Ratgeber · Karriere · Stand 24.10.2026

Facharzt Chirurgie: Weiterbildung, Dauer und Ablauf

Die Weiterbildung zum Facharzt in der Chirurgie dauert nach der Muster-Weiterbildungsordnung mindestens 72 Monate, also sechs Jahre, im Gebiet Chirurgie. Davon entfallen je nach Facharzt 36 bis 48 Monate auf das eigene Fach, dazu kommen 6 Monate Notfallaufnahme und 6 Monate Intensivmedizin. Verbindlich ist das Weiterbildungsrecht Ihrer Landesärztekammer, die Muster-Weiterbildungsordnung (Stand 3. Juli 2026) gibt den Rahmen vor.

Wie lange dauert die Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie?

Alle Facharztrichtungen im Gebiet Chirurgie haben nach der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO 2018, Stand 3. Juli 2026) dieselbe Mindestweiterbildungszeit: 72 Monate im Gebiet Chirurgie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten. Unterschiedlich ist nur, wie viel davon im eigenen Fach liegen muss.

FacharztGesamtPflicht im eigenen FachWeitere Pflichtzeiten
Allgemeinchirurgie72 Monate36 Monate Allgemeinchirurgie (davon bis zu 18 Monate Viszeralchirurgie und bis zu 18 Monate Orthopädie und Unfallchirurgie anrechenbar)6 Monate Notfallaufnahme, 6 Monate Intensivmedizin
Orthopädie und Unfallchirurgie72 Monate48 Monate6 Monate Notfallaufnahme, 6 Monate Intensivmedizin, bis zu 12 Monate in anderen Gebieten
Viszeralchirurgie72 Monate48 Monatewie oben
Gefäßchirurgie72 Monate48 Monatewie oben
Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie72 Monate48 Monatewie oben
Herzchirurgie, Thoraxchirurgie72 Monate48 Monatewie oben
Kinder- und Jugendchirurgie72 Monate48 Monate6 Monate Notfallaufnahme, 6 Monate intensivmedizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Die Zeiten sind Mindestzeiten. Wenn die vorgeschriebenen Inhalte in dieser Zeit nicht erlernt werden können, verlängert sich die Weiterbildung individuell.

Wer regelt die Weiterbildung: Muster-Weiterbildungsordnung oder Landesärztekammer?

Die Bundesärztekammer veröffentlicht die Muster-Weiterbildungsordnung. Sie ist eine Empfehlung. Rechtsverbindlich wird sie erst, wenn Ihre Landesärztekammer sie als Satzung übernimmt. Die Kammern tun das nicht alle zeitgleich und nicht alle wortgleich. Bei Dauer, Pflichtzeiten, Kursen und Richtzahlen kann Ihre Kammer deshalb abweichen.

Die Kammer ist auch Ihre Ansprechpartnerin für drei Entscheidungen: Sie befugt Weiterbildende und führt das Verzeichnis der Weiterbildungsstätten. Sie entscheidet über die Zulassung zur Prüfung. Und sie prüft in einem Prüfungsausschuss, ob die Facharztkompetenz erreicht ist.

Praktische Regel: Lesen Sie vor dem Stellenantritt die Weiterbildungsordnung des Bundeslandes, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen. Wer das Bundesland während der Weiterbildung wechselt, lässt sich die bisherigen Abschnitte vorab von der neuen Kammer bestätigen.

Wie ist die Weiterbildung aufgebaut: Facharzt, Schwerpunkt und Zusatz-Weiterbildung?

Die Weiterbildung folgt drei Stufen. Der Facharzt ist die Grundlage. Darauf bauen Schwerpunkte und Zusatz-Weiterbildungen auf, die erst nach der Facharztanerkennung geprüft werden. Die Zulassung zur Prüfung im Schwerpunkt ist erst nach der Facharztanerkennung möglich, das gilt auch für Zusatz-Weiterbildungen, die einen Facharzt voraussetzen.

Eine eigene Basisweiterbildung Chirurgie mit Prüfung sieht die MWBO 2018 nicht vor. Stattdessen gibt es gemeinsame Inhalte aller Facharztrichtungen im Gebiet Chirurgie, etwa Notfall- und Intensivmedizin, Wundbehandlung, Sonographie und chirurgische Grundtechniken. Kliniken legen deshalb die ersten Jahre häufig breit an, bevor Sie sich in der Rotation spezialisieren. Kammern, die noch nach älterem Recht arbeiten, können abweichende Basiszeiten haben.

QualifikationDauerVoraussetzung
Schwerpunkt Spezielle Unfallchirurgie24 MonateFacharzt Orthopädie und Unfallchirurgie
Schwerpunkt Spezielle Orthopädische Chirurgie24 MonateFacharzt Orthopädie und Unfallchirurgie
Schwerpunkt Orthopädische Rheumatologie24 MonateFacharzt Orthopädie und Unfallchirurgie
Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie24 Monate HandchirurgieFacharzt Allgemeinchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie oder Plastische Chirurgie

Die Überführung der früheren Zusatz-Weiterbildungen Spezielle Unfallchirurgie und Spezielle Orthopädische Chirurgie in Schwerpunkte beschloss der 129. Deutsche Ärztetag 2025. Ob und ab wann Ihre Kammer das umgesetzt hat, ist Landesrecht und vor Ort zu prüfen.

Was muss in der Weiterbildung nachgewiesen werden?

Neben der Zeit zählen Inhalte. Die Weiterbildungsordnung nennt für jede Facharztrichtung Kenntnisse und Fertigkeiten, teils mit Richtzahlen. Richtzahlen sind Orientierungswerte für Eingriffe oder Untersuchungen, die Sie nachweislich selbst durchgeführt haben sollten.

Beispiele aus dem Facharzt Allgemeinchirurgie nach der MWBO:

  • Operative Therapie von Leistenhernien: 40
  • Cholezystektomien: 35
  • Appendektomien: 25
  • Notfalleingriffe im Bauchraum: 20
  • Sonographie von Abdomen und Retroperitoneum: 400
  • Zentralvenöse Zugänge: 20

Die Dokumentation läuft über das elektronische Logbuch. Der Weiterbildungsbefugte bestätigt den erreichten Stand mindestens einmal jährlich im Logbuch und führt dazu ein Gespräch mit Ihnen, ebenfalls mindestens einmal im Jahr und nach jedem Weiterbildungsabschnitt. Kommen Defizite zur Sprache, werden sie dort festgehalten.

Wie werden Teilzeit, Unterbrechungen und ambulante Zeiten angerechnet, und welche Arbeitszeiten gelten?

Die MWBO regelt dies in § 4. Wichtig sind vier Punkte:

  • Weiterbildungsabschnitte können in Abschnitten von mindestens drei Monaten abgeleistet werden, sofern Abschnitt B oder C nichts anderes vorsehen.
  • Die Weiterbildung findet grundsätzlich ganztägig und in hauptberuflicher Stellung statt.
  • Teilzeit ist möglich, wenn sie mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit umfasst. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.
  • Unterbrechungen wegen Schwangerschaft, Elternzeit, Krankheit oder anderer Gründe werden nicht angerechnet. Ausgenommen sind Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als sechs Wochen im Kalenderjahr. Tariflicher Urlaub gilt nicht als Unterbrechung.

Soweit für ein Fach nichts anderes bestimmt ist, kann die Weiterbildung ambulant und stationär erfolgen. In der Praxis sind ambulante Abschnitte in der Chirurgie selten, weil die meisten Befugten an Kliniken arbeiten. Fragen Sie bei der Kammer, ob eine Praxis mit Weiterbildungsbefugnis in Ihrer Region für Sie anrechenbar wäre.

Arbeitszeit in der Weiterbildung

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt nach TV-Ärzte/VKA im Durchschnitt 40 Stunden pro Woche. Bereitschaftsdienst darf nur angeordnet werden, wenn zwar Arbeit anfällt, die Zeit ohne Arbeitsleistung erfahrungsgemäß aber überwiegt. Fällt regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst in die Arbeitszeit, kann die wöchentliche Arbeitszeit nach dem Tarifvertrag durchschnittlich bis zu 56 Stunden betragen. Ein Landestarifvertrag kann in begründeten Einzelfällen bis zu 66 Stunden zulassen. Der Durchschnitt wird über sechs Monate berechnet.

Für Rufbereitschaft gilt: höchstens 13 pro Kalendermonat, bei Teilzeit anteilig. Wer Weiterbildung und Dienstplan zusammen denkt, sollte daher schon im Gespräch klären, wie viele Dienste anfallen und ob sie als Weiterbildungszeit mit Operationsanteil gelten oder überwiegend Bereitschaft sind.

Wie viele Stunden dürfen Sie in der Weiterbildung arbeiten und wie viele Dienste sind erlaubt?

Die Arbeitszeit regelt nicht die Weiterbildungsordnung, sondern der Tarifvertrag Ihres Hauses. Für kommunale Krankenhäuser gilt der TV-Ärzte/VKA: Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 40 Stunden pro Woche ohne Pausen (§ 7). Fallen regelmäßig Bereitschaftsdienste an, darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt bis zu 56 Stunden betragen, durch einen Landestarifvertrag in begründeten Einzelfällen bis zu 66 Stunden. Der Durchschnitt wird über sechs Monate berechnet (§ 10). Universitätskliniken folgen dem Tarif der Länder, dessen Regeln abweichen können.

RegelGrenze nach TV-Ärzte/VKA
Bereitschaftsdienste je Kalendermonatgrundsätzlich bis zu 4, in einem Monat je Quartal bis zu 5
Rufbereitschaften je Kalendermonathöchstens 13
Arbeit am Wochenendehöchstens zwei Wochenenden je Monat, ein freies Wochenende je Monat ist zu gewährleisten
Dienstplanspätestens einen Monat vor Beginn des Planungszeitraums

Für Teilzeitkräfte sinken die Höchstgrenzen im Verhältnis zur Arbeitszeit. Halten Sie Dienstbelastung und Rotationen schon vor der Vertragsunterzeichnung fest, denn sie bestimmen, wie viel Zeit für Operationen, Kurse und das Logbuch bleibt.

Beispiel: Der Weg zum Facharzt für Allgemeinchirurgie in sechs Jahren

Beispiel (vereinfacht, kein Anspruch auf Vollständigkeit): Eine Assistenzärztin beginnt in einer chirurgischen Klinik mit Weiterbildungsbefugnis und plant die 72 Monate wie folgt.

ZeitraumAbschnittAnrechnung
Monate 1 bis 6Notfallaufnahme6 Monate Pflicht Notfallaufnahme
Monate 7 bis 12Allgemeinchirurgische Station und OP-AssistenzTeil der 36 Monate Allgemeinchirurgie
Monate 13 bis 18Intensivstation6 Monate Pflicht Intensivmedizin
Monate 19 bis 36Viszeralchirurgie (Rotation)bis zu 18 Monate auf die Allgemeinchirurgie anrechenbar
Monate 37 bis 54Orthopädie und Unfallchirurgie (Rotation)bis zu 18 Monate auf die Allgemeinchirurgie anrechenbar
Monate 55 bis 72Allgemeinchirurgie, zunehmend eigenständiges Operieren, Richtzahlen auffüllenRestliche Inhalte, Logbuch vollständig

Ob die Rotationen einzeln angerechnet werden und in welcher Reihenfolge sie liegen, richtet sich nach Ihrer Weiterbildungsordnung und dem Weiterbildungsplan der Klinik. Entscheidend ist, dass am Ende Zeit, Pflichtabschnitte und Richtzahlen zusammen passen.

Wie finde ich eine Weiterbildungsstelle?

Nicht jede Klinik darf alle 72 Monate abdecken. Weiterbildungsbefugnisse werden personenbezogen erteilt, oft nur für einen Teil der Zeit, zum Beispiel 24 oder 36 Monate. Entscheidend ist deshalb, was der konkrete Chefarzt oder die konkrete Oberärztin bescheinigen darf.

  • Schauen Sie ins Verzeichnis der Weiterbildungsbefugten Ihrer Landesärztekammer. Die meisten Kammern führen es online.
  • Fragen Sie im Bewerbungsgespräch nach dem Weiterbildungsplan, der Rotation und der Zahl der Eingriffe pro Jahr in Ihrem Fach.
  • Lassen Sie sich die Befugnis in Monaten nennen und schriftlich bestätigen.
  • Prüfen Sie, ob ein Weiterbildungsverbund oder Rotationsvertrag mit Partnerhäusern besteht, damit Notfallaufnahme und Intensivmedizin im Haus oder im Verbund abgedeckt sind.

Wer das Gebiet noch offenhält, kann in einer Notaufnahme oder auf einer Intensivstation starten, weil diese Zeiten für alle Facharztrichtungen im Gebiet Chirurgie Pflicht sind.

Wie wird die Weiterbildung bezahlt und was verdient ein Assistenzarzt?

Die Weiterbildung findet nach der MWBO in angemessen vergüteter hauptberuflicher Ausübung der ärztlichen Tätigkeit statt. An kommunalen Krankenhäusern gilt für Ärztinnen und Ärzte meist der TV-Ärzte/VKA, an Universitätskliniken der TV-Ärzte der Länder. Assistenzärzte sind in Entgeltgruppe I eingruppiert und steigen jährlich in den Stufen auf.

TV-Ärzte/VKA, ab 1. Juni 2026Monatsentgelt brutto bei 40 Stunden
Stufe 1 (erstes Jahr)5.722,05 Euro
Stufe 2 (zweites Jahr)6.046,42 Euro
Stufe 3 (drittes Jahr)6.278,07 Euro
Stufe 4 (viertes Jahr)6.679,58 Euro
Stufe 5 (fünftes Jahr)7.158,37 Euro
Stufe 6 (ab sechstem Jahr)7.355,29 Euro

Dienste, Zuschläge und Zulagen kommen hinzu. Die Tabelle gilt laut Marburger Bund bis 31. Dezember 2026, danach ist der Folgetarif maßgeblich. Wer an einer Universitätsklinik arbeitet, findet die Tabelle der Länder (ab 1. April 2026: 5.792,90 bis 7.436,05 Euro in der Entgeltgruppe Arzt) beim Marburger Bund. Außerhalb von Tarifverträgen entscheidet der Arbeitsvertrag.

Kurse und Gebühren kommen auf Sie zu. Kursgebühren tragen Arbeitgeber teils ganz, teils anteilig. Klären Sie das vor Vertragsunterschrift schriftlich.

Welche Facharztrichtung im Gebiet Chirurgie passt zu welchem Arbeitsalltag?

Alle acht Facharztrichtungen teilen die gemeinsamen Inhalte im Gebiet Chirurgie, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte. Die folgende Übersicht beschreibt die Fächer sachlich und nach Gebietsdefinition der Muster-Weiterbildungsordnung, ohne Wertung.

  • Allgemeinchirurgie: breite Basis mit Notfalleingriffen im Bauchraum, Hernien, Gallenblase, Appendix, Weichteilen und Frakturen nicht komplexer Art. Wer sich noch nicht festlegen möchte, findet hier den breitesten Einstieg.
  • Viszeralchirurgie: Eingriffe an Bauchorganen, Darm, Leber, Bauchspeicheldrüse und Schilddrüse.
  • Gefäßchirurgie: Operationen und Rekonstruktionen an Arterien und Venen, auch Varizenchirurgie.
  • Orthopädie und Unfallchirurgie: Verletzungen, Verletzungsfolgen und Erkrankungen des Bewegungsapparats. Auch der Weg zum D-Arzt führt über dieses Fach.
  • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie: Wiederherstellung nach Verletzung, Tumor oder Fehlbildung sowie ästhetische Eingriffe.
  • Herzchirurgie und Thoraxchirurgie: Operationen an Herz und Brustkorb, überwiegend an großen Kliniken.
  • Kinder- und Jugendchirurgie: chirurgische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, mit eigener Intensivzeit in der Kinder- und Jugendmedizin.

Eine Entscheidung ist am Anfang nicht zwingend. Die Notfallaufnahme und die Intensivzeit zählen für alle Richtungen, und mehrere Fächer lassen anteilig Zeit in Nachbarfächern zu, wie in der Tabelle zu den Facharztrichtungen steht.

Prüfung, Facharztanerkennung und der Weg danach

Sie stellen bei der Landesärztekammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und legen Zeugnisse und die Dokumentation im Logbuch vor. Die Kammer entscheidet über die Zulassung. Sie wird erteilt, wenn Zeit und Inhalte belegt sind. Danach setzt die Kammer den Prüfungstermin fest, der spätestens sechs Monate nach der Zulassung stattfindet. Sie werden mit mindestens zwei Wochen Frist geladen.

Die Prüfung ist ein nicht öffentliches Fachgespräch vor einem Prüfungsausschuss und dauert mindestens 30 Minuten. Der Ausschuss entscheidet auf Grundlage der Zeugnisse und des Prüfungsergebnisses. Bei Nichtbestehen kann er die Weiterbildungszeit verlängern, zusätzliche Inhalte bis zur Wiederholungsprüfung verlangen oder Auflagen erteilen.

Für die kassenärztliche Zulassung ist die Eintragung ins Arztregister Voraussetzung. Sie setzt nach der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte die Approbation und den erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung mit Befugnis zum Führen der Gebietsbezeichnung voraus.

Wie geht es nach dem Facharzt weiter?

Nach der Facharztanerkennung stehen mehrere Wege offen: Oberarzt in der Klinik, Schwerpunkt oder Zusatz-Weiterbildung wie Handchirurgie, die Zulassung als Vertragsarzt oder die Anstellung in einem Medizinischen Versorgungszentrum. Wer sich niederlassen will, braucht die Eintragung ins Arztregister und einen Praxissitz, der in vielen Planungsbereichen nur über ein Nachbesetzungsverfahren zu bekommen ist. Wer D-Arzt werden möchte, muss weitere Voraussetzungen der Unfallversicherungsträger erfüllen. Beide Wege behandeln eigene Ratgeber ausführlich.

Dieser Beitrag ersetzt keine Auskunft Ihrer Landesärztekammer. Maßgeblich sind das Heilberufe- und Kammergesetz Ihres Bundeslandes und die dort geltende Weiterbildungsordnung.

Checkliste: Facharztweiterbildung Chirurgie planen

  • Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer herunterladen und die Facharztrichtung festlegen.
  • Befugnis des künftigen Weiterbildenden in Monaten schriftlich klären.
  • Weiterbildungsplan und Rotationen im Vertrag oder in einer Anlage festhalten.
  • Elektronisches Logbuch von Beginn an führen und jährlich bestätigen lassen.
  • Notfallaufnahme (6 Monate) und Intensivmedizin (6 Monate) früh einplanen.
  • Richtzahlen quartalsweise abgleichen und Lücken im Gespräch ansprechen.
  • Pflichtkurse beim Veranstalter prüfen: Sie müssen von der zuständigen Ärztekammer anerkannt sein.
  • Teilzeit, Elternzeit und Unterbrechungen vorab mit der Kammer besprechen.
  • Bei Umzug in ein anderes Bundesland bisherige Abschnitte vorab bestätigen lassen.
  • Rechtzeitig vor Ende Zulassung zur Prüfung beantragen.

Häufige Fehler in der chirurgischen Weiterbildung

  • Befugnis nicht geprüft: Wer erst im dritten Jahr merkt, dass nur 24 Monate bescheinigt werden dürfen, verliert Zeit. Fragen Sie vor Vertragsbeginn nach.
  • Logbuch nachgeholt: Richtzahlen und Abschnitte lassen sich nachträglich schwer belegen. Pflegen Sie das Logbuch laufend.
  • Rotationen mündlich zugesagt: Ohne schriftlichen Plan kann eine Rotation entfallen, wenn die Abteilung wechselt.
  • Pflichtkurse ohne Anerkennung: Kurse zählen nur, wenn die Kammer den Kurs und den Leiter anerkannt hat.
  • Unterbrechungen unterschätzt: Elternzeit, längere Krankheit oder Sabbatical verschieben das Ende, wenn sie über sechs Wochen im Jahr hinausgehen.
  • Bundeslandwechsel ohne Absprache: Abweichende Weiterbildungsordnungen können Abschnitte anders bewerten.
  • Nur auf die Mindestzeit geachtet: Die 72 Monate sind eine Untergrenze. Fehlende Inhalte verlängern die Weiterbildung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Facharztweiterbildung Chirurgie?

Mindestens 72 Monate, also sechs Jahre, im Gebiet Chirurgie. Das gilt nach der Muster-Weiterbildungsordnung für Allgemeinchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie, Gefäßchirurgie, Plastische Chirurgie, Herzchirurgie, Thoraxchirurgie und Kinder- und Jugendchirurgie. Teilzeit, Unterbrechungen und fehlende Inhalte verlängern die Zeit.

Gibt es noch den Facharzt für Chirurgie ohne Zusatz?

In der Muster-Weiterbildungsordnung 2018 heißt der Facharzt Allgemeinchirurgie. Die ältere Facharztbezeichnung Chirurgie führen Ärztinnen und Ärzte weiter, die sie nach früherem Recht erworben haben. Welche Bezeichnung Sie erwerben, bestimmt die Weiterbildungsordnung Ihrer Landesärztekammer.

Wie viel Zeit muss ich in der Notaufnahme und auf der Intensivstation verbringen?

Je 6 Monate. In der Kinder- und Jugendchirurgie sind es 6 Monate Notfallaufnahme und 6 Monate intensivmedizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Diese Zeiten sind nach der Muster-Weiterbildungsordnung Pflicht.

Was verdient man als Assistenzarzt in der Chirurgie?

An kommunalen Krankenhäusern mit TV-Ärzte/VKA lag das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe I ab 1. Juni 2026 zwischen 5.722,05 Euro und 7.355,29 Euro brutto im Monat bei 40 Wochenstunden. Dienste und Zulagen kommen hinzu, außerhalb von Tarifverträgen gilt der Arbeitsvertrag.

Kann ich die Chirurgie-Weiterbildung in Teilzeit machen?

Ja, wenn die Teilzeit mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit beträgt. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend, und Niveau und Qualität müssen denen einer Vollzeitweiterbildung entsprechen.

Zählt die Weiterbildung in einer Praxis mit?

Soweit für das Fach nichts anderes bestimmt ist, kann die Weiterbildung ambulant und stationär erfolgen. Entscheidend ist, dass der Praxisinhaber eine Weiterbildungsbefugnis der Landesärztekammer hat. Lassen Sie sich die Anrechnung vorab von der Kammer bestätigen.

Wann kann ich die Facharztprüfung ablegen?

Nach Abschluss der Weiterbildungszeit, wenn die Kammer Ihre Zeugnisse und das Logbuch geprüft und Sie zugelassen hat. Der Termin liegt spätestens sechs Monate nach der Zulassung. Die Prüfung dauert mindestens 30 Minuten.

Brauche ich für die Handchirurgie eine eigene Weiterbildung?

Ja. Die Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie setzt einen Facharzt in Allgemeinchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie oder Plastischer Chirurgie voraus und dauert 24 Monate unter Befugnis.

Wie viele Bereitschaftsdienste darf ein Assistenzarzt im Monat machen?

Nach dem TV-Ärzte/VKA sind grundsätzlich bis zu vier Bereitschaftsdienste je Kalendermonat vorgesehen, in einem Monat je Quartal bis zu fünf. Weitere Dienste sind nur zu leisten, wenn sonst die Patientensicherheit gefährdet wäre. Für Rufbereitschaft liegt die Grenze bei 13 je Monat. An Universitätskliniken gilt der Tarif der Länder, prüfen Sie Ihren Vertrag.

Quellen

Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.