Ratgeber · Spezialgebiete der Chirurgie · Stand 25.10.2026
Handchirurgie: Häufige Erkrankungen und Verletzungen der Hand im Überblick
Handchirurgie umfasst Erkrankungen und Verletzungen von Fingern, Hand und Handgelenk, etwa Karpaltunnelsyndrom, schnellenden Finger, Dupuytren-Kontraktur, Ganglion und Brüche. Viele Beschwerden werden zuerst ohne Operation behandelt, Verletzungen mit Sehnen-, Nerven- oder Gefäßbeteiligung brauchen dagegen rasch eine fachärztliche Abklärung. Dieser Ratgeber zeigt, welche Wege es gibt und woran Sie eine qualifizierte Praxis erkennen.
Was gehört zur Handchirurgie?
Die Hand besteht aus 27 Knochen, vielen Gelenken, Sehnen, Bändern, Nerven und feinen Gefäßen auf kleinstem Raum. Handchirurgie ist das Teilgebiet, das sich mit Erkrankungen und Verletzungen dieser Strukturen befasst. Sie wird von Ärztinnen und Ärzten aus der Chirurgie, der Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Plastischen Chirurgie ausgeübt, die sich in diesem Bereich weitergebildet haben.
Zum Fachgebiet gehören typischerweise:
- Nervenengpässe wie das Karpaltunnelsyndrom
- Sehnen- und Sehnenscheidenerkrankungen, etwa der schnellende Finger
- Bindegewebserkrankungen wie die Dupuytren-Kontraktur
- Weichteilschwellungen wie Ganglien (Überbeine)
- Arthrosen, zum Beispiel am Daumensattelgelenk
- Brüche, Bandverletzungen und Sehnenverletzungen
- Schnitt-, Quetsch- und Amputationsverletzungen
- Wiederherstellende Eingriffe nach Verletzungen oder bei Fehlbildungen
Die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) informiert in ihren Patientenmaterialien zu vielen dieser Erkrankungen. Eine Behandlung wird immer nach dem individuellen Befund geplant, allgemeine Aussagen ersetzen keine Untersuchung.
Welche Erkrankungen der Hand sind häufig?
Die folgende Tabelle ordnet häufige Beschwerdebilder ein. Sie dient der Orientierung und ersetzt keine ärztliche Diagnose, denn ähnliche Beschwerden können ganz unterschiedliche Ursachen haben.
| Erkrankung | Typische Hinweise | Üblicher Weg |
|---|---|---|
| Karpaltunnelsyndrom | Kribbeln und Taubheit in Daumen bis Ringfinger, oft nachts | Nervenmessung, Schiene, bei Ausfällen Operation |
| Schnellender Finger | Finger bleibt beim Beugen hängen und springt in die Streckung | Kortison-Spritze oder Spaltung des Ringbands |
| Dupuytren-Kontraktur | Knoten und Stränge in der Handfläche, Finger lässt sich nicht mehr strecken | Beobachten, später Eingriff und Handtherapie |
| Ganglion (Überbein) | Prall-elastische Schwellung, meist am Handgelenk | Abwarten oder Entfernung bei Beschwerden |
| Daumensattelgelenk-Arthrose (Rhizarthrose) | Schmerz beim Greifen, Drehen, Schlüsselumdrehen | Schiene, Medikamente, später Operation |
| Sehnenscheidenentzündung | Schmerz und Schwellung bei Bewegung, nach Überlastung | Schonung, Entzündungshemmung, Abklärung |
| Handgelenkbruch | Schmerz, Schwellung, Fehlstellung nach Sturz | Röntgen, Gips oder Operation |
Ausführlicher beschreiben wir den schnellenden Finger, die Dupuytren-Kontraktur und das Ganglion in eigenen Ratgebern dieses Bereichs.
Karpaltunnelsyndrom
Beim Karpaltunnelsyndrom wird der Mittelnerv (Nervus medianus) im Handgelenk eingeengt. Typisch sind nächtliches Kribbeln, Taubheit in den ersten drei bis vier Fingern und das Gefühl, die Hand sei eingeschlafen. Im späteren Verlauf kann die Kraft nachlassen und der Daumenballen schwinden. Gesicherte Befunde liefert die Messung der Nervenleitgeschwindigkeit. Zunächst wird häufig eine Nachtschiene eingesetzt, bei anhaltenden Beschwerden oder Ausfällen wird eine Operation besprochen. Einen eigenen Ratgeber haben wir zur Karpaltunnel-OP.
Rhizarthrose
Die Arthrose des Daumensattelgelenks macht sich durch Schmerz am Daumenansatz bemerkbar, besonders beim Drehen, Greifen und Öffnen von Gefäßen. Sie betrifft Frauen häufiger als Männer. Behandelt wird zunächst mit Schiene, Schmerzmitteln, Ergotherapie und gelegentlich Injektionen. Reicht das nicht, kommen operative Verfahren in Betracht, deren Auswahl von Befund und Beruf abhängt.
Sehnen- und Bandverletzungen
Sehnenverletzungen entstehen durch Schnitte, Quetschungen oder Abrisse. Ein Strecksehnenabriss an der Fingerspitze führt dazu, dass das Endglied hängt (Hammerfinger). Beugesehnen sind für die Greiffunktion entscheidend, eine Durchtrennung wird in der Regel zeitnah operativ versorgt. Bandverletzungen am Daumengrundgelenk treten häufig beim Skifahren auf. Alle diese Verletzungen sollten bald fachärztlich angesehen werden, weil sich die Behandlung nach Art und Zeitpunkt richtet.
Brüche an Hand und Handgelenk
Nach einem Sturz auf die ausgestreckte Hand bricht häufig die Speiche nahe am Handgelenk. Auch Mittelhandknochen und Fingerglieder brechen oft. Ein Kahnbeinbruch kann anfangs schwer erkennbar sein, weil die Schmerzen zunächst gering sein können. Bei anhaltendem Schmerz nach einem Sturz sollten Sie daher auch nach einem unauffälligen ersten Röntgenbild noch einmal nachfragen. Ob Gips oder Operation, entscheidet der Bruchverlauf. Allgemeines dazu steht im Ratgeber Knochenbruch: Gips oder OP.
Welche Handverletzungen müssen sofort abgeklärt werden?
Bei Verletzungen der Hand zählt oft die Zeit. Suchen Sie eine Notaufnahme oder eine Durchgangsarzt- beziehungsweise Handchirurgie-Praxis zeitnah auf, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Schnitt- oder Risswunde mit Taubheitsgefühl oder Kraftverlust (Hinweis auf Nerven- oder Sehnenbeteiligung)
- Finger, der sich nach einem Unfall nicht mehr beugen oder strecken lässt
- Sichtbare Fehlstellung, starke Schwellung oder Schmerz nach einem Sturz
- Stark blutende Wunde, Fremdkörper in der Wunde, Bisswunde
- Abgetrennter oder teilweise abgetrennter Finger
- Quetschung mit blauer oder blasser Verfärbung der Fingerspitze
Bei einer Amputationsverletzung rufen Sie den Notruf 112. Das abgetrennte Teil wird nach den üblichen Erste-Hilfe-Empfehlungen trocken in ein sauberes Tuch gewickelt, in einen Beutel gegeben und dieser in einem zweiten Gefäß mit Eiswasser gekühlt, ohne direkten Kontakt mit Eis. Den Stumpf bedecken Sie keimarm und halten ihn hoch. Ob ein Replantat möglich ist, entscheidet das behandelnde Zentrum.
Geschah die Verletzung bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg, ist in der Regel ein Durchgangsarzt zuständig. Wie das abläuft, erklärt unser Ratgeber zum Arbeitsunfall.
Wie läuft die Diagnostik ab?
Am Anfang steht das Gespräch: Seit wann bestehen die Beschwerden, treten sie nachts oder bei bestimmten Bewegungen auf, welche Berufe und Hobbys belasten die Hand, gibt es Vorerkrankungen wie Diabetes oder Rheuma? Danach folgt die körperliche Untersuchung mit Prüfung von Beweglichkeit, Kraft, Gefühl und Durchblutung.
Je nach Verdacht kommen weitere Untersuchungen hinzu:
- Röntgen bei Verdacht auf Bruch, Arthrose oder Fehlstellung
- Ultraschall für Sehnen, Sehnenscheiden, Ganglien und Weichteile
- MRT bei unklaren Handgelenkbeschwerden, Band- oder Knorpelschäden
- Nervenleitgeschwindigkeit (Neurografie) zur Klärung eines Karpaltunnelsyndroms oder anderer Nervenengpässe
- Blutuntersuchungen, wenn Rheuma oder Stoffwechselerkrankungen vermutet werden
Nicht jede Untersuchung ist bei jedem Beschwerdebild nötig. Fragen Sie nach, welche Information die jeweilige Untersuchung für die Entscheidung bringt.
Bei Verdacht auf einen Bruch wird oft in mehreren Ebenen geröntgt. Ist der erste Befund unklar, kann eine Wiederholung nach einigen Tagen oder eine Schnittbildgebung (CT oder MRT) sinnvoll sein. Bei Nervenbeschwerden ergänzt die Untersuchung der Halswirbelsäule manchmal das Bild, weil Kribbeln in der Hand auch von dort stammen kann. Die Diagnose stellt immer die Ärztin oder der Arzt, Selbsttests im Internet können sie nicht ersetzen.
Welche Behandlungswege gibt es?
Viele Erkrankungen der Hand werden zuerst konservativ behandelt, also ohne Operation. Eine Operation kommt in Betracht, wenn Beschwerden anhalten, Ausfälle drohen oder bei Verletzungen eine Wiederherstellung nötig ist. Die Wahl trifft die Ärztin oder der Arzt gemeinsam mit Ihnen.
| Weg | Beispiele | Hinweis |
|---|---|---|
| Beobachten | Beschwerdefreies Ganglion, frühe Dupuytren-Knoten | Regelmäßige Kontrolle, wenn sich der Befund ändert |
| Konservativ | Schiene, Ergotherapie, Medikamente, Kortison-Spritze | Wirkung wird nach einigen Wochen überprüft |
| Ambulante Operation | Karpaltunnel, schnellender Finger, Ganglion | Häufig in örtlicher Betäubung, Heimkehr am selben Tag |
| Stationäre Operation | Komplexe Brüche, Replantation, ausgedehnte Eingriffe | Abhängig von Befund und Begleiterkrankungen |
| Handtherapie | Nach Sehnennaht, Dupuytren-Eingriff, Bruch | Auf ärztliche Verordnung, oft über Wochen |
Wie eine ambulante Operation vorbereitet wird, steht in unserem Ratgeber zur ambulanten OP. Heilversprechen sind seriös nicht möglich: Der Verlauf hängt von Erkrankung, Alter, Begleiterkrankungen und Mitarbeit in der Nachbehandlung ab.
Wie lange dauert die Genesung und wann bin ich krankgeschrieben?
Eine feste Dauer gibt es nicht. Entscheidend sind Eingriff, Beruf und Hand. Wer am Schreibtisch arbeitet, kann oft früher zurückkehren als jemand, der schwer hebt oder mit Werkzeug arbeitet. Auch ob die dominante Hand betroffen ist, spielt eine Rolle. Die Arbeitsunfähigkeit stellt die behandelnde Ärztin oder der Arzt nach dem Befund fest und legt sie für den Einzelfall fest.
Für die Genesung gelten einige allgemeine Regeln:
- Die Hand in der ersten Zeit hochlagern, wenn sie nach dem Eingriff anschwillt.
- Finger, wenn nicht ausdrücklich verboten, früh im erlaubten Rahmen bewegen, um Verklebungen zu vermeiden.
- Schienen nur so lange tragen, wie es verordnet wurde.
- Narbenpflege und Übungen konsequent durchführen, denn die Handtherapie ist oft ein wesentlicher Teil des Ergebnisses.
- Fäden werden meist nach etwa zwei Wochen gezogen, der Zeitpunkt legt die Praxis fest.
Fragen Sie vor einem Eingriff, welche Bewegungen in den ersten Wochen tabu sind, ob eine Schiene nötig ist, wann Sie Auto fahren und wieder schwer heben dürfen und ob eine Handtherapie verordnet wird. Planen Sie bei der dominanten Hand zusätzliche Hilfe im Alltag ein, etwa beim Anziehen, Kochen und Schreiben. Unterstützung im Haushalt kann unter Umständen die Krankenkasse bewilligen, die Voraussetzungen erfragen Sie dort.
Wie lange Sie nach einer Operation fehlen dürfen, behandelt unser Ratgeber zur Krankschreibung nach OP.
Was zahlt die Krankenkasse, und gibt es Zuzahlungen?
Medizinisch notwendige Diagnostik und Behandlung gehören in der Regel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu zählen ärztliche Untersuchung, bildgebende Verfahren bei Indikation, ambulante Operationen und verordnete Heilmittel. Gesetzlich Versicherte leisten bei einzelnen Posten Zuzahlungen, etwa bei Heilmitteln wie Ergotherapie oder bei Verbandmitteln. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und Ihrer Belastungsgrenze.
Nicht jede Leistung ist Kassenleistung. Wünschen Sie Zusatzleistungen, die medizinisch nicht erforderlich sind, handelt es sich um individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Dafür muss die Praxis Sie vorab über Kosten informieren. Privatversicherte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, die Erstattung hängt vom Tarif ab. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Eingriff notwendig ist, können Sie vor planbaren Operationen eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Bei Handeingriffen fragen Sie Ihre Krankenkasse nach den Möglichkeiten.
| Posten | Wer zahlt in der Regel? |
|---|---|
| Untersuchung, Röntgen, Ultraschall bei Indikation | Gesetzliche Krankenkasse |
| Ambulante Operation bei medizinischer Notwendigkeit | Gesetzliche Krankenkasse |
| Ergotherapie auf Verordnung | Krankenkasse mit gesetzlicher Zuzahlung |
| Zusatzleistung ohne Notwendigkeit (IGeL) | Patientin oder Patient |
Wie finde ich einen Handchirurgen?
Der Begriff „Handchirurg“ ist kein geschützter Titel im Sinne eines eigenen Facharztes. Entscheidend ist die Weiterbildung. Achten Sie auf diese Qualifikationen:
- Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie oder Plastische Chirurgie
- Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie nach der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer oder ein Schwerpunkt in diesem Bereich
- Praxis oder Klinik, die handchirurgische Eingriffe regelmäßig durchführt
- Möglichkeit zur Nachbehandlung mit Handtherapie in der Nähe
Die Bezeichnungen sind für Patientinnen und Patienten in der Regel auf dem Praxisschild, der Webseite oder dem Arztregister der Ärztekammer nachprüfbar. Im Verzeichnis können Sie nach chirurgischen Praxen in Ihrer Stadt suchen und Leistungen wie Handchirurgie ansehen. Qualitätsurteile über einzelne Praxen geben wir nicht ab.
Für einen Facharzttermin brauchen Sie bei gesetzlicher Versicherung häufig eine Überweisung vom Hausarzt. Wer keinen zeitnahen Termin findet, kann die Terminservicestelle unter der Rufnummer 116117 kontaktieren. Mehr dazu im Ratgeber zur Überweisung zum Chirurgen.
Beispiel: Vom nächtlichen Kribbeln zur Behandlung
Beispiel (frei erfunden, zur Veranschaulichung): Eine 52-jährige Büroangestellte wacht seit drei Monaten nachts mit eingeschlafenen Fingern auf. Beim Schütteln der Hand bessert sich das Gefühl. Ihr Hausarzt überweist sie an eine Praxis mit Handchirurgie. Dort werden Gefühl und Kraft geprüft und die Nervenleitgeschwindigkeit gemessen. Der Befund passt zu einem Karpaltunnelsyndrom.
Zuerst wird eine Nachtschiene empfohlen und der Verlauf nach einigen Wochen kontrolliert. Bessern sich die Beschwerden nicht oder treten Kraftverlust und anhaltende Taubheit auf, wird eine ambulante Operation besprochen, bei der das Dach des Karpaltunnels durchtrennt wird. Danach folgt eine kurze Schonung mit Narbenpflege. Der Weg ist ein Beispiel für typische Schritte, er gilt nicht für jeden Menschen.
Checkliste für den Termin beim Handchirurgen
- Beschwerden notieren: Beginn, Tageszeit, auslösende Bewegungen, Fotos von Schwellungen
- Betroffene Hand und Händigkeit nennen (Rechts- oder Linkshänder)
- Beruf und Hobbys beschreiben, die die Hand belasten
- Vorerkrankungen und Medikamente mitbringen, besonders Blutverdünner und Diabetesmittel
- Vorbefunde, Röntgenbilder und MRT-Datenträger mitnehmen
- Überweisung und Versichertenkarte bereithalten
- Fragen vorbereiten: Welche Alternativen gibt es? Was passiert ohne Behandlung? Wie lange dauert die Nachbehandlung?
- Vor einer Operation nach Risiken, Narkoseform und Ausfallzeit fragen
- Bei Unsicherheit eine Zweitmeinung einholen
Häufige Fehler bei Handbeschwerden
- Zu langes Abwarten bei Verletzungen: Taubheit oder eine nicht streckbare Fingerspitze sollten nicht Tage später geklärt werden.
- Selbstbehandlung eines Ganglions: Zerdrücken wird von Handchirurgen nicht empfohlen, es kann Beschwerden verschlimmern.
- Schiene eigenmächtig weglassen oder zu lange tragen: Beides kann die Heilung stören.
- Handtherapie abbrechen: Nach Sehnen- oder Dupuytren-Eingriffen entscheidet die Nachbehandlung mit über die Beweglichkeit.
- Kortison-Spritzen ohne Abklärung wiederholen: Über Häufigkeit und Abstände entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
- Nur nach Erfahrung im Internet wählen: Maßgeblich sind Weiterbildung und der eigene Befund.
Karriere in der Handchirurgie: Facharzt, OTA und MFA
Handchirurgie bietet Berufswege auf mehreren Ebenen. Ärztinnen und Ärzte durchlaufen zunächst die Facharztweiterbildung in Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie oder Plastischer Chirurgie und erwerben danach die Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie bei einer weiterbildungsbefugten Stelle. Die genaue Dauer und die geforderten Eingriffe regelt die Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer. Prüfen Sie die aktuelle Fassung, bevor Sie planen.
Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA) arbeiten im OP bei handchirurgischen Eingriffen mit: Sie richten das feine Instrumentarium her, assistieren und sorgen für sterile Abläufe. Medizinische Fachangestellte (MFA) in Praxen mit Handchirurgie betreuen Patientinnen und Patienten, wechseln Verbände, bereiten kleine Eingriffe vor und organisieren Nachsorgetermine. Im Verzeichnis finden Sie Hinweise zu Berufsbildern in chirurgischen Praxen. Mehr zur Weiterbildung im Ratgeber zur Handchirurgie-Weiterbildung.
Wer in diesem Feld arbeiten möchte, sollte Geduld für feine Arbeit, Sorgfalt bei Hygiene und Freude an der Zusammenarbeit mit Therapeutinnen und Therapeuten mitbringen. Hospitationen in Praxen und Kliniken helfen, den Alltag kennenzulernen. Ausbildungsberufe wie OTA und MFA bieten zudem Fortbildungsmöglichkeiten, zum Beispiel in der Wundversorgung oder im OP-Management. Gehalt und Ausbildungsinhalte unterscheiden sich je nach Träger und Bundesland, fragen Sie bei der Ausbildungsstätte nach aktuellen Angaben.
Checkliste
Fragen vor der OP
Zehn Fragen für das Aufklärungsgespräch. Haken setzen, sobald eine Frage geklärt ist. Die Haken werden weder gespeichert noch übertragen.
Häufige Fragen
Was behandelt ein Handchirurg?
Handchirurgen behandeln Erkrankungen und Verletzungen von Fingern, Hand und Handgelenk, zum Beispiel Karpaltunnelsyndrom, schnellenden Finger, Dupuytren-Kontraktur, Ganglien, Arthrosen, Brüche sowie Sehnen- und Nervenverletzungen.
Brauche ich eine Überweisung zum Handchirurgen?
Bei gesetzlicher Versicherung wird für Facharztpraxen häufig eine Überweisung vom Hausarzt verlangt. Die Regelung kann je nach Praxis und Konstellation abweichen. Fragen Sie bei der Terminvergabe nach, bei Problemen hilft die Terminservicestelle unter 116117.
Wann muss eine Handverletzung sofort behandelt werden?
Sofort sollten Verletzungen mit Taubheit, Kraftverlust, nicht beweglichem Finger, sichtbarer Fehlstellung, starker Blutung oder abgetrennten Teilen abgeklärt werden. Bei Amputationen wählen Sie den Notruf 112.
Wird jede Handerkrankung operiert?
Nein. Viele Beschwerden werden zunächst beobachtet oder konservativ behandelt, etwa mit Schiene, Therapie oder Spritze. Eine Operation wird bei anhaltenden Beschwerden, drohenden Ausfällen oder bestimmten Verletzungen erwogen.
Wie erkenne ich einen qualifizierten Handchirurgen?
Achten Sie auf Facharztanerkennung und die Zusatz-Weiterbildung Handchirurgie. Diese Angaben sind meist auf der Webseite der Praxis oder im Arztregister der Ärztekammer nachprüfbar.
Wie lange dauert die Nachbehandlung nach einer Handoperation?
Das hängt vom Eingriff ab. Nach kleinen Eingriffen genügen oft wenige Wochen Schonung, nach Sehnennaht oder Dupuytren-Eingriffen kann Handtherapie über längere Zeit nötig sein. Die Praxis nennt den Plan im Einzelfall.
Zahlt die Krankenkasse die Behandlung beim Handchirurgen?
Medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen sind in der Regel Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Zuzahlungen, Heilmittel wie Ergotherapie und Hilfsmittel gelten die üblichen Regeln. Individuelle Gesundheitsleistungen müssen Sie selbst zahlen.
Kann ich eine Zweitmeinung zur Handoperation einholen?
Ja. Sie dürfen jederzeit eine zweite ärztliche Meinung einholen. Für bestimmte planbare Eingriffe besteht ein gesetzlich geregelter Anspruch, bei Handeingriffen fragen Sie Ihre Krankenkasse nach den Möglichkeiten.
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie: Patientenflyer Tag der Hand 2026
- Bundesärztekammer: (Muster-)Weiterbildungsordnung
- gesundheitsinformation.de (IQWiG): Karpaltunnelsyndrom
- Terminservicestelle 116117
- Balgrist Hand: Patienteninformation Dupuytrensche Kontraktur
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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