Ratgeber · Karriere · Stand 25.10.2026
ATA Ausbildung: Anästhesietechnische Assistenz, Voraussetzungen und Aufgaben
Die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistenz (ATA) dauert in Vollzeit drei Jahre und setzt den mittleren Schulabschluss oder nach dem Hauptschulabschluss eine mindestens zweijährige Berufsausbildung voraus. Sie ist vergütet. ATA arbeiten im Anästhesiebereich, OTA im operativen Bereich. Nach der Ausbildung liegt der Einstieg im öffentlichen Dienst meist bei Entgeltgruppe P 7, Stufe 2, mit 3.510 Euro brutto (Tabelle ab 1. Mai 2026).
Hauptratgeber zum Thema Karriere: Facharzt Chirurgie: Weiterbildung, Dauer und Ablauf
Was macht eine Anästhesietechnische Assistenz?
Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten begleiten Patienten durch die Narkose. Das Gesetz über den Beruf nennt in § 9 als eigenverantwortliche Aufgaben unter anderem:
- die Funktions- und Einsatzbereitschaft des anästhesiologischen Versorgungsbereichs sicherstellen
- Arbeitsabläufe für anästhesiologische Maßnahmen vorbereiten, koordinieren und nachbereiten
- fachgerecht mit den Medikamenten umgehen, die in der Anästhesie eingesetzt werden
- Patienten im anästhesiologischen Bereich bedarfsgerecht betreuen
- den Gesundheitszustand in Aufwacheinheiten und weiteren Versorgungsbereichen außerhalb der Intensivstation überwachen
Im Rahmen der Mitwirkung assistieren ATA bei anästhesiologischen Maßnahmen und führen ärztlich veranlasste Maßnahmen eigenständig durch. Die ärztliche Verantwortung für die Narkose bleibt bei der Fachärztin oder dem Facharzt für Anästhesiologie. Die ATA arbeitet im Team und nach ärztlicher Anordnung.
Im Alltag bedeutet das: Sie bereiten Narkosearbeitsplatz, Geräte und Medikamente vor, empfangen Patienten in der Schleuse, unterstützen bei der Narkoseeinleitung, achten auf Vitalzeichen und betreuen Patienten im Aufwachraum. Gute Beobachtung, Ruhe in Notfällen und Sorgfalt im Umgang mit Medikamenten und Hygiene sind dafür die wichtigsten Voraussetzungen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Der Zugang ist in § 11 des ATA-OTA-Gesetzes geregelt und für ATA und OTA gleich. Zugelassen wird, wer mindestens einen dieser Abschlüsse hat:
- mittlerer Schulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Hauptschulabschluss mit einer regulären Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
- eine landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einem Jahr, wenn sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllt
Hinzu kommen Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die nötigen Deutschkenntnisse. Ein Abitur ist nicht erforderlich. Die Schule oder der Träger prüft die Unterlagen. Ob Ihre bisherige Ausbildung zählt, klären Sie vor der Bewerbung mit der Schule.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus Unterricht an einer Schule und praktischer Ausbildung in Kliniken. Das Gesetz verlangt in § 13 mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht und mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Die Praxis findet im Anästhesiebereich statt, hinzu kommen Einsätze etwa in Aufwachraum, Ambulanz oder Notfallaufnahme sowie ein Pflegepraktikum.
Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Mit bestandener Prüfung dürfen Sie die Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent führen. Die Praxisanleitung muss nach dem Gesetz einen festen Anteil der praktischen Einsatzzeit umfassen. Nachweisen können Sie das über Ihren Ausbildungsplan, den die Schule und der Träger gemeinsam führen. Fragen Sie in Vorstellungsgesprächen, wie viele Auszubildende pro Anleiterin eingeplant sind und in welchen Abteilungen Sie eingesetzt werden.
Was verdienen ATA in der Ausbildung und danach?
Der Ausbildungsträger zahlt nach § 29 ATA-OTA-G eine angemessene monatliche Vergütung, auch in den Unterrichtszeiten und bei Prüfungen. Die Höhe legt der Träger fest. Bei Tarifbindung gilt der TVAöD Pflege: ab 1. Mai 2026 rund 1.491 Euro im ersten, 1.552 Euro im zweiten und 1.653 Euro im dritten Jahr brutto im Monat. Private Träger können abweichen. Im Ausbildungsvertrag steht der verbindliche Betrag.
Nach der Ausbildung werden ATA und OTA im öffentlichen Dienst meist in Entgeltgruppe P 7 eingruppiert. Die Tabelle TVöD-P gilt ab 1. Mai 2026 bis 31. März 2027:
| Stufe | P 7 (Euro brutto im Monat) |
|---|---|
| 2 (Einstieg) | 3.510 |
| 3 | 3.701 |
| 4 | 3.998 |
| 5 | 4.150 |
| 6 | 4.305 |
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit kommen hinzu. Private und kirchliche Träger zahlen nach eigenen Regeln.
ATA oder OTA: Worin liegt der Unterschied?
Beide Berufe werden gemeinsam geregelt und haben die gleichen Zugangsvoraussetzungen, Dauer und Stundenzahl. Der Unterschied liegt im Einsatzbereich:
| Merkmal | ATA | OTA |
|---|---|---|
| Schwerpunkt | Anästhesiologischer Versorgungsbereich | Operativer Versorgungsbereich |
| Typische Aufgaben | Narkosevorbereitung, Patientenüberwachung, Aufwachbereich | Instrumentieren, Lagerung, Sterilgut, Springerdienst |
| Arbeitsort | Einleitung, OP-Saal, Aufwachraum | OP-Saal, ambulantes Operieren |
| Verkürzung bei zweitem Abschluss | um die Hälfte nach OTA-Abschluss | um die Hälfte nach ATA-Abschluss |
Wer beide Qualifikationen besitzt, ist flexibler einsetzbar. Das Gesetz sieht dafür die halbierte Ausbildungszeit vor. Welche Ausbildung zu Ihnen passt, hängt davon ab, ob Sie lieber medizintechnisch und überwachend im Narkosebereich oder instrumentierend im Operationssaal arbeiten.
Welche Wege stehen nach der Ausbildung offen?
ATA arbeiten in Anästhesieabteilungen von Krankenhäusern, in Zentral-OP-Bereichen, in Aufwacheinheiten und in ambulanten Operationszentren. Je nach Haus kommen Einsätze in der Notaufnahme, bei Schmerztherapie oder Eingriffen außerhalb des OP-Saals hinzu. Wer sich weiterentwickeln möchte, hat mehrere Möglichkeiten:
- zweite Ausbildung zur OTA mit halbierter Ausbildungszeit
- Fachweiterbildung oder Weiterbildung zur Praxisanleitung, soweit das Landesrecht und der Arbeitgeber sie anerkennen
- Leitungsaufgaben in der Funktionsabteilung nach entsprechender Qualifikation
- Studium im Gesundheitswesen, zum Beispiel in Pflege, Management oder Medizinpädagogik, mit teils verkürzter Studienzeit nach Anrechnung
Ob und in welchem Umfang Anrechnungen möglich sind, entscheidet die jeweilige Hochschule oder Behörde im Einzelfall. Sprechen Sie vor der Planung mit der Ausbildungsstätte und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Wie in allen Gesundheitsberufen sollten Sie die Belastung nicht unterschätzen. Schicht-, Wochenend- und Bereitschaftsdienste gehören zum Alltag, ebenso Arbeit unter Zeitdruck bei Notfällen. Viele Beschäftigte schätzen im Gegenzug die klare Struktur, die Teamarbeit und die technische Seite der Anästhesie.
Wie bewerben Sie sich?
Schulen und Kliniken besetzen die Plätze oft zum Ausbildungsstart im Herbst, die Bewerbung beginnt häufig mehr als ein halbes Jahr vorher. Üblich sind Lebenslauf, Schulzeugnisse, Führungszeugnis und ein ärztliches Attest. Ein Praktikum im Anästhesie- oder OP-Bereich zeigt, ob Ihnen die Arbeit liegt. Fragen Sie nach dem Träger der praktischen Ausbildung, der Vergütung und der Übernahme nach dem Abschluss.
Dieser Text informiert allgemein. Verbindlich sind das Gesetz, die Ausbildungsverordnung und Ihr Ausbildungsvertrag.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die ATA Ausbildung?
In Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit höchstens fünf Jahre (§ 12 ATA-OTA-G). Eine Verkürzung ist auf Antrag möglich, wenn eine gleichwertige Ausbildung vorliegt.
Welchen Schulabschluss braucht man für die ATA Ausbildung?
Den mittleren Schulabschluss oder nach dem Hauptschulabschluss eine mindestens zweijährige Berufsausbildung. Auch bestimmte Pflegehelfer-Ausbildungen von mindestens einem Jahr zählen (§ 11).
Was ist der Unterschied zwischen ATA und OTA?
ATA arbeiten im anästhesiologischen, OTA im operativen Bereich. Zugang, Dauer und Stundenzahl der Ausbildung sind gleich.
Verdient man in der ATA Ausbildung Geld?
Ja. Der Träger zahlt nach § 29 ATA-OTA-G eine angemessene Vergütung. Die Höhe steht im Ausbildungsvertrag.
Kann ich nach der OTA Ausbildung ATA werden?
Ja, die Ausbildungszeit verkürzt sich nach § 23 ATA-OTA-G um die Hälfte, wenn Sie die OTA-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Quellen
- ATA-OTA-G Gesetzestext
- ATA-OTA-G § 9 Ausbildungsziel ATA
- ATA-OTA-G § 11 Zugang zur Ausbildung
- ATA-OTA-G § 23 Verkürzung durch Anrechnung
- ATA-OTA-G § 29 Ausbildungsvergütung
- TVöD-P Entgelttabelle P 7 (ab 1. Mai 2026)
- TVöD Pflege: Ausbildungsvergütung (TVAöD Pflege) ab 1. Mai 2026
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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