Ratgeber · Kosten und Recht · Stand 25.10.2026
Chirurg als Selbstzahler: Wann Sie zahlen und was es kostet
Selbst zahlen Sie beim Chirurgen, wenn eine Leistung keine Kassenleistung ist oder Sie sie ausdrücklich zusätzlich wünschen. Die Praxis muss Sie vorher in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren. Die Höhe richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Punktzahl mal 5,82873 Cent mal Steigerungsfaktor, im Regelfall bis zum 2,3fachen.
Hauptratgeber zum Thema Kosten und Recht: OP Kosten und Krankenkasse: Was GKV, PKV und Selbstzahler zahlen
Wann müssen Sie beim Chirurgen selbst zahlen?
Kassenleistung ist, was zur Krankenbehandlung notwendig ist: Erkennen, Heilen, Verhüten der Verschlimmerung oder Linderung einer Krankheit (§ 27 SGB V). Selbst bezahlen müssen Sie typischerweise:
- Operationen ohne medizinische Notwendigkeit, etwa rein ästhetische Eingriffe
- Leistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen und die Sie auf eigenen Wunsch verlangen (§ 1 Abs. 2 GOÄ)
- Zusatzwünsche zur Kassenleistung, etwa besondere Materialien oder Verfahren, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind
- Behandlung als Privatpatient oder bei gewählter Kostenerstattung
Ob Ihr Wunsch wirklich außerhalb der Kassenleistung liegt, klärt die Praxis mit Ihnen. Ihre Kasse beantwortet die Frage auf Anfrage schriftlich.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Zusatzangebote, die nicht im Leistungskatalog der Kasse stehen, nennt man IGeL. Als Kassenpatient sollten Sie sie nur nach schriftlicher Vereinbarung und mit einem Kostenvoranschlag buchen. Lassen Sie sich Bedenkzeit geben und fragen Sie, warum die Leistung für Sie sinnvoll ist und welche Alternativen die Kasse bezahlt. Ein Angebot am Behandlungstag müssen Sie nicht annehmen. Die Verbraucherzentralen informieren zu einzelnen Zusatzleistungen unabhängig.
Kostenvoranschlag: Was muss die Praxis Ihnen vorher sagen?
Weiß die Ärztin oder hat sie klare Anhaltspunkte, dass ein Dritter die Kosten nicht vollständig übernimmt, muss sie Sie vor Behandlungsbeginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB). Textform bedeutet: lesbar auf Papier oder per E-Mail, nicht nur mündlich.
Ein brauchbarer Kostenvoranschlag enthält:
- die geplanten Leistungen mit GOÄ-Nummer und Bezeichnung
- den Steigerungsfaktor je Leistung
- den Einzelbetrag je Position und die Gesamtsumme
- gesondert berechnete Materialien und Auslagen
- Kosten für Anästhesie, Klinik oder Nachsorge, falls separat berechnet
Unterschreiben Sie nichts, was nur eine Pauschale nennt. Pauschalen für Auslagen sind nach der GOÄ nicht zulässig (§ 10 Abs. 1 GOÄ).
Kassenpatient und Privatbehandlung: Was gilt?
Auch gesetzlich Versicherte können sich privat behandeln lassen. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen von Kassenpatienten eine Vergütung nur in eng umrissenen Fällen verlangen. Einer davon: Sie verlangen vor Behandlungsbeginn ausdrücklich, auf eigene Kosten behandelt zu werden, und das wird schriftlich festgehalten (Bundesmantelvertrag Ärzte, § 18 Abs. 8). Wird Ihnen dagegen eine Kassenleistung als Selbstzahlerleistung verkauft, ist das nicht zulässig.
Die Bundesärztekammer nennt für Zusatzleistungen außerhalb der Kassenleistung diese Mindestinhalte: schriftliche Zustimmung vor der Leistung, Art und Umfang der Leistung, voraussichtliche Kosten nach GOÄ und der Hinweis, dass die Kasse die Kosten weder ganz noch teilweise übernimmt. Fehlt eine dieser Angaben, bitten Sie um Ergänzung, bevor Sie unterschreiben.
Typische Kostenblöcke bei einer Selbstzahler-Operation
| Posten | Wer rechnet ab | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Operation und Beratung | Chirurgin oder Chirurg nach GOÄ | Nummern, Faktoren, Begründung ab dem Faktor über 2,3 |
| Narkose | Anästhesie, oft eigene Rechnung | Im Voranschlag gesondert erfragen |
| Material und Implantate | Praxis oder Klinik nach § 10 GOÄ | Einzelbelege, keine Pauschalen |
| Räume und Aufenthalt | Klinik oder OP-Zentrum | Pauschale der Einrichtung schriftlich erfragen |
| Nachsorge und Kontrollen | Praxis | Im Preis enthalten oder gesondert berechnet? |
Wie entsteht der Preis nach GOÄ?
Jede ärztliche Leistung hat in der GOÄ eine Nummer und eine Punktzahl. Der einfache Satz ergibt sich aus Punktzahl mal Punktwert von 5,82873 Cent. Der Arzt wählt innerhalb des Rahmens einen Steigerungsfaktor nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen. Bis zum 2,3fachen ist der Regelfall, darüber nur mit besonderer, schriftlicher Begründung bis zum 3,5fachen (§ 5 und § 12 GOÄ). Für einige Abschnitte gelten niedrigere Grenzen.
| GOÄ-Nr. | Leistung | Punkte | 1,0fach | 2,3fach | 3,5fach |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Beratung | 80 | 4,66 Euro | 10,72 Euro | 16,32 Euro |
| 3 | Eingehende Beratung | 150 | 8,74 Euro | 20,11 Euro | 30,60 Euro |
| 5 | Symptombezogene Untersuchung | 80 | 4,66 Euro | 10,72 Euro | 16,32 Euro |
Die Beträge sind aus den Punktzahlen der amtlichen Gebührenordnung und dem Punktwert errechnet und auf Cent gerundet. Operative Leistungen haben eigene Nummern mit deutlich höheren Punktzahlen. Ihre Höhe hängt vom Eingriff ab. Verlässliche Preise nennt nur der Kostenvoranschlag Ihrer Praxis.
Rechenbeispiel (frei gewählt, zur Veranschaulichung)
Beispiel: Angenommen, eine operative Leistung hat in der GOÄ 1.000 Punkte. Der einfache Satz beträgt dann 1.000 mal 5,82873 Cent, das sind 58,29 Euro. Beim 2,3fachen Satz ergeben sich 134,06 Euro, beim 3,5fachen Satz 204,01 Euro. Kommen Materialien hinzu, die nach § 10 GOÄ gesondert berechenbar sind, oder Leistungen von Anästhesie und Klinik, steigt die Summe. Die Zahl 1.000 ist erfunden und dient nur zur Erläuterung der Rechnung.
Abweichende Honorarvereinbarung: Was Sie wissen sollten
Praxis und Patient können eine von der GOÄ abweichende Gebühr vereinbaren. Die Vereinbarung muss im persönlichen Gespräch für den Einzelfall vor der Leistung getroffen werden, schriftlich sein und die Leistungsnummer, die Bezeichnung, den Steigerungssatz und den Betrag nennen. Sie muss den Hinweis enthalten, dass die Erstattung durch Versicherer möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Der Arzt muss Ihnen eine Kopie aushändigen (§ 2 GOÄ). In Notfällen und bei akuter Schmerzbehandlung darf die Behandlung nicht an eine solche Unterschrift geknüpft werden. Für Leistungen der Abschnitte A, E, M und O ist eine abweichende Vereinbarung ausgeschlossen.
Lassen Sie sich vor der Unterschrift Zeit, rechnen Sie nach und fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob der Betrag erstattet wird.
Rechnung zu hoch? So gehen Sie vor
- Rechnung prüfen: Stimmen Datum, Nummern, Bezeichnungen, Faktoren und Beträge mit dem Kostenvoranschlag überein? Über dem 2,3fachen muss je Leistung eine schriftliche, verständliche Begründung vorliegen (§ 12 GOÄ).
- Schriftlich nachfragen: Bitten Sie die Praxis um Erläuterung und Korrektur. Notieren Sie die Zahlungsfrist.
- Beratung holen: Ärztekammern, Verbraucherzentralen und die Unabhängige Patientenberatung (Telefon 0800 011 77 22) beraten zu Gebührenfragen und Patientenrechten.
- Kasse oder PKV einbeziehen: Lehnt Ihre gesetzliche Kasse eine beantragte Leistung ab, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).
Im Einzelfall rechtlich beraten Sie Fachanwälte für Medizinrecht und Beratungsstellen. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fehler bei Selbstzahlerleistungen
- Mündliche Zusage statt Kostenvoranschlag in Textform
- Unterschrift unter eine Pauschale ohne GOÄ-Positionen
- Keine Rückfrage bei der Kasse, ob die Leistung doch erstattet wird
- Rechnung bezahlt, ohne Faktoren und Begründungen zu prüfen
- Zusatzkosten für Anästhesie und Klinik nicht erfragt
Eine Ärztin darf Ihnen nach der Behandlung nur das berechnen, was sie nach der GOÄ ansetzen darf. Weicht die Rechnung deutlich vom Voranschlag ab, bitten Sie schriftlich um Erklärung.
Checkliste
Fragen vor der OP
Zehn Fragen für das Aufklärungsgespräch. Haken setzen, sobald eine Frage geklärt ist. Die Haken werden weder gespeichert noch übertragen.
Häufige Fragen
Was kostet ein Chirurg als Selbstzahler?
Das hängt von der Leistung ab. Nach GOÄ gilt Punktzahl mal 5,82873 Cent mal Steigerungsfaktor. Eine Beratung nach Nr. 1 kostet beim 2,3fachen Satz 10,72 Euro. Operative Leistungen nennt der Kostenvoranschlag der Praxis.
Muss mir der Arzt vorher einen Kostenvoranschlag geben?
Wenn die Kosten voraussichtlich nicht oder nicht ganz übernommen werden, muss die Praxis Sie vor Behandlungsbeginn in Textform über die Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).
Was bedeutet der 2,3fache Satz?
Das ist der übliche Regelhöchstsatz bei persönlich-ärztlichen Leistungen. Darüber, bis zum 3,5fachen, darf nur mit schriftlicher Begründung abgerechnet werden.
Darf der Arzt Pauschalen für Material berechnen?
Nein. Nach § 10 GOÄ sind nur bestimmte Auslagen einzeln berechenbar, Pauschalen sind unzulässig. Kleinmaterial wie Tupfer oder Handschuhe ist mit der Gebühr abgegolten.
Kann ich als Kassenpatient eine Operation selbst bezahlen?
Ja, wenn die Leistung keine Kassenleistung ist oder Sie sie zusätzlich wünschen. Klären Sie vorher in Textform die Kosten und, ob Ihre Kasse trotzdem einen Anteil trägt.
Was tun bei einer überhöhten Rechnung?
Rechnung auf Faktoren und Begründungen prüfen, Praxis schriftlich um Erläuterung bitten und sich bei Ärztekammer, Verbraucherzentrale oder Patientenberatung informieren.
Quellen
- § 630c BGB Informationspflichten
- § 5 GOÄ Bemessung der Gebühren
- § 1 GOÄ Anwendungsbereich
- § 2 GOÄ Abweichende Vereinbarung
- § 10 GOÄ Ersatz von Auslagen
- § 12 GOÄ Fälligkeit und Abrechnung
- Anlage GOÄ Gebührenverzeichnis
- § 27 SGB V Krankenbehandlung
- § 84 SGG Widerspruch
- Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland
- Bundesärztekammer: IGeL, Vertragsgestaltung
- Bundesmantelvertrag Ärzte (Bekanntmachung im Deutschen Ärzteblatt)
Zuletzt geprüft am 25.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.
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