Ratgeber · Gelenke und Sport · Stand 25.10.2026

Reha nach Knie- oder Hüftprothese: AHB oder ambulante Reha, Antrag, Fristen und Zuzahlung

Nach einer Knie- oder Hüftprothese schließt sich meist eine Anschlussrehabilitation (AHB) an, stationär oder ambulant. Sie muss sich unmittelbar an die Krankenhausbehandlung anschließen, spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Den Antrag stellt in der Regel der Sozialdienst der Klinik mit Ihnen. Die AHB dauert üblicherweise drei Wochen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag, bei der Rentenversicherung für längstens 14 Tage, bei der Krankenkasse für längstens 28 Tage im Kalenderjahr.

AHB oder ambulante Reha: Was ist der Unterschied?

Anschlussrehabilitation heißt: Die Reha folgt unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt, hier die Operation am Gelenk. Sie kann auf zwei Arten stattfinden:

MerkmalStationäre RehaAmbulante Reha
Unterbringungin der Reha-Klinik, mit VerpflegungSie wohnen zu Hause und fahren täglich in die Einrichtung
Therapieumfangmehrere Anwendungen täglich, gebündeltähnliches Programm tagsüber, wohnortnah
Geeignet beihohem Pflege- oder Unterstützungsbedarf, Treppen zu Hause, fehlender Hilfe, weiter Anreisestabilem Zuhause, guter Mobilität, erreichbarer Einrichtung
VorteilAbstand vom Alltag, intensive BetreuungVerbleib im sozialen Umfeld

Ob ambulant oder stationär angezeigt ist, entscheiden Klinik und Kostenträger nach medizinischen Gesichtspunkten. Äußern Sie früh Ihre Wohnsituation und Wünsche. Nach dem Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) sind berechtigte Wünsche zur Gestaltung der Leistung zu berücksichtigen, Mehrkosten durch Wünsche tragen Sie unter Umständen selbst.

Wie beantrage ich die Anschlussheilbehandlung?

Die Klinik prüft, ob eine AHB medizinisch nötig ist. Ist das der Fall, hilft der Sozialdienst des Krankenhauses bei Antrag und Organisation. Meist werden Sie direkt aus der Klinik in die Reha-Einrichtung verlegt oder sobald der Kostenträger kurzfristig entschieden hat.

Ablauf in Schritten

  1. Gespräch mit dem Sozialdienst schon in den ersten Tagen nach der Operation oder bereits bei der Aufnahme.
  2. Ärztlicher Befund und Antrag, in dem Diagnose, Verlauf und Bedarf beschrieben werden.
  3. Auswahl der Einrichtung mit Berücksichtigung berechtigter Wünsche.
  4. Entscheidung des Kostenträgers, bei AHB in der Regel schnell.
  5. Verlegung oder Beginn der ambulanten Therapie.

Bei geplanten Operationen können Sie das Thema schon im Vorgespräch ansprechen und Ihre Situation zu Hause schildern. Sie erhalten keine Genehmigung „auf Vorrat“, aber die Klinik kann Abläufe vorbereiten.

Welche Fristen gelten?

Die wichtigste Frist betrifft den Beginn: Die AHB muss sich unmittelbar an die Krankenhausbehandlung anschließen, spätestens zwei Wochen nach der Entlassung, sagt die Deutsche Rentenversicherung. Ein späterer Beginn ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist aus zwingenden Gründen nicht einzuhalten war, zum Beispiel wegen einer Erkrankung.

Wichtig ist deshalb, den Wunsch nach Reha nicht erst nach der Entlassung zu äußern. Wird eine Anschlussbehandlung nicht angeschlossen, kann eine andere Reha-Form später beantragt werden, dafür gelten dann die allgemeinen Antragsregeln des jeweiligen Kostenträgers.

Wie lange dauert die Reha?

Die AHB dauert in der Regel drei Wochen. Sie kann bei medizinischer Notwendigkeit verkürzt oder verlängert werden, das legt die Reha-Einrichtung gemeinsam mit dem Kostenträger fest. Inhalt der Therapie sind Krankengymnastik und Bewegungstherapie, Gangschulung, Kraft- und Koordinationstraining, physikalische Anwendungen, Schulung zu Alltagsverhalten und Schmerzbewältigung, bei Bedarf Ergotherapie und sozialmedizinische Beratung.

Als Erwerbstätige können Sie während der Reha Anspruch auf Übergangsgeld der Rentenversicherung haben, alternativ greifen Entgeltfortzahlung oder Krankengeld. Klären Sie das beim Sozialdienst oder bei Ihrem Kostenträger.

Wie bereite ich mich auf die Reha vor?

Eine gute Vorbereitung erleichtert den Start. Fragen Sie den Sozialdienst und die Reha-Einrichtung, was mitzubringen ist. Üblich sind:

  • Entlassbrief und Befunde, Medikamentenplan und Allergieausweis,
  • Versichertenkarte, Personalausweis, Unterlagen zum Kostenträger,
  • bequeme Kleidung, feste, rutschsichere Schuhe, Sportkleidung für Therapie,
  • Gehstützen und Hilfsmittel, die Sie bereits nutzen,
  • Badesachen, falls Bewegungsbad angeboten wird.

Klären Sie vorab, wer Haustiere, Post, Pflanzen oder Angehörige versorgt, falls Sie stationär aufgenommen werden. Wenn Sie berufstätig sind, informieren Sie den Arbeitgeber über die voraussichtliche Abwesenheit. Der Arbeitgeber bekommt die Diagnose nicht, sondern nur die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit.

Was kommt nach der Reha?

Mit dem Ende der AHB endet die Behandlung nicht. Die Einrichtung gibt Empfehlungen für Heimübungen, Belastung, Hilfsmittel und die Rückkehr in den Beruf. Mögliche Anschlüsse sind:

  • ambulante Physiotherapie auf ärztliche Verordnung,
  • Reha-Sport oder Funktionstraining in der Gruppe, wenn es ärztlich verordnet und vom Kostenträger genehmigt wird,
  • Nachsorgeprogramme der Rentenversicherung, die Ihnen die Reha-Einrichtung erläutert,
  • stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf (§ 74 SGB V), wenn Sie nach längerer Krankheit schrittweise zurückkehren.

Planen Sie Kontrolltermine bei Ihrer Operateurin oder Ihrem Operateur ein. Treten nach der Reha neue Schmerzen, Schwellungen, Fieber oder Rötungen auf, melden Sie sich zeitnah, bei Atemnot oder Brustschmerz rufen Sie den Notruf 112. Eine Wiederholung der Reha ist nicht jederzeit möglich, die Rentenversicherung hat dafür Fristen. Fragen Sie vor einem neuen Antrag nach den aktuellen Regeln.

Zuzahlung und Kostenträger

Zuständig ist in der Regel die Rentenversicherung. Sie übernimmt Reise, Unterkunft, Verpflegung und Behandlung. Ist sie ausgeschlossen, etwa bei Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit, kann die AHB über die Krankenversicherung oder die Beihilfe laufen. Bei Arbeits- und Wegeunfällen kommt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in Betracht.

KostenträgerZuzahlung bei stationärer AHB
Deutsche Rentenversicherunghöchstens 10 Euro pro Tag, längstens 14 Tage im Kalenderjahr
Gesetzliche Krankenkasse10 Euro pro Tag, längstens 28 Tage im Kalenderjahr

Tage der Zuzahlung werden mit vorherigen Krankenhausaufenthalten und Anschlussrehabilitationen im selben Kalenderjahr zusammengerechnet. Die Höhe hängt vom Einkommen ab, viele können sich ganz oder teilweise befreien lassen. Fragen Sie bei Ihrem Kostenträger nach, welche Nachweise nötig sind. Aktuelle Beträge prüfen Sie bitte vor dem Antrag auf der Seite des Kostenträgers.

Fahrkosten zur Reha-Einrichtung übernimmt der Kostenträger nach seinen Regeln, bei ambulanter Reha oft für die täglichen Wege. Heben Sie Belege auf und fragen Sie vorab nach Erstattungswegen. Wer eine Einrichtung außerhalb der vom Kostenträger vorgesehenen wählt, sollte vorher klären, ob Mehrkosten anfallen und wer sie trägt.

Karriere: Wer arbeitet in der Reha?

In Reha-Einrichtungen arbeiten Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie Orthopädie und Unfallchirurgie, Physio- und Ergotherapeuten, Pflegekräfte und Sozialdienst. Wer chirurgische Erfahrung mitbringt, etwa als MFA oder OTA, findet in Nachsorgeambulanzen und Reha-Kliniken zusätzliche Einsatzfelder.

Checkliste

Fragen vor der OP

Zehn Fragen für das Aufklärungsgespräch. Haken setzen, sobald eine Frage geklärt ist. Die Haken werden weder gespeichert noch übertragen.

Ratgeber: Aufklärung und Einwilligung

Häufige Fragen

Wann muss die Reha nach der Knieprothese beginnen?

Die Anschlussrehabilitation muss sich unmittelbar an die Krankenhausbehandlung anschließen, spätestens zwei Wochen nach der Entlassung.

Wer stellt den Antrag auf Anschlussheilbehandlung?

In der Regel der Sozialdienst der Klinik gemeinsam mit Ihnen und der behandelnden Ärztin oder dem Arzt. Sprechen Sie ihn früh nach der Operation oder schon vor der Aufnahme an.

Wie lange dauert die Reha nach einer Hüft-TEP?

Die AHB dauert in der Regel drei Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit verkürzt oder verlängert werden.

Was kostet die Reha nach der Prothese?

Sie zahlen eine Zuzahlung von höchstens 10 Euro pro Tag. Bei der Rentenversicherung gilt das für längstens 14 Tage im Kalenderjahr, bei der Krankenkasse für längstens 28 Tage. Tage aus Krankenhausaufenthalten werden angerechnet.

Kann ich zwischen ambulanter und stationärer Reha wählen?

Ob ambulant oder stationär angezeigt ist, entscheiden Klinik und Kostenträger nach medizinischen Gründen. Berechtigte Wünsche werden nach dem Wunsch- und Wahlrecht berücksichtigt.

Wer bezahlt die Reha nach einer Gelenkoperation?

Meist die Rentenversicherung, sonst die Krankenkasse. Bei Arbeitsunfällen die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei Beamtinnen und Beamten kann die Beihilfe zuständig sein.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.