Ratgeber · Stand 22.10.2026
Durchgangsarzt nach Arbeits- oder Wegeunfall
Wann nach einem Arbeits- oder Wegeunfall der Weg zur Durchgangsärztin oder zum Durchgangsarzt (D-Arzt) vorgesehen ist und was dort passiert.
Was ein Durchgangsarzt ist
Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, die von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) besonders beteiligt sind. Sie übernehmen nach einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall die Erstversorgung und steuern die weitere Heilbehandlung.
Arbeitsunfall und Wegeunfall
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit, also etwa bei der Arbeit. Auch Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück sind versichert (Wegeunfall, § 8 SGB VII). Gleiches gilt für Kinder in Kita und Schule sowie für Studierende.
Wann die Vorstellung beim D-Arzt vorgesehen ist
Laut DGUV ist eine Vorstellung bei einem D-Arzt vorgesehen, wenn
- die Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
- die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert,
- Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen oder
- es aufgrund der Unfallfolgen erneut zu Beschwerden kommt (Wiedererkrankung).
Bei Verletzungen ausschließlich an Auge oder Hals, Nase, Ohren können Sie direkt eine entsprechende Facharztpraxis aufsuchen. In Notfällen gilt immer: 112.
Was beim D-Arzt passiert
Die D-Ärztin oder der D-Arzt untersucht und versorgt die Verletzung und erstattet einen Bericht an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Bei leichteren Verletzungen kann die Weiterbehandlung an die Hausarztpraxis übergeben werden; der D-Arzt kontrolliert dann den Heilverlauf. Abgerechnet wird mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, nicht mit der Krankenkasse. Geben Sie deshalb bei der Anmeldung an, dass es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt, und nennen Sie Ihren Arbeitgeber.
Meldung und D-Arzt-Suche
Kleinere Verletzungen werden im Betrieb im Verbandbuch dokumentiert. Führt ein Unfall zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit, muss das Unternehmen ihn dem Unfallversicherungsträger melden. D-Ärztinnen und D-Ärzte in Ihrer Nähe finden Sie über die D-Arzt-Suche der DGUV und in dieser Übersicht über den Filter „D-Arzt / Arbeitsunfälle“, sofern die Praxis diese Angabe öffentlich macht.
Checkliste
Fragen vor der OP
Zehn Fragen für das Aufklärungsgespräch. Haken setzen, sobald eine Frage geklärt ist. Die Haken werden weder gespeichert noch übertragen.
Häufige Fragen
Muss ich nach jedem Arbeitsunfall zum D-Arzt?
Nein. Laut DGUV ist die Vorstellung vorgesehen, wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig macht, die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert, Heil- oder Hilfsmittel nötig sind oder Unfallfolgen erneut Beschwerden verursachen. Bagatellverletzungen werden im Verbandbuch dokumentiert.
Gilt das auch für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit?
Ja. Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück sind als Wegeunfälle gesetzlich unfallversichert (§ 8 SGB VII).
Wer bezahlt die Behandlung beim D-Arzt?
Die Behandlung wird mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet, nicht mit der Krankenkasse. Weisen Sie bei der Anmeldung auf den Arbeits- oder Wegeunfall hin.
Wie finde ich einen D-Arzt?
Über die D-Arzt-Suche der DGUV oder in dieser Übersicht über den Filter „D-Arzt / Arbeitsunfälle“, sofern die Praxis die Angabe öffentlich gemacht hat.
Quellen
- DGUV: Arbeitsunfall: was nun?
- DGUV Landesverbände: D-Arzt-Verfahren
- § 8 SGB VII: Arbeitsunfall (gesetze-im-internet.de)
Zuletzt geprüft am 22.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.