Ratgeber · Karriere · Stand 24.10.2026
Chirurgische Praxis niederlassen: Zulassung, KV-Sitz, Kosten und Förderung
Für eine chirurgische Kassenpraxis brauchen Sie die Eintragung ins Arztregister und die Zulassung durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). In Planungsbereichen mit Zulassungsbeschränkung ist ein Vertragsarztsitz meist nur über die Nachfolge einer bestehenden Praxis zu bekommen. Die Zulassung beantragen Sie schriftlich, der Ausschuss legt in seinem Beschluss den Zeitpunkt fest, bis zu dem Sie die Tätigkeit aufnehmen müssen.
Hauptratgeber zum Thema Karriere: Facharzt Chirurgie: Weiterbildung, Dauer und Ablauf
Welche Schritte führen zur Zulassung als Vertragsarzt?
Der Weg ist in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) geregelt. Er besteht aus fünf Schritten:
- Arztregister: Der Antrag auf Eintragung geht an die zuständige KV. Voraussetzung sind die Approbation und der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung mit Befugnis zum Führen der Gebietsbezeichnung (§ 3 Ärzte-ZV).
- Praxissitz klären: Prüfen Sie, ob Ihr Planungsbereich für Chirurgen und Orthopäden zugelassen ist oder ob ein Nachbesetzungsverfahren nötig ist.
- Antrag stellen: Der Antrag auf Zulassung muss schriftlich gestellt werden und nennt den Vertragsarztsitz. Beizufügen sind ein Registerauszug, Bescheinigungen über ärztliche Tätigkeiten, Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis, Bescheinigungen früherer KV-Zulassungen, Erklärung zu bestehenden Beschäftigungsverhältnissen, eine Erklärung zu Abhängigkeitserkrankungen und der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (§ 18 Ärzte-ZV).
- Beschluss des Zulassungsausschusses: Er entscheidet durch Beschluss. Wegen Zulassungsbeschränkungen darf er einen Antrag nur ablehnen, wenn diese schon bei Antragstellung angeordnet waren (§ 19). Im Beschluss steht der Zeitpunkt, bis zu dem die Tätigkeit aufzunehmen ist. Aus wichtigem Grund kann auf Antrag ein späterer Zeitpunkt festgesetzt werden.
- Praxisstart: Sprechstunde am Vertragsarztsitz (§ 24 Absatz 2), Anmeldung bei Kammer und Finanzamt, Abrechnung mit der KV.
Ein parallel bestehendes Beschäftigungsverhältnis kann der Eignung entgegenstehen, wenn Sie den Versicherten nicht im Umfang Ihres Versorgungsauftrags zur Verfügung stehen. Die Tätigkeit in oder die Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Krankenhaus ist ausdrücklich mit der vertragsärztlichen Tätigkeit vereinbar (§ 20). Besteht ein Hinderungsgrund, kann unter der Bedingung zugelassen werden, dass er spätestens drei Monate nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung beseitigt wird.
Wie funktioniert die Bedarfsplanung für Chirurgen?
Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Stand: in Kraft seit 11. April 2026) gehören Chirurgen und Orthopäden zur allgemeinen fachärztlichen Versorgung. Dazu zählen Fachärzte für Chirurgie, Allgemeinchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Plastische Chirurgie, Gefäßchirurgie, Viszeralchirurgie, Orthopädie sowie Orthopädie und Unfallchirurgie. Herz- und Thoraxchirurgen zählen nicht dazu. Planungsbereich ist die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion.
Die allgemeine Verhältniszahl gibt an, wie viele Einwohner auf einen Arzt kommen sollen. Sie hängt vom Kreistyp ab:
| Kreistyp | Einwohner je Arzt (allgemeine Verhältniszahl, Chirurgen und Orthopäden) |
|---|---|
| Typ 1 (stark mitversorgend) | 9.145 |
| Typ 2 (mitversorgt und mitversorgend) | 14.123 |
| Typ 3 (stark mitversorgt) | 17.003 |
| Typ 4 (mitversorgt) | 16.034 |
| Typ 5 (eigenversorgt) | 14.753 |
| Typ 6 (polyzentrischer Verflechtungsraum) | 13.577 |
Ergibt der Vergleich der regionalen Verhältniszahl mit dem tatsächlichen Arzt-Einwohner-Verhältnis eine Überschreitung von 10 Prozent, stellt der Landesausschuss Überversorgung fest und ordnet Zulassungsbeschränkungen an (§ 103 SGB V). Welcher Kreistyp für Ihren Landkreis gilt und ob Ihr Planungsbereich gesperrt ist, sagt die KV. Die Rechengrundlagen stehen in den Anlagen der Richtlinie.
Wie bekomme ich einen Sitz in einem gesperrten Planungsbereich?
Endet die Zulassung eines Vertragsarztes durch Tod, Verzicht oder Entziehung und soll die Praxis weitergeführt werden, entscheidet der Zulassungsausschuss auf Antrag, ob ein Nachbesetzungsverfahren stattfindet. Er kann ablehnen, wenn die Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist. Lehnt er ab, zahlt die KV dem Praxisabgeber eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts der Praxis. Findet das Verfahren statt, schreibt die KV den Sitz in ihren amtlichen Bekanntmachungen unverzüglich aus und erstellt eine Bewerberliste (§ 103 Absatz 3a und 4 SGB V).
Weitere Wege sind eine Anstellung in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum mit späterer Umwandlung in eine Zulassung, der Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft und die Teilzulassung. Die Anstellung eines Arztes bedarf der Genehmigung des Zulassungsausschusses und kann auf Antrag in eine Zulassung umgewandelt werden, wenn der Umfang einem ganzen oder halben Versorgungsauftrag entspricht (§ 32b Ärzte-ZV). Eine Zweigpraxis ist zulässig, wenn sie die Versorgung an den weiteren Orten verbessert und die Versorgung am Vertragsarztsitz nicht beeinträchtigt (§ 24 Absatz 3).
Was gilt für ambulantes Operieren in der Praxis?
Der Katalog ambulant durchführbarer Operationen, stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen wird nach § 115b SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen vereinbart. Er gilt für Krankenhäuser und Vertragsärzte einheitlich und sieht Qualitätsvoraussetzungen nach § 135 Absatz 2 SGB V vor. Praktisch bedeutet das: Ihre Praxis braucht Räume, Ausstattung und Personal, die den Anforderungen der KV für ambulante Operationen entsprechen, und die Genehmigung der KV für die Leistungen.
Wer als Durchgangsarzt tätig sein will, muss zusätzlich die Anforderungen der Unfallversicherungsträger erfüllen, etwa Eingriffsraum, Röntgenanlage und mindestens zwei medizinische Assistenzkräfte. Beide Themen greifen ineinander: Das umfassende ambulante Operieren in der gesetzlichen Unfallversicherung setzt die Spezielle Unfallchirurgie voraus.
Was kostet es, eine chirurgische Praxis zu betreiben?
Verlässliche bundesweite Durchschnittswerte für Gründung oder Übernahme liegen uns aus Primärquellen nicht vor. Der Kaufpreis einer Praxis hängt vom Verkehrswert, Standort, Patientenstamm und Ausstattung ab und wird im Einzelfall bewertet. Belegt sind dagegen die laufenden Zahlen aus dem Zi-Praxis-Panel für 2023:
| Chirurgie, je Praxisinhaber 2023 | Wert |
|---|---|
| Einnahmen | rund 519.000 Euro |
| Aufwendungen | 310.477 Euro |
| Personalkostenanteil an den Aufwendungen | 51,2 Prozent |
| Jahresüberschuss vor Steuern und Vorsorge | 208.503 Euro |
Die Stichprobe der Chirurgie ist klein, und der Überschuss ist nicht das Nettoeinkommen. Für die Gründungsplanung brauchen Sie einen Finanzplan mit Praxisbewertung, Investitionen in Medizintechnik, Mietvertrag, Personal, Versicherungen und Liquiditätsreserve. Steuerliche und rechtliche Fragen gehören zu Steuerberater, Fachanwalt für Medizinrecht und KV. Dieser Beitrag ersetzt diese Beratung nicht.
Welche Förderungen gibt es?
- Strukturfonds der KV: Jede KV muss nach § 105 Absatz 1a SGB V einen Strukturfonds bilden. Mittel sollen unter anderem für Zuschüsse zu den Investitionskosten bei Neuniederlassung, Praxisübernahme oder Zweigpraxis verwendet werden. Ob und in welcher Höhe es ein Programm für Ihre Fachgruppe gibt, regelt die KV vor Ort.
- Sicherstellungszuschläge: In Gebieten mit festgestellter Unterversorgung zahlt die KV Zuschläge an bestimmte Leistungserbringer (§ 105 Absatz 4).
- KfW ERP-Gründerkredit StartGeld: bis 200.000 Euro Kreditbetrag, davon bis 80.000 Euro für Betriebsmittel, Laufzeit bis zu 10 Jahre, 80 Prozent Haftungsfreistellung. Beantragung über die Hausbank vor Projektbeginn. Ob Freiberufler wie Ärzte zur Zielgruppe zählen, bestätigt die Bank.
Checkliste: Niederlassung in der Chirurgie
- Eintragung ins Arztregister bei der KV beantragen.
- Planungsbereich und Kreistyp bei der KV erfragen, Sperrstatus klären.
- Praxisübernahme oder Neugründung wählen, Nachbesetzungsverfahren verstehen.
- Praxiswert, Mietvertrag, Mitarbeiter und Geräte prüfen.
- Genehmigungen für ambulantes Operieren und ggf. Durchgangsarztverfahren planen.
- Finanzierung mit Hausbank, Strukturfonds und KfW klären.
- Antrag auf Zulassung mit allen Unterlagen vollständig einreichen.
- Termin für Praxisstart mit dem Beschluss des Zulassungsausschusses abstimmen.
Häufige Fragen
Was brauche ich, um eine Kassenpraxis als Chirurg zu eröffnen?
Approbation, abgeschlossene Weiterbildung mit Gebietsbezeichnung, Eintragung ins Arztregister der KV, Zulassung durch den Zulassungsausschuss und einen Vertragsarztsitz. In gesperrten Planungsbereichen führt der Weg meist über ein Nachbesetzungsverfahren.
Wer entscheidet über die Zulassung?
Der Zulassungsausschuss entscheidet durch Beschluss. Er legt darin den Zeitpunkt fest, bis zu dem die vertragsärztliche Tätigkeit aufzunehmen ist.
Wie hoch ist die Überversorgung bei Chirurgen und Orthopäden?
Überversorgung wird festgestellt, wenn das bestehende Arzt-Einwohner-Verhältnis die regionale Verhältniszahl um mehr als 10 Prozent überschreitet. Die Zahlen stehen in der Bedarfsplanungs-Richtlinie, die aktuelle Lage nennt Ihre KV.
Kann ich zuerst angestellt arbeiten und später den Sitz übernehmen?
Ja. Die Anstellung in einer Praxis oder einem MVZ ist möglich und braucht die Genehmigung des Zulassungsausschusses. Sie kann auf Antrag in eine Zulassung umgewandelt werden, wenn sie einem ganzen oder halben Versorgungsauftrag entspricht.
Gibt es Förderung für die Niederlassung?
Die KV kann aus dem Strukturfonds Investitionskosten bei Neuniederlassung, Praxisübernahme oder Zweigpraxis bezuschussen. Zusätzlich bietet die KfW den ERP-Gründerkredit StartGeld bis 200.000 Euro an, beantragt über die Hausbank.
Was verdient ein niedergelassener Chirurg?
Das Zi-Praxis-Panel 2023 weist für Chirurgie einen Jahresüberschuss von 208.503 Euro je Inhaber aus. Davon gehen Steuern, Vorsorge und Versicherungen ab. Der Wert ist nicht das Nettoeinkommen.
Quellen
- Gesetze im Internet: Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV), § 3
- Gesetze im Internet: Ärzte-ZV § 18 Antrag
- Gesetze im Internet: Ärzte-ZV § 19 Zulassungsverfahren
- Gesetze im Internet: Ärzte-ZV § 32b Anstellung
- Gesetze im Internet: SGB V § 103 Zulassungsbeschränkungen
- Gesetze im Internet: SGB V § 105 Förderung der vertragsärztlichen Versorgung
- Gesetze im Internet: SGB V § 115b Ambulantes Operieren im Krankenhaus
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Bedarfsplanungs-Richtlinie (in Kraft seit 11.04.2026)
- Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung: Zi-Praxis-Panel, Jahresbericht 2020 bis 2023
- KfW: ERP-Gründerkredit StartGeld
- DGUV: Anforderungen zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren
Zuletzt geprüft am 24.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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