Ratgeber · Karriere · Stand 25.10.2026

OTA Quereinstieg: Umschulung aus Pflege, MFA oder anderen Berufen

Einen Quereinstieg in die OTA-Ausbildung gibt es: Zugelassen wird, wer den mittleren Schulabschluss hat oder nach dem Hauptschulabschluss eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat. Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Eine Verkürzung ist auf Antrag möglich, wenn frühere Ausbildung gleichwertig ist, mindestens ein Drittel muss aber absolviert werden. Eine Förderung über die Agentur für Arbeit kann in Betracht kommen.

Wer kann als Quereinsteiger OTA werden?

Die Ausbildung ist im Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistenz (ATA-OTA-G) geregelt. Nach § 11 wird zugelassen, wer mindestens einen der folgenden Abschlüsse hat:

  • mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss
  • nach Hauptschulabschluss eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer regulären Dauer von mindestens zwei Jahren
  • nach Hauptschulabschluss eine landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einem Jahr, wenn sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllt

Außerdem müssen Sie zuverlässig und gesundheitlich geeignet sein und über die nötigen Deutschkenntnisse verfügen. Das gilt für alle Bewerber, unabhängig vom bisherigen Beruf. Die Prüfung der Voraussetzungen übernimmt die jeweilige Schule oder der Träger, bei Unklarheit lohnt eine Anfrage vor der Bewerbung. Quereinstieg heißt hier also: Sie bringen eine andere Berufsausbildung mit, etwa als Pflegefachkraft, MFA oder in einem Handwerksberuf, und beginnen die OTA-Ausbildung als zweite Ausbildung.

Kann die Ausbildung verkürzt werden?

Ja, aber nicht automatisch. Nach § 23 ATA-OTA-G kann die zuständige Behörde auf Antrag eine abgeschlossene Ausbildung oder Teile davon im Umfang ihrer Gleichwertigkeit anrechnen. Die Grenzen sind klar gezogen:

RegelInhalt
AntragAuf Antrag bei der zuständigen Behörde, mit Nachweisen rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn
MindestdauerMindestens ein Drittel der Ausbildung muss absolviert werden
AusbildungszielDie Anrechnung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährden
ATA und OTAWer eine der beiden Ausbildungen abgeschlossen hat, verkürzt die andere um die Hälfte

Für Pflegefachkräfte und MFA nennt das Gesetz keine feste Verkürzung. Ob und wie viel angerechnet wird, entscheidet die Behörde nach einer Prüfung im Einzelfall, meist mit Stellungnahme der Schule. Rechnen Sie also nicht fest mit einer kürzeren Ausbildung, sondern fragen Sie früh bei Ihrer Wunschschule nach.

Wie läuft die Ausbildung ab und was kostet sie?

Die Ausbildung findet an einer Schule des Gesundheitswesens statt und wechselt mit praktischen Einsätzen. Das Gesetz schreibt in § 13 mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht und mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung vor. Dazu gehören Einsätze im OP, in der Anästhesie, in Ambulanz und Sterilgutversorgung sowie ein Pflegepraktikum.

Die Ausbildung ist nach dem Gesetz vergütet: Der Träger der praktischen Ausbildung zahlt nach § 29 eine angemessene monatliche Vergütung, auch in den Unterrichtsphasen. Die Höhe der Vergütung regelt der Träger oder, bei Tarifbindung, der Tarifvertrag. Für Quereinsteiger heißt das: Sie verdienen in der Ausbildung deutlich weniger als in einem bisherigen Fachberuf, das gehört in die Finanzplanung.

Wie fördert die Bundesagentur für Arbeit eine Umschulung?

Die Agentur für Arbeit kann berufliche Weiterbildung nach § 81 SGB III fördern, auch eine Umschulung. Die Förderung erfolgt meist über einen Bildungsgutschein. Das Gesetz nennt drei Voraussetzungen: Die Weiterbildung muss notwendig sein, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu verhindern, die Agentur muss Sie vor Beginn beraten haben, und Maßnahme und Träger müssen zugelassen sein.

Ob Sie gefördert werden, entscheidet die Beratung im Einzelfall. Für nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch, sonst ist es eine Ermessensleistung. Eine pauschale Zusage gibt es nicht. Zuständig sind die Agentur für Arbeit oder, im Bürgergeld-Bezug, das Jobcenter. Beginnen Sie die Ausbildung nicht, bevor die Förderung geklärt ist, denn die Beratung muss vorher erfolgen.

Bei Unsicherheit helfen die Berufsberatung der Agentur, die Schule und die Beratungsstellen der Länder.

Was macht eine OTA und was verdienen Sie danach?

Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten arbeiten im operativen Bereich. Das Gesetz nennt als Schwerpunkte die Herstellung der Funktions- und Betriebsbereitschaft des OP, die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Maßnahmen, die Betreuung und Überwachung der Patienten sowie die Assistenz bei Eingriffen. Typisch sind das Instrumentieren, die Lagerung von Patienten, die Sterilgutversorgung und die Dokumentation. Das Aufgabenprofil unterscheidet sich von der Pflege auf Station und ist stärker technisch geprägt.

Nach der Ausbildung liegt das Einstiegsgehalt im öffentlichen Dienst bei Entgeltgruppe P 7, Stufe 2, derzeit bei rund 3.510 Euro brutto im Monat (Tabelle TVöD-P ab 1. Mai 2026). Private und kirchliche Träger zahlen nach eigenen Regeln. Für Pflegefachkräfte, die über einen Wechsel nachdenken, ist der Vergleich mit dem aktuellen Gehalt wichtig: Während der Ausbildung gilt die Ausbildungsvergütung, erst danach das volle Tabellenentgelt.

Eine Alternative für Pflegekräfte ist die Fachweiterbildung für den Operationsdienst, die auf der Pflegeausbildung aufbaut und andere Voraussetzungen und Kosten hat. Vergleichen Sie beide Wege, bevor Sie sich festlegen, und lassen Sie sich von der Schule und vom künftigen Arbeitgeber zu Dauer, Kosten und Gehalt beraten.

Welche Schritte führen zum Ausbildungsplatz?

Eine mögliche Reihenfolge für den Quereinstieg:

  1. Zugang prüfen: Schulabschluss und Berufsausbildung nach § 11 belegen
  2. Schulen und Ausbildungsträger in Ihrer Region vergleichen, Bewerbungsfristen notieren
  3. Pflegepraktikum oder Hospitation im OP nutzen, um den Alltag kennenzulernen
  4. Anrechnung früherer Ausbildung bei der zuständigen Behörde beantragen, mit Zeugnissen und Stundennachweisen
  5. Bei Bedarf Beratung bei der Agentur für Arbeit zur Förderung einholen, vor Vertragsunterschrift
  6. Ausbildungsvertrag mit dem Träger schließen und Vergütung klären

Rechnen Sie außerdem mit Wartezeiten: Viele Schulen vergeben ihre Plätze mehr als ein halbes Jahr vor Kursbeginn, und Bewerbungsunterlagen bestehen meist aus Lebenslauf, Zeugnissen, Führungszeugnis und ärztlicher Bescheinigung. Fragen Sie bei der Schule, welche Nachweise sie für die Anrechnung früherer Ausbildung verlangt.

Beachten Sie die körperlichen Anforderungen: langes Stehen, Arbeit mit Strahlung und sterilem Material, Dienste in der Nacht. Wer unsicher ist, sollte vorab mit dem Betriebsarzt oder der Hausärztin sprechen.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Abitur OTA werden?

Ja. Nötig ist der mittlere Schulabschluss oder nach dem Hauptschulabschluss eine mindestens zweijährige Berufsausbildung (§ 11 ATA-OTA-G). Das Abitur ist nicht erforderlich.

Kann ich als Pflegefachkraft die OTA-Ausbildung verkürzen?

Möglich ist eine Anrechnung auf Antrag nach § 23, wenn die Vorbildung gleichwertig ist. Mindestens ein Drittel der Ausbildung muss aber absolviert werden. Wie viel angerechnet wird, entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Wie lange dauert die OTA-Ausbildung im Quereinstieg?

In Vollzeit drei Jahre. Teilzeit ist bis zu fünf Jahren möglich. Eine Verkürzung hängt von der Anrechnung ab.

Zahlt die Agentur für Arbeit die OTA-Umschulung?

Eine Förderung nach § 81 SGB III ist möglich, aber nicht garantiert. Voraussetzungen sind unter anderem eine Beratung vor Beginn und eine zugelassene Maßnahme. Lassen Sie sich dort individuell beraten.

Bekomme ich in der Ausbildung Geld?

Ja, der Ausbildungsträger zahlt nach § 29 ATA-OTA-G eine angemessene Vergütung. Die Höhe steht im Ausbildungsvertrag.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.