Ratgeber · Gelenke und Sport · Stand 25.10.2026

Arthroskopie (Gelenkspiegelung): Ablauf, Risiken, Kosten und Alternativen

Eine Arthroskopie ist eine Gelenkspiegelung: Über zwei oder drei kleine Hautschnitte von meist etwa einem Zentimeter Länge führt die Operateurin oder der Operateur eine Kamera und feine Instrumente in das Gelenk ein. Sie wird am häufigsten am Knie und an der Schulter eingesetzt, etwa bei Meniskusschäden, Kreuzbandverletzungen oder Engpässen unter dem Schulterdach. Ob der Eingriff für Sie sinnvoll ist, entscheidet sich nach Untersuchung, Bildgebung und einem ärztlichen Gespräch, nicht allein nach der Schmerzstärke.

Was ist eine Arthroskopie?

Das Wort stammt aus dem Griechischen: „arthron“ heißt Gelenk, „skopein“ heißt betrachten. Bei einer Arthroskopie wird das Gelenk also nicht großflächig geöffnet, sondern von innen angesehen und, wenn nötig, im selben Eingriff behandelt. Man spricht deshalb von einem minimalinvasiven Verfahren.

Technisch besteht die Ausrüstung aus einer Optik mit einem Durchmesser von wenigen Millimetern, einer Kamera, einer Lichtquelle und einem Monitor. Über einen zweiten und manchmal dritten Zugang kommen Instrumente wie Zangen, Shaver (ein kleiner Fräser mit Absaugung), Fäden und Anker. Das Gelenk wird mit steriler Flüssigkeit aufgeweitet und gespült, damit die Sicht frei bleibt.

Zwei Formen sind zu unterscheiden:

  • Diagnostische Arthroskopie: Das Gelenk wird nur inspiziert, etwa wenn Beschwerden trotz Untersuchung und Bildgebung unklar bleiben. Heute ersetzt die Magnetresonanztomografie (MRT) diese Form in vielen Fällen.
  • Therapeutische Arthroskopie: Während der Spiegelung wird behandelt, zum Beispiel ein eingeklemmter Meniskusanteil geglättet oder entfernt, ein Riss genäht oder ein freier Gelenkkörper entnommen.

Die Arthroskopie ist ein Eingriff der Chirurgie sowie der Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Entscheidung dafür gehört in ärztliche Hände und setzt eine persönliche Untersuchung voraus.

An welchen Gelenken wird arthroskopiert?

Grundsätzlich lässt sich jedes größere Gelenk spiegeln. In der Praxis liegt der Schwerpunkt auf wenigen Gelenken, weil dort die Eingriffe gut etabliert sind. Die Tabelle zeigt typische Anlässe. Sie ersetzt keine Diagnose, sondern ordnet ein.

GelenkTypische AnlässeHäufige Maßnahmen
KnieMeniskusriss, Kreuzbandriss, Knorpelschaden, freie GelenkkörperMeniskusnaht oder Teilentfernung, Kreuzbandersatz, Knorpelbehandlung
SchulterEngpass unter dem Schulterdach, Sehnenriss der Rotatorenmanschette, SchulterinstabilitätRaumerweiterung, Sehnennaht, Stabilisierung der Gelenkkapsel
Oberes SprunggelenkEinklemmungen, Knorpel- und Knochenschäden, BandinstabilitätEntfernung von Narbengewebe, Knorpelbehandlung
HüfteAnschlagphänomene zwischen Kopf und Pfanne, LabrumschädenFormkorrektur, Lippennaht
Ellenbogen und HandgelenkEinklemmungen, freie Gelenkkörper, Verletzungen kleiner BänderEntfernung, Glättung, Naht

Zum Knie gibt es besonders viele Operationen. Wie es danach weitergeht, finden Sie im Ratgeber zur Nachbehandlung nach einer Kniearthroskopie. Zur Schulter und zur Rotatorenmanschette gibt es einen eigenen Beitrag im Cluster „Häufige Eingriffe“.

Wann ist eine Arthroskopie sinnvoll, wann nicht?

Eine Gelenkspiegelung kommt in Betracht, wenn ein klar benennbarer, mechanisch erklärbarer Schaden vorliegt, der sich durch Bildgebung und klinische Untersuchung bestätigen lässt, und wenn die Beschwerden mit diesem Schaden zusammenpassen. Typische Beispiele sind ein Meniskusriss mit Einklemmungen und Blockaden, ein Kreuzbandriss mit Instabilität bei sportlicher Belastung oder ein freier Gelenkkörper.

Zurückhaltung ist bei Verschleiß geboten. Nach der DEGAM-Handlungsempfehlung zum Knieschmerz ist eine Arthrose allein keine Indikation für eine Arthroskopie oder Gelenktoilette. Zunächst sollen konservative Maßnahmen ausgeschöpft werden, etwa angeleitete Bewegungs- und Krafttraining, Physiotherapie und Gewichtsreduktion bei Übergewicht. Die AWMF-Leitlinien zur Gonarthrose beschreiben diese Stufen ausführlicher, die aktuelle Fassung finden Sie im Leitlinienregister.

Fragen, die für die Entscheidung helfen

  • Gibt es einen Befund, der operativ erreichbar ist (zum Beispiel ein nähbarer Meniskusriss)?
  • Passen Beschwerden und Bildbefund zusammen? Auffälligkeiten im MRT finden sich auch bei Menschen ohne Beschwerden.
  • Wurden konservative Schritte bereits versucht, und über welchen Zeitraum?
  • Welche Belastung erwarten Sie im Alltag, Beruf und Sport nach dem Eingriff?
  • Gibt es Erkrankungen, die das Risiko erhöhen, etwa Gerinnungsstörungen, Diabetes oder eine Blutverdünnung?

Wichtig: Diese Liste dient der Vorbereitung. Die Indikation stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt nach eigener Untersuchung.

Wie läuft eine Gelenkspiegelung ab?

Der Ablauf folgt in den meisten Kliniken und OP-Zentren einem ähnlichen Muster. Einzelheiten unterscheiden sich je nach Gelenk, Haus und Narkoseverfahren.

PhaseWas passiert
VorgesprächUntersuchung, Bildbefunde, Aufklärung über Nutzen, Risiken und Alternativen, Klärung von Medikamenten (zum Beispiel Blutverdünner)
AnästhesiegesprächAuswahl des Verfahrens: Vollnarkose oder Regionalanästhesie, Nüchternheit, Begleiterkrankungen
EingriffLagerung, Desinfektion, Zugänge, Spiegelung und Behandlung, Hautnaht oder Klebestreifen, steriler Verband
ÜberwachungAufwachraum, Schmerzkontrolle, erste Kontrolle von Durchblutung und Gefühl
Entlassung oder VerlegungAmbulant am selben Tag oder nach ein bis wenigen Nächten, mit Hinweisen zu Belastung und Warnzeichen
NachsorgeWundkontrolle, ggf. Fadenzug nach etwa 10 bis 14 Tagen, Physiotherapie, Kontrolltermin

Die Aufklärung muss laut § 630e BGB mündlich erfolgen, so rechtzeitig, dass Sie in Ruhe entscheiden können, und für Sie verständlich sein. Unterlagen erhalten Sie in Kopie. Bei planbaren Eingriffen ist ein Gespräch am Vortag der Operation oft zu knapp. Fragen Sie früh nach einem Termin.

Der Eingriff selbst dauert abhängig vom Befund häufig zwischen 20 und 60 Minuten. Komplexe Rekonstruktionen wie ein Kreuzbandersatz oder eine Sehnennaht an der Schulter nehmen mehr Zeit in Anspruch. Im Aufwachraum und in den ersten Tagen sind Schwellung und Wundschmerz zu erwarten. Wie stark sie ausfallen, ist individuell.

Was nach dem Eingriff im Gelenk geschieht

Auch wenn die Hautschnitte klein sind, braucht das Gelenk Zeit. Die Gelenkschleimhaut reagiert auf den Eingriff mit Schwellung und vermehrter Gelenkflüssigkeit, ein Erguss kann in den ersten Wochen wiederkehren, besonders nach längerer Belastung. Genähte Strukturen wie Meniskus oder Sehnen heilen langsamer als die Haut, die Wunde ist also deutlich früher geschlossen als das Gewebe im Inneren belastbar ist. Das ist der Grund, weshalb Belastungs- und Bewegungsvorgaben oft länger gelten, als es sich für Sie anfühlt.

Planen Sie deshalb schon vor dem Eingriff: Wer übernimmt Einkäufe und Fahrten, wie kommen Sie in die Wohnung, ist ein Sitzplatz zum Hochlagern vorhanden, und passt der Arbeitsplatz zur Belastungsvorgabe? Wer berufstätig ist, sollte früh mit dem Arbeitgeber sprechen, ob vorübergehend leichtere Aufgaben möglich sind.

Ambulant oder stationär: Was passt zu wem?

Viele Arthroskopien werden ambulant durchgeführt. Das bedeutet, dass Sie am selben Tag nach Hause gehen. Ob das für Sie in Frage kommt, hängt von mehreren Punkten ab:

  • Eingriff: Einfache Meniskuseingriffe oder Spiegelungen eignen sich häufiger für den ambulanten Rahmen als größere Rekonstruktionen.
  • Gesundheitszustand: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Blutverdünnung sprechen eher für eine Überwachung.
  • Zuhause: Eine Person, die Sie abholt und die erste Nacht erreichbar ist, wird bei ambulanten Eingriffen meist verlangt. Treppen, Haushalt und Entfernung zur Praxis spielen eine Rolle.
  • Narkose: Nach einer Vollnarkose dürfen Sie 24 Stunden lang nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen und keine wichtigen Entscheidungen unterschreiben.

Für gesetzlich Versicherte regelt der Katalog „Ambulantes Operieren“ (AOP), welche Leistungen ambulant erbracht werden können. Stationär wird aufgenommen, wenn der Eingriff oder Ihr Gesundheitszustand es medizinisch erfordert. Details zur Entscheidung finden Sie im Ratgeber „Ambulant oder stationär operieren“.

Welche Risiken hat eine Arthroskopie?

Die Arthroskopie gilt als vergleichsweise schonend, ein Eingriff ohne Risiko ist sie nicht. Schwere Komplikationen sind selten, sie können aber auftreten. Besprochen werden in der Aufklärung unter anderem:

  • Infektion des Gelenks oder der Wunde: Warnzeichen sind zunehmende Rötung, Überwärmung, Fieber und Schmerzen, die nach einigen Tagen eher schlimmer werden.
  • Thrombose und Embolie: Blutgerinnsel in den Beinvenen. Je nach Risiko und Eingriff wird eine Vorbeugung mit Spritzen oder Tabletten besprochen.
  • Nachblutung und Bluterguss im Gelenk oder in den Weichteilen.
  • Nerven- und Gefäßverletzungen im Bereich der Zugänge, mit vorübergehenden oder in seltenen Fällen bleibenden Gefühlsstörungen.
  • Bewegungseinschränkung und Verklebungen, besonders wenn Übungen nach der Operation ausbleiben.
  • Anhaltende Schmerzen oder ein ausbleibender Behandlungserfolg: Eine Operation kann die Beschwerden verbessern, es gibt aber keine Garantie.
  • Narkoserisiken, die im Anästhesiegespräch individuell besprochen werden.

Wie häufig einzelne Komplikationen sind, hängt von Gelenk, Eingriff, Alter und Vorerkrankungen ab. Verlässliche Zahlen für Ihre Situation nennt Ihnen die Operateurin oder der Operateur im Aufklärungsgespräch. Bei Fieber, starker Schwellung, Wadenschmerz, Atemnot oder Taubheit nach dem Eingriff suchen Sie sofort ärztliche Hilfe, bei Atemnot oder Brustschmerz den Notruf 112.

Was kostet eine Arthroskopie und wer zahlt?

Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten des Eingriffs, der Narkose und der Nachsorge. Als Patientin oder Patient tragen Sie nur gesetzliche Zuzahlungen:

  • Krankenhausaufenthalt: 10 Euro pro Kalendertag, für höchstens 28 Tage im Jahr (§ 39 Abs. 4 SGB V).
  • Heilmittel wie Physiotherapie: 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung (§ 32 SGB V).
  • Hilfsmittel wie Unterarmgehstützen: 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (§ 33 SGB V).

Für ambulante Operationen fällt die tägliche Krankenhauszuzahlung nicht an. Wer chronisch krank ist oder viele Zuzahlungen leistet, kann Belastungsgrenzen nutzen (2 Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 Prozent). Fragen dazu beantwortet Ihre Krankenkasse.

Privat Versicherte erhalten Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), abhängig von Tarif und Faktor. Wer Wahlleistungen im Krankenhaus wünscht, sollte vorher die Kostenübernahme klären. Selbstzahlerleistungen, etwa zusätzliche Verfahren ohne Kassenerstattung, müssen schriftlich vereinbart und transparent beziffert werden. Pauschale Preise nennen wir hier nicht, weil sie je nach Gelenk, Haus und Umfang stark schwanken.

Alternativen und Zweitmeinung

Nicht jeder Schmerz im Gelenk braucht eine Operation. Oft ist ein stufenweises Vorgehen sinnvoll, das Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Ihnen abspricht:

  • Physiotherapie und Training: Kräftigung, Koordination, Beweglichkeit. Bei Verschleißbeschwerden ist dies laut Leitlinie ein zentraler Baustein.
  • Medikamente: Schmerz- und entzündungshemmende Mittel nach ärztlicher Verordnung, in möglichst niedriger Dosis und kurzer Dauer.
  • Gewichtsreduktion bei Übergewicht, weil sie das Knie entlastet.
  • Hilfsmittel wie Bandagen, Einlagen oder Orthesen.
  • Injektionen: Hier ist die Studienlage uneinheitlich. Sprechen Sie Nutzen und Grenzen offen an.

Bei planbaren Eingriffen haben gesetzlich Versicherte nach § 27b SGB V Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in der Zweitmeinungs-Richtlinie fest, für welche Eingriffe das gilt. Dazu zählen unter anderem arthroskopische Eingriffe an der Schulter und der Einsatz einer Knieendoprothese. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss Sie auf den Anspruch hinweisen. Die Zweitmeinung geben Fachärztinnen und Fachärzte ab, die in einer Liste der Kassenärztlichen Vereinigung geführt werden. Auch bei anderen Gelenken können Sie freiwillig eine zweite Einschätzung einholen, die Kasse klärt, ob sie Kosten übernimmt.

Beispiel: Vom Beschwerdebeginn bis zur Nachsorge

Beispiel (frei erfunden, nur zur Veranschaulichung): Eine 42-jährige Hobbyläuferin spürt seit drei Wochen einen stechenden Schmerz an der Innenseite des rechten Knies. Beim Treppensteigen blockiert das Gelenk gelegentlich. Die Hausärztin überweist sie zur orthopädisch-unfallchirurgischen Praxis. Dort folgen Untersuchung, ein Röntgenbild und eine MRT. Sie zeigt einen Riss im Innenmeniskus ohne wesentliche Arthrose.

Weil die Beschwerden mechanisch zum Befund passen, bespricht der Arzt zwei Wege: abwartende Behandlung mit Physiotherapie oder eine Arthroskopie mit Meniskusnaht. Die Patientin entscheidet sich nach dem Aufklärungsgespräch für die Operation, die ambulant erfolgt. Sie bekommt Unterarmgehstützen verordnet und hält die vereinbarte Teilbelastung ein. Nach zwei Wochen wird der Faden gezogen, danach beginnt die Physiotherapie. Die Rückkehr zum Laufen planen Ärztin und Physiotherapeut in Abhängigkeit von Heilungsverlauf und Kraft.

Das Beispiel zeigt kein Normalmaß. Dauer und Belastung unterscheiden sich je nach Meniskusriss, Naht oder Teilentfernung, Alter und Beruf.

Checkliste für das Arztgespräch

Nehmen Sie diese Punkte mit zum Termin oder haken Sie sie im Vorfeld ab:

  • Befunde, MRT-Bilder (auf CD oder als Zugang) und Medikamentenplan mitbringen.
  • Fragen: Welcher Befund wird behandelt? Was geschieht, wenn ich nicht operiere?
  • Welche konservativen Schritte wurden bereits versucht?
  • Welche Narkoseform ist vorgesehen, und was folgt daraus?
  • Ambulant oder stationär, und wer holt mich ab?
  • Wie lange darf ich nicht voll belasten, brauche ich Gehstützen?
  • Wie lange bin ich voraussichtlich arbeitsunfähig, und welche Tätigkeit ist wann möglich?
  • Welche Warnzeichen bedeuten, dass ich mich melden muss, und an wen?
  • Wann ist der Kontrolltermin, und wer verordnet die Physiotherapie?
  • Besteht Anspruch auf eine Zweitmeinung, und möchte ich sie nutzen?

Notieren Sie die Antworten. Im Aufklärungsbogen unterschreiben Sie erst, wenn Sie alles verstanden haben.

Häufige Fehler vor und nach der Gelenkspiegelung

  • Arthrose mit Meniskusriss verwechseln: Nicht jeder Befund im MRT ist die Ursache der Beschwerden. Lassen Sie klären, was wirklich schmerzt.
  • Konservative Schritte überspringen: Bei Verschleiß sind Training und Physiotherapie nach Leitlinie zuerst dran.
  • Medikamente verschweigen: Blutverdünner, Diabetesmittel oder pflanzliche Präparate beeinflussen Blutung und Narkose. Nennen Sie alles.
  • Zu früh zu viel belasten: Nach Naht oder Rekonstruktion schützt die Entlastungsphase die Heilung. Halten Sie die Vorgaben ein.
  • Übungen ausfallen lassen: Ohne Beweglichkeits- und Krafttraining drohen Verklebungen und Muskelschwund.
  • Warnzeichen ignorieren: Fieber, zunehmende Schmerzen oder eine Wadenschwellung gehören am selben Tag abgeklärt.
  • Arbeitsunfähigkeit nicht klären: Sprechen Sie Beruf und Belastung offen an, damit die Bescheinigung zu Ihrer Tätigkeit passt.
  • Fahren zu früh: Nach Narkose und bei eingeschränkter Beweglichkeit ist Fahren erst nach ärztlicher Freigabe angezeigt.

Karriere: Wer arbeitet rund um die Arthroskopie?

Hinter einer Gelenkspiegelung steht ein Team. Für Berufseinsteiger und Wechselwillige lohnt der Blick auf die Rollen:

  • Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie: Die Weiterbildung dauert nach der Muster-Weiterbildungsordnung 72 Monate im Gebiet Chirurgie, davon 48 Monate im Fach. Arthroskopische Eingriffe gehören zu den Inhalten, Fachgesellschaften wie die Gesellschaft für Arthroskopie und Gelenkchirurgie (AGA) bieten ergänzende Kurse an.
  • Operationstechnische Assistenz (OTA): Die dreijährige Ausbildung nach dem ATA-OTA-Gesetz bereitet auf Aufgaben wie Instrumentieren, Kameraführung nach Anweisung und Springertätigkeit vor. Wer Instrumente, Sets und Abläufe arthroskopischer Eingriffe sicher kennt, ist im OP-Team besonders gefragt.
  • Medizinische Fachangestellte (MFA): In orthopädisch-chirurgischen Praxen übernehmen MFA Terminplanung vor Eingriffen, Verbandwechsel, Fadenzug nach ärztlicher Anordnung und die Aufklärung über Verhalten nach der Operation.

Wer sich für eine dieser Richtungen interessiert, findet im Verzeichnis Praxen und Kliniken mit Schwerpunkt Gelenkchirurgie. Fragen zu Weiterbildungsbefugnissen klären Sie direkt mit der jeweiligen Landesärztekammer.

Checkliste

Fragen vor der OP

Zehn Fragen für das Aufklärungsgespräch. Haken setzen, sobald eine Frage geklärt ist. Die Haken werden weder gespeichert noch übertragen.

Ratgeber: Aufklärung und Einwilligung

Häufige Fragen

Was ist eine Arthroskopie?

Eine Arthroskopie ist eine Gelenkspiegelung. Über kleine Hautschnitte werden Kamera und Instrumente in das Gelenk eingeführt, um es zu untersuchen und, falls erforderlich, im selben Eingriff zu behandeln.

Wie lange dauert eine Arthroskopie?

Der Eingriff dauert je nach Befund und Gelenk häufig zwischen 20 und 60 Minuten. Rekonstruktionen wie ein Kreuzbandersatz oder eine Sehnennaht dauern länger. Hinzu kommen Vorbereitung und Überwachung im Aufwachraum.

Wird eine Arthroskopie in Narkose gemacht?

Meist ja. Möglich sind Vollnarkose oder eine Regionalanästhesie, bei der nur der betroffene Bereich betäubt wird. Welches Verfahren passt, klärt die Anästhesie im Vorgespräch anhand Ihrer Vorerkrankungen.

Wann sollte man keine Arthroskopie machen lassen?

Zurückhaltung gilt bei Arthrose allein, wenn konservative Maßnahmen noch nicht ausgeschöpft sind, und bei Infektionen der Haut im Operationsgebiet. Auch unbehandelte Gerinnungsstörungen oder instabile Herz-Kreislauf-Erkrankungen sprechen zunächst für Abklärung. Die Entscheidung trifft die behandelnde Ärztin oder der Arzt.

Zahlt die Krankenkasse eine Arthroskopie?

Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung Eingriff, Narkose und Nachsorge. Sie zahlen gesetzliche Zuzahlungen, im Krankenhaus 10 Euro pro Tag für höchstens 28 Tage im Jahr.

Wie lange ist man nach einer Arthroskopie krankgeschrieben?

Das hängt von Eingriff, Gelenk und Beruf ab. Nach einfachen Eingriffen sind es bei Bürotätigkeit häufig nur wenige Tage bis Wochen, nach Naht oder Rekonstruktion und bei körperlicher Arbeit deutlich mehr. Die Dauer legt die behandelnde Ärztin oder der Arzt fest.

Habe ich Anspruch auf eine Zweitmeinung vor der Arthroskopie?

Gesetzlich Versicherte haben nach § 27b SGB V einen Anspruch bei bestimmten planbaren Eingriffen. Laut Zweitmeinungs-Richtlinie gehören dazu arthroskopische Eingriffe an der Schulter. Bei anderen Gelenken können Sie freiwillig eine zweite Meinung einholen.

Wann darf ich nach der Arthroskopie wieder Sport treiben?

Das richtet sich nach dem Eingriff. Nach einer reinen Glättung geht es oft früher als nach einer Naht oder einem Kreuzbandersatz. Ihr Behandlungsteam gibt Freigaben schrittweise anhand von Beweglichkeit, Kraft und Schwellung.

Quellen

Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.