig die Zustimmung beider sorgeberechtigten Eltern. Fragen Sie vorab, ob ein Elternteil allein unterschreiben darf, besonders bei getrennt lebenden Eltern.

Nüchternheit: Wie lange darf das Kind vor der OP nichts essen?

Vor einer Narkose darf der Magen nicht voll sein, damit kein Mageninhalt in die Atemwege gelangt. Nach der Empfehlung der Fachgesellschaften für Kinder (S1-Leitlinie zu perioperativen Nüchternzeiten) gelten folgende Richtwerte, oft als 6-4-3-1-Regel zusammengefasst:

NahrungRichtwert vor der Narkose
Feste Nahrung, volle Mahlzeit, Brei6 Stunden
Kleine leichte Mahlzeit, Kuh- oder Flaschenmilch4 Stunden
Muttermilch3 Stunden
Klare Flüssigkeit wie Wasser oder verdünnter Saft ohne Fruchtfleisch1 Stunde

Diese Werte sind Orientierung. Jede Klinik legt ihre Regeln fest und teilt sie Ihnen mit. Halten Sie sich an die Angaben der Klinik und fragen Sie bei Unklarheit nach. Kinder sollen nicht länger als nötig hungern oder dürsten, weil das Kreislauf und Wohlbefinden beeinträchtigen kann. Planen Sie die letzte Mahlzeit nach der Uhrzeit des OP-Termins, nicht nach dem Abend davor.

Fragen Sie außerdem, welche Medikamente das Kind am Morgen nehmen darf. Setzen Sie Arzneimittel nie eigenmächtig ab.

Kinderchirurgie oder allgemeine Chirurgie: Wer operiert?

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Für viele Eingriffe steht die Kinder- und Jugendchirurgie zur Verfügung, also eine eigene Fachrichtung mit Erfahrung bei Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen. Zu den typischen Gründen für Eingriffe im Kindesalter zählen Leisten- und Nabelbrüche, Blinddarm, Hodenfehlstellungen oder Verletzungen nach Unfällen. Ob ein Eingriff in einer kinderchirurgischen Abteilung, in einer Kinderklinik oder ambulant durchgeführt wird, richtet sich nach Alter, Eingriff und Begleiterkrankungen.

Klären Sie vor der Operation:

  • Ist die Klinik oder Praxis auf Kinder eingerichtet, mit Kinderanästhesie und kindgerechter Überwachung?
  • Gibt es einen Aufwachraum mit Begleitung durch Eltern?
  • Wer ist nachts erreichbar, falls Fragen auftreten?

Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, welche Fachrichtung und welcher Rahmen für Ihr Kind passt. Eine Aussage zu Qualität einzelner Einrichtungen trifft dieser Ratgeber nicht.

Mitaufnahme und Begleitung: Was gilt für Eltern?

Bei stationärer Behandlung umfasst der Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson (§ 11 Absatz 3 SGB V). Bei einem versicherten Kind unter neun Jahren wird die medizinische Notwendigkeit unwiderlegbar vermutet. Bei älteren Kindern entscheidet die Ärztin oder der Arzt nach dem Einzelfall. Ist die Mitaufnahme im Haus nicht möglich, kann die Kasse die Unterbringung außerhalb der Klinik übernehmen. Sie entscheidet darüber nach pflichtgemäßem Ermessen.

Für den Verdienstausfall gibt es das Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V). Wird ein Elternteil als Begleitperson aufgenommen, kann es Krankengeld erhalten, wenn die Klinik die medizinische Notwendigkeit und die Dauer bescheinigt. Der Anspruch besteht nur für einen Elternteil. Für 2026 gelten befristet 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30, höchstens 35 beziehungsweise 70 Arbeitstage je Kalenderjahr. Ab 2027 sollen wieder 10 und 20 Tage gelten, sofern der Gesetzgeber nichts anderes beschließt. Klären Sie vorab mit der Krankenkasse die Voraussetzungen im Einzelfall. Sprechen Sie mit dem Arbeitgeber über die unbezahlte Freistellung.

Ablauf vom Vorgespräch bis zur Entlassung

  1. Vorgespräch: Sie erhalten Aufklärung, Termine und Hinweise zur Nüchternheit. Bringen Sie Impfpass, Vorbefunde und Medikamentenliste mit.
  2. Am OP-Tag: Das Kind kommt zur vereinbarten Zeit, bleibt nüchtern wie angegeben und erhält bei Bedarf eine Beruhigung. Eltern begleiten häufig bis zur Narkoseeinleitung.
  3. Aufwachphase: Das Kind wird überwacht. Sie sind oft im Aufwachraum dabei, sobald es medizinisch möglich ist.
  4. Entlassung: Sie erhalten Hinweise zu Schmerzmitteln, Wundpflege, Bewegung und zu Warnzeichen, bei denen Sie sofort ärztliche Hilfe holen.
  5. Nachsorge: Kontrolltermin, Fäden, Kita oder Schule, Sport. Fragen Sie nach einer Bescheinigung für die Einrichtung.

Kinder zahlen im Krankenhaus keine gesetzliche Zuzahlung. Das gilt für Versicherte unter 18 Jahren.

Bei ambulanten Eingriffen geht Ihr Kind am selben Tag nach Hause. Kliniken und Praxen verlangen dafür in der Regel, dass eine erwachsene Person das Kind abholt, begleitet und zu Hause beaufsichtigt, meist für die ersten 24 Stunden. Organisieren Sie die Heimfahrt so, dass eine zweite Person im Auto neben dem Kind sitzen kann. Notieren Sie sich die Telefonnummer, unter der Sie nach der Entlassung Fragen stellen dürfen, und halten Sie die vorgesehenen Schmerzmittel in kindgerechter Dosierung bereit, bevor der Eingriff stattfindet. Die Dosierung legt die Ärztin oder der Arzt fest.

So bereiten Sie Ihr Kind vor

Erklären Sie dem Kind in einfachen, ehrlichen Worten, was passiert. Schildern Sie, dass es schläft, nichts spürt und danach aufwacht. Vermeiden Sie Zusagen, die Sie nicht einhalten können, zum Beispiel, dass nichts wehtut. Packen Sie Kuscheltier, Schnuller, Lieblingsbuch und bequeme Kleidung ein. Viele Kliniken bieten Kinderführungen oder Bilderbücher an. Fragen Sie danach.

Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt kein Gespräch mit der behandelnden Kinderchirurgin oder dem Kinderchirurgen. Medizinische Entscheidungen und Fragen zu Risiken klären Sie vor dem Eingriff mit dem Behandlungsteam.

Checkliste

Fragen vor der OP

Zehn Fragen für das Aufklärungsgespräch. Haken setzen, sobald eine Frage geklärt ist. Die Haken werden weder gespeichert noch übertragen.

Ratgeber: Aufklärung und Einwilligung

Häufige Fragen

Wer entscheidet über eine OP bei Kindern?

Die Sorgeberechtigten willigen nach ärztlicher Aufklärung ein. Das Kind wird zusätzlich seinem Verständnis entsprechend informiert, soweit es dazu in der Lage ist und das seinem Wohl nicht widerspricht.

Wie lange muss ein Kind vor der OP nüchtern sein?

Als Richtwert gelten 6 Stunden für feste Nahrung, 4 Stunden für kleine Mahlzeiten und Kuhmilch, 3 Stunden für Muttermilch und 1 Stunde für klare Flüssigkeit. Maßgeblich sind die Vorgaben der Klinik.

Darf ein Elternteil mit ins Krankenhaus?

Ja. Bei stationärer Behandlung ist die medizinisch notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson Teil der Leistung. Bei Kindern unter 9 Jahren wird die Notwendigkeit unwiderlegbar vermutet.

Gibt es Geld für Eltern, die ihr Kind in der Klinik begleiten?

Möglicherweise Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Bei Mitaufnahme muss die Klinik die Notwendigkeit und Dauer bescheinigen. 2026 gelten befristet 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil.

Müssen beide Eltern der Operation zustimmen?

Das hängt vom Eingriff ab. Bei schwerwiegenden Eingriffen verlangen Kliniken häufig die Zustimmung beider Sorgeberechtigten. Fragen Sie die Klinik vor dem Termin, was erforderlich ist.

Zahlen Kinder im Krankenhaus eine Zuzahlung?

Nein. Die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Tag gilt erst für Versicherte ab 18 Jahren.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.