Ratgeber · Karriere · Stand 24.10.2026
OTA Ausbildung: Dauer, Inhalte, Vergütung und Zugang
Die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz (OTA) dauert nach dem ATA-OTA-Gesetz in Vollzeit drei Jahre. Sie umfasst mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Zugang haben Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Schulabschluss oder mit Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung.
Hauptratgeber zum Thema Karriere: Facharzt Chirurgie: Weiterbildung, Dauer und Ablauf
Wie lange dauert die OTA Ausbildung und wie ist sie aufgebaut?
Die Ausbildung dauert nach § 12 ATA-OTA-G in Vollzeit drei Jahre. In Teilzeit ist sie zulässig, darf aber höchstens fünf Jahre dauern. Sie besteht aus theoretischem Unterricht, praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung (§ 13). Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV) legt die Stunden fest:
| Bestandteil | Umfang |
|---|---|
| Theoretischer und praktischer Unterricht | mindestens 2.100 Stunden |
| Praktische Ausbildung | mindestens 2.500 Stunden |
| darin Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung | 80 Stunden zu Beginn |
| darin Pflegepraktikum | mindestens 120 Stunden |
Die Ausbildung zur OTA und die zur Anästhesietechnischen Assistenz (ATA) sind im selben Gesetz geregelt. Die Unterrichte der beiden Berufe können zur Hälfte gemeinsam stattfinden. Ausbildungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes begonnen wurden, laufen nach altem Recht weiter (§ 70).
Welche Voraussetzungen gelten für den Zugang?
Nach § 11 ATA-OTA-G müssen vier Bedingungen erfüllt sein:
- mittlerer Schulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss, oder ein Hauptschulabschluss (oder gleichwertige Schulbildung) mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung. Die Berufsausbildung muss mindestens zwei Jahre dauern oder eine staatlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einem Jahr sein.
- keine Verhaltensweisen, die zeigen, dass Sie für die Ausbildung unzuverlässig sind.
- keine gesundheitliche Ungeeignetheit für die Ausbildung.
- die für die Ausbildung erforderlichen Deutschkenntnisse.
Die einzelnen Schulen und Träger setzen darüber hinaus oft ein Auswahlverfahren an. Fragen Sie nach Nachweisen wie Führungszeugnis, Impfstatus und ärztlicher Bescheinigung, denn diese verlangen die Schulen unterschiedlich.
Checkliste: Bewerbung für die OTA Ausbildung
- Schulabschluss oder Berufsausbildung nachweisen können.
- Staatlich anerkannte Schule mit Kooperationsvertrag zu einem Krankenhaus suchen.
- Ausbildungsvertrag mit Vergütung, Urlaub und Probezeit prüfen.
- Nach dem Anteil ambulanter Einsätze und nach Praxisanleitung fragen.
- Pflegepraktikum (mindestens 120 Stunden) und Orientierungseinsatz (80 Stunden) einplanen.
- Gesundheitliche Eignung und Führungszeugnis rechtzeitig besorgen.
Welche Inhalte lernt man in der OTA Ausbildung?
Das Ausbildungsziel ist in den §§ 7, 8 und 10 ATA-OTA-G beschrieben. OTA werden dazu befähigt, eigenverantwortlich unter anderem folgende Aufgaben auszuführen:
- die Funktions- und Betriebsfähigkeit des operativen Versorgungsbereichs herstellen,
- Arbeitsabläufe für operative Eingriffe vorbereiten, koordinieren und nachbereiten,
- die Springertätigkeit planen und strukturiert ausführen,
- Patientinnen und Patienten während des Aufenthalts im operativen Bereich bedarfsgerecht betreuen,
- den gesundheitlichen Zustand überwachen, außerhalb von Aufwacheinheiten und Intensivtherapiestationen.
Im Rahmen der Mitwirkung assistieren sie fach- und situationsgerecht bei operativen Eingriffen und führen ärztlich veranlasste Maßnahmen eigenständig durch. Die Praxisanleitung muss mindestens 15 Prozent der Einsatzzeit betragen, übergangsweise bis 31. Dezember 2028 mindestens 10 Prozent.
Wie läuft die staatliche Prüfung zur OTA ab?
Die staatliche Prüfung besteht nach der ATA-OTA-APrV aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil (§ 12). Zugelassen werden Sie auf Antrag, wenn unter anderem die Jahreszeugnisse im Durchschnitt mindestens „ausreichend“ sind und die zulässigen Fehlzeiten nicht überschritten wurden (§ 18).
| Prüfungsteil | Umfang |
|---|---|
| Schriftlich | drei Aufsichtsarbeiten, in der Regel an drei aufeinanderfolgenden Werktagen |
| Mündlich | mindestens 30 und höchstens 45 Minuten, zwei Fachprüfer |
| Praktisch | fünf bis sechs Stunden: Ablaufplan (90 Minuten Bearbeitungszeit), Fallvorstellung (höchstens 20 Minuten), Durchführung der Maßnahmen, Reflexionsgespräch (höchstens 20 Minuten) |
Nicht bestandene Aufsichtsarbeiten sowie der mündliche und der praktische Teil können jeweils einmal wiederholt werden. Vor der Wiederholung des praktischen Teils ist ein zusätzlicher Praxiseinsatz zu absolvieren, die Wiederholung muss spätestens zwölf Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein (§ 44).
Ab dem zweiten Ausbildungsdrittel sind außerdem mindestens 80 und höchstens 120 Stunden Nachtarbeit unter unmittelbarer Aufsicht zu absolvieren, für jugendliche Auszubildende gilt dies nicht (§ 6). Erkundigen Sie sich bei Ihrer Schule nach den Terminen, denn die Länder setzen die Verordnung durch ihre Behörden um.
Wo findet die praktische Ausbildung statt, auch in ambulanten OP-Zentren?
Die praktische Ausbildung findet in einem oder mehreren dafür geeigneten Krankenhäusern statt. Teile der Ausbildung können in einer geeigneten ambulanten Einrichtung stattfinden, allerdings nur, soweit diese Teile die Ausbildung im Krankenhaus nicht überwiegen (§ 14 Absatz 2). Ein ambulantes OP-Zentrum oder eine chirurgische Praxis mit Operationsbetrieb kann daher ein Einsatzort sein, bildet aber nicht die Basis der Ausbildung. Die Schule und die verantwortliche Einrichtung stimmen Curriculum und Ausbildungsplan miteinander ab.
Nach der Ausbildung ist der Einsatz nicht auf Krankenhäuser beschränkt. Die Einschränkung in § 14 betrifft die Ausbildungsphase, nicht den späteren Arbeitsplatz. Typische Arbeitgeber sind OP-Abteilungen von Krankenhäusern, ambulante OP-Zentren und Praxiskliniken.
Was verdient man in der OTA Ausbildung?
Das Gesetz verpflichtet den Ausbildungsträger zu einer angemessenen monatlichen Ausbildungsvergütung (§ 29). Eine bundeseinheitliche Zahl nennt es nicht. Die Höhe hängt vom Träger und seinem Tarifwerk ab. Vergütet werden auch Unterrichtszeiten, Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs. Bis zu sechs Wochen wird weitergezahlt, wenn Ausbildungsteile ausfallen, für die Sie sich bereitgehalten haben, oder wenn Sie unverschuldet nicht teilnehmen können.
Welchen Betrag Ihr Ausbildungsvertrag nennt, entnehmen Sie dem Vertrag oder dem Tarifvertrag Ihres Trägers. Die Ausbildungsvergütung dürfen Sie vor Vertragsunterzeichnung erfragen. Sonst gelten die Regeln zu Probezeit, Überstunden und Kündigung der §§ 26 bis 36 ATA-OTA-G.
Wie unterscheiden sich OTA und MFA mit Fortbildung Ambulantes Operieren?
Beides sind Wege in den OP, aber mit unterschiedlicher Grundlage. Die OTA ist eine staatlich geregelte Ausbildung nach Bundesgesetz mit staatlicher Prüfung, die überwiegend im Krankenhaus stattfindet. Die Medizinische Fachangestellte absolviert eine duale Ausbildung in der Arztpraxis und kann sich danach fortbilden. Der Gehaltstarifvertrag für MFA nennt als Beispiele für Fortbildungen die Qualifizierung Ambulantes Operieren mit 94 Stunden (Tätigkeitsgruppe III) und mit 120 Stunden (Tätigkeitsgruppe IV). Welcher Weg passt, hängt vom Einsatzort ab: Wer im Krankenhaus oder in einem größeren OP-Zentrum arbeiten will, findet mit der OTA die breitere staatliche Qualifikation. Wer in einer niedergelassenen chirurgischen Praxis arbeitet, kommt meist über die MFA-Ausbildung und Fortbildungen dorthin.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Wer nach dem Ausbildungsende ohne ausdrückliche Vereinbarung weiterbeschäftigt wird, hat ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit (§ 35). Die Berufsbezeichnung Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent führt, wer die staatliche Prüfung bestanden hat und die Erlaubnis erhält. Eine verkürzte Ausbildung ist möglich, wenn eine gleichwertige Ausbildung anerkannt wird (§ 23). Ausländische Abschlüsse prüfen die zuständigen Landesbehörden nach den §§ 38 ff.
Wer in einer chirurgischen Praxis arbeiten möchte, sollte wissen: Für Praxen mit Operationsbetrieb ist neben OTA häufig auch die Medizinische Fachangestellte mit Fortbildung Ambulantes Operieren gefragt. Wie das Gehalt dort aussieht, beschreibt der Ratgeber zur MFA in der chirurgischen Praxis.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die OTA Ausbildung?
Drei Jahre in Vollzeit. In Teilzeit ist sie bis zu fünf Jahre möglich. Sie umfasst mindestens 2.100 Stunden Unterricht und 2.500 Stunden praktische Ausbildung.
Welchen Schulabschluss braucht man für die OTA Ausbildung?
Einen mittleren Schulabschluss oder gleichwertigen Abschluss. Alternativ genügt ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, die mindestens zwei Jahre dauerte, oder mit einer staatlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einem Jahr.
Was verdient man als OTA-Azubi?
Der Träger muss eine angemessene monatliche Vergütung zahlen. Eine feste Zahl nennt das Gesetz nicht, die Höhe richtet sich nach Ausbildungsvertrag und Tarif des Trägers.
Kann man die OTA Ausbildung in einem ambulanten OP-Zentrum machen?
Nur teilweise. Teile der praktischen Ausbildung dürfen in geeigneten ambulanten Einrichtungen stattfinden, sofern sie die Ausbildung im Krankenhaus nicht überwiegen. Die Hauptverantwortung liegt bei einem Krankenhaus.
Was ist der Unterschied zwischen OTA und ATA?
OTA arbeiten im operativen Versorgungsbereich: Sie bereiten Eingriffe vor, springen und assistieren. ATA betreuen Patientinnen und Patienten rund um die Narkose. Beide Ausbildungen regelt dasselbe Gesetz, der Unterricht kann zur Hälfte gemeinsam stattfinden.
Wie läuft die Abschlussprüfung zur OTA ab?
Die staatliche Prüfung hat einen schriftlichen Teil mit drei Aufsichtsarbeiten, einen mündlichen Teil von 30 bis 45 Minuten und einen praktischen Teil von fünf bis sechs Stunden. Jeder Teil kann einmal wiederholt werden. Zulassung und Termine regelt die Schule mit dem Prüfungsausschuss.
Quellen
- Gesetze im Internet: ATA-OTA-Gesetz (§§ 11 bis 14, 29, 35)
- Gesetze im Internet: ATA-OTA-Gesetz § 11 Voraussetzungen
- Gesetze im Internet: ATA-OTA-Gesetz § 12 Dauer
- Gesetze im Internet: ATA-OTA-Gesetz § 29 Ausbildungsvergütung
- Gesetze im Internet: ATA-OTA-APrV, §§ 3 bis 5
- Bundesärztekammer: Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte
- Gesetze im Internet: ATA-OTA-APrV, §§ 6, 12, 18, 28, 35, 41, 44
Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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