Ratgeber · Narkose und Genesung · Stand 25.10.2026
Krankschreibung nach OP: Dauer, Rechte und Krankengeld
Wie lange Sie nach einer Operation krankgeschrieben werden, hängt von Eingriff, Heilungsverlauf und Beruf ab, nicht von einer festen Tabelle. Rechtlich gilt: Der Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen weiter, danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Bei Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigt die Klinik bis zu 7 Kalendertage, danach stellt meist der Haus- oder Facharzt die Folgebescheinigung aus.
Hauptratgeber zum Thema Narkose und Genesung: Nach der Operation: Genesungsfahrplan von der Entlassung bis zur Belastung
Wie lange werde ich nach einer Operation krankgeschrieben?
Es gibt keine verbindliche Dauer je Eingriff. Der Arzt schreibt Sie krank, solange Sie wegen der Operation oder ihrer Folgen nicht arbeiten können. Maßgeblich sind Schmerzen, Wundheilung, Belastbarkeit und vor allem Ihre Tätigkeit. Die Spannen unten sind grobe Orientierungswerte aus der Praxis, nicht aus einer Leitlinie, und kein Anspruch.
| Eingriff | Bürotätigkeit | Körperlich schwere Arbeit |
|---|---|---|
| Leistenbruch (Schlüsselloch) | etwa 1 bis 2 Wochen | etwa 3 bis 4 Wochen oder länger |
| Gallenblase (Schlüsselloch) | etwa 1 bis 3 Wochen | etwa 3 bis 4 Wochen |
| Karpaltunnel | etwa 1 bis 3 Wochen | etwa 4 bis 6 Wochen |
| Meniskus (Arthroskopie) | etwa 1 bis 3 Wochen | etwa 4 bis 8 Wochen |
| Krampfadern | wenige Tage bis 2 Wochen | etwa 1 bis 3 Wochen |
Komplikationen, offene Operationen und Begleiterkrankungen verlängern die Zeiten. Ihr Chirurg und Ihr Hausarzt entscheiden im Einzelfall.
Wer stellt die Krankschreibung aus: Chirurg oder Hausarzt?
Nach der Operation wechseln die Zuständigkeiten, und das ist normal:
- Krankenhaus: Im Rahmen des Entlassmanagements darf die Klinik Arbeitsunfähigkeit für bis zu 7 Kalendertage bescheinigen.
- Operierender Vertragsarzt: Ambulante Operateure stellen die Bescheinigung selbst aus.
- Hausarzt oder Facharzt: Für die Weiterbehandlung stellt in der Regel der Vertragsarzt Folgebescheinigungen aus.
Eine Bescheinigung gilt nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Regel für bis zu zwei Wochen, in begründeten Fällen für bis zu einen Monat. Eine Krankschreibung per Videosprechstunde oder Telefon ist nur unter engen Voraussetzungen möglich und kein Rechtsanspruch.
Was Sie vor der Operation mit Arbeitgeber und Krankenkasse klären
Wenn der Termin feststeht, sprechen Sie mit Ihrem Operateur über eine grobe Einschätzung der Ausfallzeit, abhängig von Ihrer Tätigkeit. Eine verbindliche Zusage gibt es nicht, weil der Verlauf entscheidet. Informieren Sie den Arbeitgeber frühzeitig über den Termin und die voraussichtliche Dauer, ohne die Diagnose nennen zu müssen.
- Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen.
- Dauert sie länger als drei Kalendertage, ist laut Entgeltfortzahlungsgesetz spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber kann sie auch früher verlangen.
- Bei gesetzlich Versicherten ruft der Arbeitgeber die Daten in der Regel elektronisch bei der Krankenkasse ab. Fragen Sie in der Praxis nach, ob Sie trotzdem Papier erhalten.
- Fragen Sie die Krankenkasse vor einer längeren Ausfallzeit, wie und wann das Krankengeld berechnet und ausgezahlt wird.
Ihre Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber
Sie müssen dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert sie länger als drei Kalendertage, ist eine ärztliche Bescheinigung spätestens am folgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber kann sie auch früher verlangen. Dauert die Erkrankung länger als bescheinigt, ist eine neue Bescheinigung nötig. Bei einer geplanten Operation ist es üblich, den Arbeitgeber rechtzeitig vorab zu informieren. Diagnosen müssen Sie dem Arbeitgeber nicht mitteilen.
Entgeltfortzahlung und Krankengeld
Arbeitnehmer haben bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für bis zu 6 Wochen. Der Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Dieselbe Krankheit löst nach einer Pause von mindestens sechs Monaten oder nach Ablauf von zwölf Monaten seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wieder bis zu 6 Wochen aus.
Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, darf aber 90 Prozent des Nettoentgelts nicht übersteigen. Es wird längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt, gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Privat Versicherte, Selbstständige und Minijobber haben je nach Vertrag und Wahltarif andere Ansprüche. Fragen Sie Krankenkasse oder Versicherer.
Wann entsteht der Anspruch auf Krankengeld und wie vermeiden Sie Lücken?
Der Krankengeldanspruch entsteht bei Krankenhausbehandlung von deren Beginn an, sonst am Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (§ 46 SGB V). Wird die Arbeitsunfähigkeit über das Ende der Bescheinigung hinaus festgestellt, bleibt der Anspruch bestehen, wenn die neue Feststellung spätestens am nächsten Werktag erfolgt. Samstage gelten dabei nicht als Werktage.
Beispiel: Endet Ihre Bescheinigung an einem Freitag, muss die Folgebescheinigung spätestens am Montag ausgestellt werden. Für Versicherte, deren Mitgliedschaft vom Krankengeldanspruch abhängt, gilt eine längere Frist von einem Monat. Ob das auf Sie zutrifft, klärt Ihre Krankenkasse.
| Regel | Frist oder Grenze |
|---|---|
| Mitteilung an den Arbeitgeber | unverzüglich, mit voraussichtlicher Dauer |
| Ärztliche Bescheinigung bei mehr als drei Kalendertagen | spätestens am folgenden Arbeitstag |
| Entgeltfortzahlung | bis zu 6 Wochen |
| Folgebescheinigung für Krankengeld | spätestens am nächsten Werktag, Samstag zählt nicht |
| Krankengeld | längstens 78 Wochen in 3 Jahren für dieselbe Krankheit |
Wenn die Arbeit nur schrittweise wieder möglich ist
Nach längerer Erkrankung kann eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll sein. Dabei steigen Sie mit reduzierter Stundenzahl wieder ein, während Sie weiter als arbeitsunfähig gelten. Der Arzt erstellt einen Stufenplan, der Arbeitgeber muss zustimmen, die Krankenkasse wird einbezogen. Sprechen Sie das Thema beim Kontrolltermin an, wenn absehbar ist, dass volle Belastung noch nicht möglich ist.
Wichtig ist, die Bescheinigung nicht erst am letzten Tag zu verlängern: Lassen Sie sich spätestens am letzten Tag der laufenden Bescheinigung erneut untersuchen, damit keine Lücke entsteht, denn Lücken können Entgeltfortzahlung oder Krankengeld gefährden. Fragen Sie im Zweifel Ihre Krankenkasse. Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Bei Streit mit Arbeitgeber oder Kasse helfen Gewerkschaften, Sozialverbände und Beratungsstellen.
Stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V
Können Sie Ihre bisherige Tätigkeit nach ärztlicher Feststellung teilweise verrichten und hilft eine schrittweise Rückkehr voraussichtlich beim Wiedereinstieg, soll der Arzt auf der Bescheinigung angeben, welche Tätigkeiten in welchem Umfang möglich sind. In geeigneten Fällen holt er die Stellungnahme des Betriebsarztes oder, mit Zustimmung der Kasse, des Medizinischen Dienstes ein. Spätestens ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit soll diese Einschätzung regelmäßig zusammen mit der Bescheinigung erfolgen. Fragen Sie deshalb in der vierten oder fünften Woche aktiv danach.
Checkliste
Fragen vor der OP
Zehn Fragen für das Aufklärungsgespräch. Haken setzen, sobald eine Frage geklärt ist. Die Haken werden weder gespeichert noch übertragen.
Häufige Fragen
Wie lange werde ich nach einer Leistenbruch-OP krankgeschrieben?
Bei Büroarbeit häufig etwa ein bis zwei Wochen, bei körperlich schwerer Arbeit deutlich länger. Die Dauer legt Ihr Arzt nach Verlauf und Tätigkeit fest.
Muss der Chirurg mich krankschreiben oder der Hausarzt?
Beide können es. Nach der Klinikentlassung bescheinigt das Krankenhaus bis zu 7 Kalendertage, danach stellt meist der weiterbehandelnde Vertragsarzt die Folgebescheinigung aus.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber nach einer Operation weiter?
Bis zu 6 Wochen für dieselbe Krankheit. Danach zahlt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse Krankengeld.
Wie hoch ist das Krankengeld?
70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. Es gibt eine Obergrenze über die Beitragsbemessung.
Wie lange gibt es Krankengeld?
Längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Muss ich dem Arbeitgeber die Diagnose nennen?
Nein. Der Arbeitgeber erfährt Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer, nicht die Diagnose.
Was passiert, wenn die Krankschreibung Lücken hat?
Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der letzten Bescheinigung ausgestellt werden, Samstage zählen nicht. Sonst kann der Krankengeldanspruch enden. Fragen Sie im Zweifel Ihre Krankenkasse.
Was ist eine stufenweise Wiedereingliederung?
Ein schrittweiser Wiedereinstieg mit reduzierter Stundenzahl, während Sie weiter arbeitsunfähig bleiben. Der Arzt vermerkt auf der Bescheinigung, welche Tätigkeiten möglich sind.
Quellen
- Entgeltfortzahlungsgesetz § 3: Anspruch und Dauer
- Entgeltfortzahlungsgesetz § 5: Anzeige- und Nachweispflichten
- SGB V § 47: Höhe des Krankengeldes
- SGB V § 48: Dauer des Krankengeldes
- G-BA: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
- SGB V § 46: Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
- SGB V § 74: Stufenweise Wiedereingliederung
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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