Ratgeber · Stand 22.10.2026
Überweisung zum Chirurgen: Wann ist sie nötig?
Wann gesetzlich Versicherte für die chirurgische Praxis eine Überweisung brauchen, wann nicht und was die geplante Primärversorgung ändern könnte.
Grundsatz: freie Arztwahl
Gesetzlich Versicherte können unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärztinnen und Ärzten frei wählen (§ 76 SGB V). Das gilt auch für Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie. Eine Überweisung vom Hausarzt ist deshalb nach aktuellem Stand (Oktober 2026) in vielen Fällen keine Voraussetzung für einen Termin.
Die Praxisgebühr, die früher bei einem Facharztbesuch ohne Überweisung anfiel, gibt es seit 2013 nicht mehr.
Wann eine Überweisung trotzdem nötig oder sinnvoll ist
- Hausarztzentrierte Versorgung: Wer sich für ein Hausarztmodell nach § 73b SGB V eingeschrieben hat, verpflichtet sich, Fachärztinnen und Fachärzte in der Regel nur auf Überweisung aufzusuchen.
- Terminvermittlung über die 116117: Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln Facharzttermine für viele Fachrichtungen nur mit Überweisung.
- Praxisorganisation: Manche Praxen vergeben Termine bevorzugt mit Überweisung, weil darin Fragestellung und Vorbefunde stehen.
- Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie: Häufig überweist die Zahnarztpraxis, etwa für eine Weisheitszahnentfernung.
Was eine Überweisung enthält
Auf der Überweisung vermerkt die überweisende Praxis die Fachrichtung, eine Diagnose oder Verdachtsdiagnose und den Auftrag, zum Beispiel Mitbehandlung oder Abklärung. Bringen Sie vorhandene Befunde, Röntgen- oder MRT-Bilder und eine aktuelle Medikamentenliste zum Termin mit. Das erleichtert die Einschätzung in der chirurgischen Praxis.
Privat Versicherte und Selbstzahler
Für privat Versicherte ist eine Überweisung in der Regel nicht erforderlich. Ob und in welchem Umfang Kosten erstattet werden, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Bei Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit tragen Patientinnen und Patienten die Kosten grundsätzlich selbst.
Ausblick: geplantes Primärarztsystem
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf ein verbindliches Primärarztsystem verständigt: Hausarztpraxen sollen erste Anlaufstelle sein und bei Bedarf an Fachärztinnen und Fachärzte überweisen. Bis Oktober 2026 ist dazu nach unserer Recherche noch kein Gesetz in Kraft getreten. Einzelheiten, etwa Ausnahmen für bestimmte Fachrichtungen, sind noch offen. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald sich die Rechtslage ändert.
Checkliste
Fragen vor der OP
Zehn Fragen für das Aufklärungsgespräch. Haken setzen, sobald eine Frage geklärt ist. Die Haken werden weder gespeichert noch übertragen.
Häufige Fragen
Kann ich als Kassenpatient ohne Überweisung zum Chirurgen?
Nach aktuellem Stand meist ja, da die freie Arztwahl gilt (§ 76 SGB V). Ausnahmen bestehen bei Teilnahme an einem Hausarztmodell und bei der Terminvermittlung über die 116117. Einzelne Praxen bitten zudem um eine Überweisung.
Kostet ein Facharztbesuch ohne Überweisung extra?
Nein. Die Praxisgebühr wurde 2013 abgeschafft. Wer in einem Hausarztmodell eingeschrieben ist, sollte aber die Regeln des eigenen Tarifs beachten.
Wie lange ist eine Überweisung gültig?
Eine Überweisung gilt grundsätzlich für das Quartal, in dem sie ausgestellt wurde. Fragen Sie bei Terminen zum Quartalswechsel in der Praxis nach, ob eine neue Überweisung nötig ist.
Quellen
- § 76 SGB V: Freie Arztwahl (gesetze-im-internet.de)
- § 73b SGB V: Hausarztzentrierte Versorgung (gesetze-im-internet.de)
- 116117: Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigungen
- AOK: Gesetz für Primärarztversorgung in Planung
Zuletzt geprüft am 22.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.